Neu: Urteil C-769/22 Kommission / Ungarn
Am 21. April 2026 erging das Urteil des Gerichtshofs (Plenum) in der Rechtssache C-769/22 Kommission / Ungarn.
Der Gerichtshof hat darin geprüft, ob ein Mitgliedstaat den Zugang zu LGBTI+-Inhalten verbieten oder einschränken darf, angeblich zum Schutz von Kindern.
2021 erließ Ungarn ein Gesetz, das ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter einführte und mehrere Gesetze änderte, um Minderjährige zu schützen. Diese Änderungen verbieten oder beschränken den Zugang zu Inhalten – einschließlich audiovisuellen Materials –, die eine vom Geschlecht bei der Geburt abweichende Identität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität darstellen oder vermitteln.
Die Europäische Kommission erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Ihrer Ansicht nach verstößt das Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiere und marginalisiere, gegen EU-Recht, u.a. gegen die Binnenmarktregeln, gegen Grundrechte und gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten Werte der EU.
In dem nachfolgenden kurzen Video erläutert der Präsident des Gerichtshofs Koen Lenaerts die wesentlichen Punkte des Urteils. Die Untertitel sind in allen Amtssprachen der EU verfügbar und können durch Anklicken des Symbols für Untertitel (Subtitles) aktiviert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung
