Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25

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Titel der Pressemitteilung/Zusammenfassung Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
Nummer der Pressemitteilung/Zusammenfassung 021/2026
Volltext der Pressemitteilung 2026 021 - 132,7K (PDF-Datei, die in einem neuen Tab geöffnet wird)
ECLI ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0
ELI -
Originalsprache der Entscheidung allemand
Datum des Dokuments 27.01.2026
Gericht Bundesgerichtshof (DE)
Sachgebiet -
EUROVOC-Bereich
  • RECHT
Vorschrift des nationalen Rechts

Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3

Angeführte Vorschrift des Unionsrechts
Vorschrift des internationalen Rechts -
Beschreibung

Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.