Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25

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Pressmeddelandets / sammanfattningens rubrik Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
Pressmeddelandets / sammanfattningens nummer 021/2026
Pressmeddelandet i fulltext 2026 021 - 132,7K (pdf-fil, öppnas i ny flik)
ECLI-nummer ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0
ELI-nummer -
Avgörandets originalspråk allemand
Dokumentets datum 27/01/2026
Bidragande domstol Bundesgerichtshof (DE)
Ämne -
EUROVOC-ämne
  • LAG OCH RÄTT
Nationell bestämmelse

Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3

Citerad unionsrättslig bestämmelse
Internationell bestämmelse -
Beskrivning

Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.