Mündliche Verhandlung: verbundene Rechtssachen C 287/25, C 288/25 und C 289/25, OPmobility und Société Générale
Am Dienstag, dem 15. September 2026, findet vor dem Gerichtshof die mündliche Verhandlung in den verbundenen Rechtssachen C‑287/25, C‑288/25 und C‑289/25, OPmobility und Société Générale, statt.
Diese Rechtssachen betreffen eine französische Regelung zur steuerlichen Einbeziehung, nach der die Gewinne und Verluste von Tochtergesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Union bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns des Konzerns nicht berücksichtigt werden können. Bestimmte gebietsfremde Tochtergesellschaften der französischen Konzerne, an deren Spitze OPmobility und Société Générale stehen, haben steuerliche Verluste erlitten. Die Unternehmen haben geltend gemacht, dass diese Verluste endgültig seien und es deshalb möglich sein sollte, sie zu berücksichtigen, was jedoch abgelehnt wurde.
Der Französische Staatsrat ersucht den Gerichtshof, sich dazu zu äußern, ob diese Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, vereinbar ist.
Die Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung wird nach deren Abschluss im Bereich Curia Web TV auf unserer Website verfügbar sein.
Im folgenden Video gibt eine Pressereferentin des Gerichtshofs einen kurzen Überblick über den Sachverhalt und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.
