Mündliche Verhandlung: Rechtssache C-407/25 Tersten

Am Dienstag, dem 19. Mai 2026, findet vor Gerichtshof die mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-407/25, Tersten, statt.

Dieser Fall betrifft den Verdacht auf Zollbetrug im Zusammenhang mit der Einfuhr chinesischer Waren in die EU. Nach EU-Recht müssen die nationalen Behörden die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) über Ermittlungen wegen Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts unterrichten. Dies ermöglicht es der EUStA, ihr „Evokationsrecht“ auszuüben, d. h. sie kann Ermittlungen von den nationalen Behörden übernehmen.

Im vorliegenden Fall stellte ein belgisches Gericht fest, dass die nationalen Behörden es entgegen den geltenden Vorschriften versäumt hatten, die Ermittlungen der EUStA zu melden. Es hat den Gerichtshof gefragt, ob das Strafgericht den Fall an die nationalen Behörden zurückverweisen muss, so dass diese die EUStA über die Ermittlungen informieren können, damit diese gegebenenfalls ihr Evokationsrecht ausüben kann.

Die Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung wird nach deren Abschluss im Bereich „Curia Web TV“ auf unserer Website verfügbar sein.

Im folgenden Video gibt unser Pressereferent Stefaan Van der Jeught einen kurzen Überblick über den Sachverhalt und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.