Schlussanträge: Rechtssache C 250/25 Like Company
Am Dienstag, den 3. November 2026 hat Maciej Szpunar, Erster Generalanwalt am Gerichtshof, seine Schlussanträge in der Rechtssache C‑250/25 Like Company verlesen.
In seinen Schlussanträgen hat der Erste Generalanwalt Szpunar untersucht, ob die Suche nach und die Weiterverwendung einer Presseveröffentlichung durch einen auf LLM basierenden Chatbot zur Generierung einer Antwort für einen Nutzer eine „Vervielfältigung“ und eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts darstellt.
Google Gemini ist ein mit Künstlicher Intelligenz betriebener „Chatbot“, der auf großen Sprachmodellen (Large Language Models, im Folgenden: LLM) basiert, komplexen neuronalen Netzwerken, die anhand einer großen Menge an Text trainiert werden, die häufig aus dem Internet gezogen werden, um Antworten in natürlicher Sprache zu generieren. Durch die Nutzung einer Technologie mit dem Namen „Retrieval-Augmented Generation“ kann er in Echtzeit Informationen im Internet suchen und Zusammenfassungen von Online-Inhalten, auch von aktuellen Nachrichten, generieren.
Nach dem Unionsrecht kommt Presseverlagen das ausschließliche Recht zu, ihre Veröffentlichungen zur Online-Nutzung „zu vervielfältigen“ und „öffentlich zugänglich zu machen“. Sie tragen vor, auf LLM basierende Chatbots verletzten ihre Rechte und Interessen, indem diese Chatbots anhand von Nachrichtenartikeln Zusammenfassungen generierten, die ohne Genehmigung oder Ausgleich von ihren Internetseiten „zusammengeklaubt“ würden und indem diese Chatbots potenziell Leser von den Originalartikeln weglenkten und den Umsatz der Verlage verringerten.
Like Company ist ein ungarischer Betreiber verschiedener Internetportale, auf denen sie Nachrichtenartikel veröffentlicht. Sie hat vorgetragen, die LLM von Gemini seien mit Artikeln von ihrer Internetseite trainiert worden und der Chatbot könne auf Anfrage Zusammenfassungen dieser Artikel erstellen. Sie erhob diesbezüglich Klage. Das mit der Klage betraute ungarische Gericht hat dem Gerichtshof daher die Frage gestellt, ob diese Nutzung von Inhalten durch einen KI-Dienstleister wie Gemini eine „Vervielfältigung“ und eine „öffentliche Wiedergabe“ nach Unionsrecht darstellt.
Im folgenden kurzen Video erläutert der Erste Generalanwalt Szpunar seine Schlussanträge in dieser Rechtssache. Untertitel sind in allen Amtssprachen der Union verfügbar und können durch Anklicken des entsprechenden Symbols aktiviert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
