Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts - 2025
2025 war in vielerlei Hinsicht ein ereignisreiches Jahr für das Gericht.
Es war zunächst ein Jahr der Neubesetzung: Im Juni traten zwei neue Richter Stellen an, die im Oktober 2024 frei geworden waren, im September schieden dann vier Richter aus, während drei neue Richter jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren hinzukamen. Damit kam zu der seit Oktober 2024 unbesetzten Stelle eine weitere unbesetzte Stelle hinzu. Das Gericht, das theoretisch mit 54 Richtern besetzt ist, war nie vollständig. Bis Juni war es mit 51, von Juni bis September mit 53 und seit September mit 52 Richtern besetzt.
Ungeachtet dieser reduzierten Besetzung konnte das Gericht die höchste Anzahl Rechtssachen erledigen, die es je in seiner Geschichte in einem Kalenderjahr erledigt hat. Trotz einer Rekordzahl neu eingegangener Rechtssachen hat es seinen Bestand an anhängigen Rechtssachen auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren reduziert. Nach einer statistischen Bereinigung, mit der die Verkündung eines einzigen Urteils für 404 verbundene Rechtssachen berücksichtigt wird, ist die durchschnittliche Verfahrensdauer sehr deutlich zurückgegangen.
Was schließlich die Vorabentscheidungsersuchen betrifft, die seit Oktober 2024 in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, so hat das Gericht im Lauf des Jahres seine ersten Urteile erlassen, und die Generalanwälte haben ihre ersten Schlussanträge vorgelegt. Das Gericht verzeichnet den Eingang einer erheblichen Anzahl neuer Vorabentscheidungsersuchen und hat seine Organisation in diesem Bereich angepasst, indem es zwei spezialisierte Kammern eingerichtet hat, die die bis September 2025 vorübergehend eingerichtete Kammer für Vorabentscheidungssachen ablösen.
Lassen Sie uns dieses Rekordjahr gemeinsam genauer betrachten.
- Neu eingegangene Rechtssachen: ein starker Anstieg
Die Zahlen für das Jahr 2025 zeigen, dass der historische Rückgang der Zahl der eingereichten Rechtssachen im Jahr 2024 (786 neue Rechtssachen) tatsächlich konjunkturelle Gründe hatte.
Mit 989 neu eingegangenen Rechtssachen und einem Anstieg von 26 % gegenüber dem Vorjahr erreicht das Gericht den höchsten Stand an neuen Rechtssachen in seiner Geschichte. Selbst wenn man die 65 Vorabentscheidungsersuchen, die in den dem Gericht übertragenen Bereichen eingereicht wurden, außer Acht lässt, übersteigt die Zahl von 924 Klagen und besonderen Verfahren die der letzten fünf Jahre[1].
Das Jahr 2025 ist das erste volle Jahr seit der Reform der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, mit der die Zuständigkeit des Gerichtshofs für Vorabentscheidungen in bestimmten besonderen Sachgebieten auf das Gericht übertragen wurde.
Beim Gericht wurden in den in seine Zuständigkeit fallenden Sachgebieten 65 Vorabentscheidungsersuchen eingereicht. Davon betreffen 24 das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, 18 die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung oder bei Verspätung oder Annullierung von Transportleistungen, acht den Zollkodex, sieben Verbrauchsteuern, sieben die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur und eine das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Diese Zahl liegt unter den zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsantrags getroffenen Schätzungen, obwohl letztlich nur wenige Rechtssachen aus diesen besonderen Sachgebieten vom Gerichtshof zurückbehalten wurden, weil sie auch in ein oder mehrere andere als die in Art. 50b Abs. 1 der Satzung genannten Sachgebiete fielen oder eigenständige Fragen der Auslegung des Primärrechts, des Völkerrechts, der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts oder der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufwarfen. Es sei darauf hingewiesen, dass im Jahr 2025 von 76 Rechtssachen, die im Rahmen des Systems der „einzigen Anlaufstelle“ eingingen, nur neun beim Gerichtshof angenommen und zwei „ohne weitere Maßnahmen“ eingestellt wurden.
Die Vorabentscheidungsersuchen stammten aus 17 verschiedenen Mitgliedstaaten, wobei ein großer Anteil an der Gesamtzahl auf Deutschland mit 21 Vorlagen entfiel, gefolgt von Österreich und Polen mit je sieben sowie Bulgarien mit sechs Vorlagen. Nicht weniger als 13 oberste Gerichte aus 13 verschiedenen Mitgliedstaaten haben Vorabentscheidungsersuchen eingereicht, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen.
Bei den Klagen ist ein leichter Rückgang der neu eingegangenen Rechtssachen im Bereich des geistigen Eigentums zu verzeichnen (257 gegenüber 268 im Jahr 2024, d. h. - 4 %). Die Zahl der Beschwerden bei den Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist gestiegen (+ 4,6 %), was jedoch durch einen Rückgang der von diesen Kammern erlassenen Entscheidungen (- 4,9 %) praktisch ausgeglichen wurde. Die Quote der beim Gericht eingereichten Klagen gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) liegt bei etwa 10 % und ist damit gegenüber den Vorjahren stabil geblieben. Dieses Sachgebiet, das seit dem 22. September 2025 sieben speziellen Kammern des Gerichts übertragen wurde, macht fast 26 % der im Jahr 2025 neu eingegangenen Rechtssachen aus. Davon betrafen 236 den Bereich Marken und 19 den Bereich Geschmacksmuster. Zwei Rechtssachen wurden im Bereich des Sortenschutzes gegen Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) eingereicht. In den meisten (82 %) dieser Rechtssachen stehen sich die Parteien des Verfahrens vor den Beschwerdekammern gegenüber (Inter-partes-Verfahren).
Bei den Rechtssachen im Bereich des öffentlichen Dienstes, die im Jahr 2025 gemäß Art. 270 AEUV eingereicht wurden, ist ein erheblicher Anstieg (109 gegenüber 76 im Jahr 2024, d. h. + 43 %) zu verzeichnen. Dieses Sachgebiet, mit dem seit dem 22. September 2025 drei spezielle Kammern des Gerichts betraut sind, macht 11 % aller im Jahr 2025 neu eingegangenen Rechtssachen aus. Zu diesen 109 Klagen sind 15 Klagen hinzuzufügen, die für die Zwecke ihrer Zuweisung an diese drei Kammern aufgrund einer neuen Definition der Rechtssachen des öffentlichen Dienstes[2], die sich nicht auf Klagen beschränkt, die gemäß Art. 270 AEUV erhoben werden, in den Bereich „Öffentlicher Dienst+“ fallen.
Im Bereich der staatlichen Beihilfen ist die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen im Jahr 2025 gegenüber 2024 um vier gestiegen (27 Rechtssachen), bleibt jedoch deutlich unter den hohen Zahlen, die das Gericht in der Vergangenheit zu verzeichnen hatte. Schließlich gab es im Jahr 2025 – wie bereits in den Jahren 2023 und 2024 – nur sehr wenige Wettbewerbsverfahren, nämlich zwölf neue Rechtssachen.
Streitigkeiten über restriktive Maßnahmen beschäftigten das Gericht weiterhin, mit 105 neu eingegangenen Rechtssachen im Jahr 2025 (gegenüber 63 im Jahr 2024). Der Anteil dieser Rechtsstreitigkeiten ist noch größer, wenn man berücksichtigt, dass die Kläger in einigen Fällen keine neue Klage erheben, sondern neue restriktive Maßnahmen im Rahmen bereits anhängiger Klagen anfechten, indem sie eine Anpassung der Klageschrift gemäß Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts einreichen. Die neuen Rechtssachen in diesem Bereich betreffen überwiegend (84 von 105 Rechtssachen) die Reihe restriktiver Maßnahmen, die die Union im Zusammenhang mit dem Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine, auch wegen der Beteiligung von Belarus, der Lage in der Republik Moldau, der militärischen Unterstützung Russlands durch den Iran oder dessen destabilisierender Aktivitäten gegen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten erlassen hat. Die übrigen Rechtssachen, die in diesen Bereich fallen, betreffen die Lage in der Arabischen Republik Syrien (zwölf Klagen), in der Tunesischen Republik (zwei Klagen), in der Demokratischen Republik Kongo (sechs Klagen) und in Libyen (eine Klage). Die meisten dieser Klagen wurden in englischer Sprache (57 Klagen) und in französischer Sprache (37 Klagen) eingereicht.
Die Zahl der Rechtssachen im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik, zu dem insbesondere das Bankrecht gehört, ist weiterhin stark rückläufig (zwölf neu eingegangene Klagen und eine zurückverwiesene Rechtssache im Jahr 2025 gegenüber 33 neu eingegangenen Rechtssachen im Jahr 2024 und 56 im Jahr 2023). Vier Rechtssachen betreffen die erneute Annahme des Beschlusses über die im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2021, drei neue Rechtssachen und die zurückverwiesene Rechtssache betreffen den Erlass von Beschlüssen im Bereich der Aufsicht, zwei Rechtssachen betreffen Beschlüsse des Einheitlichen Abwicklungsausschusses zur Einleitung eines Abwicklungsverfahrens und eine Rechtssache betrifft die behauptete Verletzung der Verpflichtung der Kommission, die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Währungsrecht der Europäischen Union zu überwachen. Schließlich wurden zwei Klagen gegen den Beschluss des Rates über die Einführung des Euro durch Bulgarien zum 1. Januar 2026 und die damit verbundenen Verordnungen, einschließlich der Verordnung über den Umrechnungskurs zwischen dem Euro und dem bulgarischen Lew, eingereicht.
Im Bereich der Regulierung digitaler Märkte und Dienste wurden im Jahr 2025 sieben Rechtssachen anhängig. Drei Rechtssachen betreffen das Gesetz über digitale Dienste (EU) 2022/2065 (Englisch: Digital Services Act, DSA) und haben die Höhe der Aufsichtsgebühr zum Gegenstand. Vier Rechtssachen betreffen das Gesetz über digitale Märkte (EU) 2022/1925 (Englisch: Digital Markets Act, DMA). Zwei davon sind auf die Nichtigerklärung von Entscheidungen der Kommission gerichtet, in denen die Maßnahmen festgelegt wurden, die der Betreiber als Torwächter umsetzen musste, während die beiden anderen auf die Nichtigerklärung von Entscheidungen gerichtet sind, in denen eine Nichterfüllung der den Zugangswächtern obliegenden Verpflichtungen festgestellt wurde.
Was schließlich die beschleunigten Verfahren betrifft, bleibt die Zahl der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz im Jahr 2025 mit 40 neu eingegangenen Anträgen in etwa auf dem Durchschnittsniveau der letzten zehn Jahre.
- Tätigkeit des Gerichts: ein Rekordjahr
Unbereinigt beträgt die Zahl der im Jahr 2025 erledigten Rechtssachen 1 527, und selbst wenn man die im Oktober 2023 eingegangenen und im Dezember 2025 erledigten 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen (T‑620/23 bis T‑1023/23) als eine Einheit betrachtet, beläuft sie sich dennoch auf 1 124. Dies ist der höchste Stand in der Geschichte des Gerichts und liegt deutlich über dem bisherigen Rekord von 1 009 erledigten Rechtssachen aus dem Jahr 2018. Demgemäß beträgt der Zuwachs gegenüber den 922 im Jahr 2024 erledigten Rechtssachen rund 22 %.
Trotz eines beispiellosen Zustroms neuer Rechtssachen gelang es dem Gericht, seinen Bestand an anhängigen Rechtssachen auf 1 167 zu reduzieren, was dem niedrigsten Stand seit 2007 entspricht. Die Verfahrensabschlussquote („clearance rate“), die das Verhältnis zwischen erledigten und neu eingegangenen Rechtssachen als Prozentsatz wiedergibt, beläuft sich unbereinigt auf 154 und, wenn man die oben genannten 404 Rechtssachen außer Betracht lässt, auf 114. Ebenfalls mit dieser statistischen Bereinigung beträgt die theoretische Verfahrensdauer („disposition time“), die sich aus dem Verhältnis zwischen anhängigen und erledigten Rechtssachen ergibt, 379 Tage, womit es sich um die kürzeste Verfahrensdauer der gesamten Geschichte des Gerichts handelt. Unter Berücksichtigung der Dauer der schriftlichen Verfahren und der in vielen Fällen erforderlichen Zeit für die Übersetzung der Verfahrensunterlagen bedeutet das, dass das Gericht nun in der Lage ist, die meisten Rechtssachen zu bearbeiten, sobald sie entscheidungsreif sind, ohne zuerst den Bestand anhängiger Rechtssachen bearbeiten zu müssen. Das bedeutet auch, dass es bei gleichbleibendem Arbeitsfluss schwierig sein wird, im Jahr 2026 ebenso viele Rechtssachen zu erledigen.
Dank der großen Anstrengungen der Mitglieder und Mitarbeiter des Gerichts, die von den Mitarbeitern des Organs unterstützt wurden, konnte die Dauer der Verfahren erheblich verkürzt werden. Aufgrund des statistischen Gewichts der oben genannten 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen, deren Verfahrensdauer überdurchschnittlich war, spiegelt die unbereinigte Zahl von 18,9 Monaten diese Verbesserung nicht wider, aber wenn man diese Rechtssachen als eine einzige zählt, ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von 18,5 auf 16,0 Monate gesunken.
Es ist festzustellen, dass
- der Anteil der Rechtssachen, die von Spruchkörpern mit fünf Richtern einschließlich der Kammer für Vorabentscheidungssachen erledigt wurden, unbereinigt 35,6 %, nach der statistischen Korrektur in Bezug auf die 404 identischen Rechtssachen jedoch 12,5 % beträgt, ein Rückgang im Vergleich zu 2024 (20,2 %) und 2023 (13,6 %);
- 60,8 % der Rechtssachen von Spruchkörpern mit drei Richtern erledigt wurden, wobei sich dieser Anteil auf 82,7 % der bereinigten Daten beläuft, im Vergleich zu 75,4 % im Jahr 2024;
- zwei Rechtssachen von der Großen Kammer mit 15 Richtern und zwei weitere – erstmals – von der im Jahr 2024 eingerichteten Mittleren Kammer mit neun Richtern erledigt wurden;
- keine Rechtssache von einem Einzelrichter entschieden wurde, im Vergleich zu vier im Jahr 2024 und neun im Jahr 2023;
- die Zahl der im Jahr 2025 erledigten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit 39 in etwa den Zahlen der Vorjahre entspricht (42 im Jahr 2024 und 40 im Jahr 2023);
- 60,4 % der im Jahr 2025 erledigten Rechtssachen durch Urteil entschieden wurden, was nach Berücksichtigung der 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen 46,2 % entspricht. In 78,4 % – bereinigt 61,7 % – der durch Urteil erledigten Rechtssachen fand eine mündliche Verhandlung statt.
Die Zahl der mündlichen Verhandlungen belief sich im Jahr 2025 auf 232 (ebenfalls 232 im Jahr 2024 und 286 im Jahr 2023) von 689 verhandelten Rechtssachen (300 im Jahr 2024 und 419 im Jahr 2023).
Im Jahr 2025 fanden drei mündliche Verhandlungen per Videokonferenz statt (zwei im Jahr 2024 und keine im Jahr 2023).
Es erscheint aufschlussreich, einige Daten zu nennen, die sich auf die Bearbeitung von Vorabentscheidungsersuchen beziehen, die beim Gericht eingereicht wurden, dessen Zuständigkeit sich auf nach dem 1. Oktober 2024 eingegangene Rechtssachen erstreckt. Im Jahr 2025 hat das Gericht 16 Rechtssachen erledigt, elf durch Beschluss und fünf durch Urteil, während die beiden Richter, die gewählt wurden, um das Amt eines Generalanwalts in diesen Rechtssachen auszuüben, sechs Schlussanträge gestellt haben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 6,2 Monate, was auf die kurze Dauer einiger Verfahren zurückzuführen ist, in denen das vorlegende Gericht seinen Antrag rasch zurückgenommen hat. Bei den durch Urteil abgeschlossenen Rechtssachen beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 10,9 Monate, was selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die fünf Urteile ohne mündliche Verhandlung und ohne Schlussanträge ergangen sind, ein sehr niedriger Wert ist.
Von den 1 167 Rechtssachen, die am 31. Dezember 2025 beim Gericht anhängig waren, betreffen 276 (23,7 %) das geistige Eigentum, 125 (10,7 %) restriktive Maßnahmen, 164 (14,1 %) den Bereich „Öffentlicher Dienst+“ und 88 (7,5 %) das institutionelle Recht. Abgesehen von diesen Sachgebieten, die etwa die Hälfte der anhängigen Rechtsstreitigkeiten ausmachen, stammen die übrigen Rechtssachen aus sehr vielen verschiedenen Bereichen, was einmal mehr die große Vielfalt der vom Gericht zu bearbeitenden Sachgebiete verdeutlicht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gericht nach einem ersten Arbeitsjahr seit Inkrafttreten der Reform, die zur Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in bestimmten Sachgebieten geführt hat, positive Ergebnisse vorzuweisen hat. Durch die organisatorischen und institutionellen Maßnahmen, die es umgesetzt hat, und sein hohes Arbeitstempo stellt das Gericht unter Beweis, dass es in der Lage ist, schnell zu reagieren und den Bedarf vorherzusehen, um eine effiziente Bearbeitung der in seine Zuständigkeit fallenden Rechtssachen zu gewährleisten.
[1] Für die Zwecke dieser Anmerkungen wird die Reihe von 404 im Wesentlichen identischen Rechtssachen in spanischer Sprache (T‑620/23 bis T‑1023/23), die 2023 eingingen und 2025 erledigt wurden, als eine einzige Rechtssache betrachtet.
[2] Seit dem 23. September 2023 Rechtssachen, die ihren Ursprung im Beschäftigungsverhältnis zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten haben, und seit dem 22. September 2025 zudem Rechtssachen, die ihren Ursprung in den Beziehungen zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und ihren Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern sowie Personen haben, die ein Mandat in diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ausüben oder ausgeübt haben.
