Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25
| Terviktekst |
kzr 10-25
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| Pressiteate / kokkuvõtte pealkiri | Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos |
| Pressiteate / kokkuvõtte number | 021/2026 |
| Pressiteate terviktekst |
2026 021
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| ECLI number | ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0 |
| ELI number | - |
| Lahendi algkeel | allemand |
| Dokumendi kuupäev | 27/01/2026 |
| Lahendi teinud kohus | Bundesgerichtshof (DE) |
| Valdkond | - |
| EUROVOCi valdkond |
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| Riigisisese õiguse säte |
Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3 |
| Viidatud liidu õiguse säte | |
| Rahvusvahelise õiguse säte | - |
| Kirjeldus |
Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte. |
