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Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union.

Er besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Durchsetzung und Auslegung des Unionsrechts zuständig. Er sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union das Unionsrecht beachten. Seine Auslegung des Unionsrechts bildet die Grundlage für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts in der gesamten Europäischen Union.

Gerichtshof

Der Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er sorgt dafür, dass das Unionsrecht beachtet und in der gesamten Europäischen Union einheitlich angewandt wird.

Der Gerichtshof ist eines der beiden Gerichte, die zusammen den Gerichtshof der Europäischen Union (Organ) bilden.

Ihm gehören 27 Richterinnen und Richter und 11 Generalanwältinnen und Generalanwälte an.

Der Gerichtshof ist für verschiedene Arten von Rechtssachen zuständig. Den größten Teil machen Fragen nationaler Gerichte zum Unionsrecht und Klagen der Kommission gegen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wegen Vers...

Gericht

Von den beiden Gerichten, die zusammen den Gerichtshof der Europäischen Union bilden, ist das Gericht das untere Gericht.

Das Gericht besteht aus 54 Richtern (2 Richter je Mitgliedstaat).

Es ist hauptsächlich für Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen gegen Rechtsakte oder Entscheidungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union zuständig. Indem es über solche Klagen entscheidet, sorgt es dafür, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union rechtmäßig handeln.

Darüber hinaus ist das Gericht auch für bestimmte Voraben...