Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25

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Titolo di comunicato stampa / sintesi Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
Numero di comunicato stampa / sintesi 021/2026
Testo integrale di com stampa 2026 021 - 132,7K (il documento PDF si apre in una nuova scheda)
Numero ECLI ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0
Numero ELI -
Lingua originale della decisione allemand
Data del documento 27/01/2026
Organo giurisdizionale autore Bundesgerichtshof (DE)
Materia -
Materia EUROVOC
  • DIRITTO
Disposizione di diritto nazionale

Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3

Disposizione di diritto dell'Unione citata
Disposizione di diritto internazionale -
Descrizione

Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.