Kanzler des Gerichts
Das Wesentliche in Kürze
- Arbeitsort :
- Luxemburg
- Bewerbungsfrist :
- 12.11.2026
- Besoldungsgruppe :
- Mitglieder
- Art des Vertrags :
- Mitglieder
Das Gericht ist eines der beiden Gerichte, aus denen der Gerichtshof der Europäischen Union besteht. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zu kontrollieren. Daher spiegeln die vor dem Gericht anhängigen Streitsachen die Tätigkeit dieser Organe und Einrichtungen wider. Außerdem ist das Gericht seit Oktober 2024 auch zuständig für die Entscheidung über gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingereichte Vorabentscheidungsersuchen in bestimmten spezifischen Bereichen.
Das Gericht wird in Kürze gemäß Art. 254 Abs. 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 32 der Verfahrensordnung des Gerichts seinen Kanzler ernennen.
Die Ernennung erfolgt für die Dauer von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Amtsantritts, vorzugsweise ab Januar 2027. Die Rechtsstellung des Kanzlers und die für ihn geltenden Beschäftigungsbedingungen sind in der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Verfahrensordnung des Gerichts und der Verordnung (EU) 2016/300 des Rates (1) geregelt.
BESCHREIBUNG DER AUFGABEN
Der Kanzler leitet einen Dienst mit ungefähr 75 Beamten und Bediensteten. Seine Tätigkeit erfordert nachgewiesene Managementfähigkeiten, die durch einschlägige Erfahrung in diesem Bereich belegt sind.
Der Kanzler unterstützt die Mitglieder des Gerichts bei allen Amtshandlungen.
Der Kanzler besorgt die Verwaltung, Finanzverwaltung und Buchführung des Gerichts unter der Aufsicht des Präsidenten des Gerichts. Er wird dabei durch die Dienststellen des Gerichtshofs der Europäischen Union unterstützt.
Der Kanzler verwahrt die Siegel und ist für das Archiv verantwortlich. Er sorgt für die Veröffentlichungen des Gerichts, insbesondere der Sammlung der Rechtsprechung, und die Verbreitung das Gericht betreffender Dokumente über das Internet.
Der Kanzler ist unter der Aufsicht des Präsidenten des Gerichts mit der Entgegennahme, Übermittlung und Aufbewahrung aller Schriftstücke sowie mit den Zustellungen betraut, die mit der Anwendung der Verfahrensordnung des Gerichts verbunden sind.
ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
- die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;
- eine durch ein Hochschulzeugnis nachgewiesene vollständige juristische Ausbildung abgeschlossen haben sowie über gründliche Kenntnisse des Rechts der Europäischen Union und der Arbeitsweise ihrer Gerichte verfügen;
- über eine 15-jährige Berufserfahrung verfügen, zu einem signifikanten Teil in Funktionen mit sehr hoher Verantwortung;
- sehr gute Kenntnisse der französischen und der englischen Sprache besitzen; die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union ist von Vorteil.
EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse Secretariat_President-Tribunal@curia.europa.eu des Sekretariats des Präsidenten zu senden und müssen spätestens am 12. November 2026 eingehen.
Den Bewerbungen sind beizufügen: i) ein Lebenslauf, aus dem alle Angaben in Bezug auf Staatsangehörigkeit, akademische Grade, Sprachkenntnisse, gegenwärtige und frühere Tätigkeiten sowie etwaige gerichtliche und internationale Erfahrung des Bewerbers/der Bewerberin hervorgehen, und ii) eine kurze Darstellung der Vision des Bewerbers/der Bewerberin von der Ausübung der zu besetzenden Stelle (max. fünf Seiten).
Die Bewerbungen werden von einem Auswahlausschuss geprüft, der eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber erstellt, die er für geeignet hält, die Aufgaben des Kanzlers auszuüben. Diese Liste wird dem Gericht vorgelegt. Das Gericht kann die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, zu einem Gespräch einladen und wird den Kanzler gemäß Art. 32 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts ernennen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die für die Beurteilung Ihrer Eignung für die Tätigkeit als Kanzler erforderlich ist, wird durch die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) geregelt. Allein die mit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung befassten Personen, d. h. die Richterinnen und Richter des Gerichts sowie der Präsident und die ihm zuarbeitenden Personen, haben Zugang zu Ihren Daten. Für Informationen in Bezug auf den Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen (Secretariat_President-Tribunal@curia.europa.eu) oder an den Datenschutzbeauftragten (Dataprotectionofficer@curia.europa.eu).
(1) Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/300/oj).
(2) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
