Leitentscheidungen des Gerichtshofs

Die Hauptaufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht darin, dafür zu sorgen, dass das Unionsrecht in der gesamten Europäischen Union einheitlich angewandt und beachtet wird.

In den ersten Jahren hat der Gerichtshof in seinen Entscheidungen nicht selten wichtige Grundsätze aufgestellt, die das Unionsrecht maßgeblich geprägt haben. Es handelte sich dabei allerdings nicht um abstrakte Entscheidungen. Es wurden konkrete Probleme gelöst, mit denen die Menschen in ihrem Alltag und die Unternehmen im Geschäftsleben konfrontiert waren.

Im Laufe der Zeit ist es dem Gerichtshof mit einer ganzen Reihe wegweisender Entscheidungen gelungen, das Unionsrecht durchzusetzen und die Rechte der Unionsbürger zu stärken.

Grundsätze des Unionsrechts

Van Gend en Loos

Das Urteil Van Gend en Loos (1963) ist wohl die bekannteste Entscheidung des Gerichtshofs.

Ein niederländisches Gericht wollte vom Gerichtshof wissen, ob die nationalen Gerichte Vorschriften des Unionsrechts, die es den Mitgliedstaaten verbieten, die in ihren gegenseitigen Handelsbeziehungen angewandten Zölle zu erhöhen, selbst anwenden dürften. Die niederländischen Behörden hatten die Zölle auf bestimmte Chemikalien erhöht. Die N. V. Algemene Transport- en Expeditie Onderneming Van Gend & Loos, ein Transportunternehmen, das diese höheren Zölle bei der Einfuhr von Chemikalien aus Deutschland in die Niederlande entrichten sollte, erhob dagegen bei einem niederländischen Gericht Klage. Der Gerichtshof entschied, dass dieses das Unionsrecht anzuwenden habe. Das war die Geburtsstunde der Lehre von der unmittelbaren Wirkung. Danach können sich Personen, Unternehmen und Organisationen vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf bestimmte Vorschriften des Unionrechts berufen.

Costa/ENEL

Ein Jahr später stellte der Gerichtshof in der Rechtssache Costa/ENEL (1964), einen weiteren wichtigen Grundsatz auf.

Ein italienisches Gericht hatte den Gerichtshof angerufen. Es ging um das Verhältnis zwischen einer Vorschrift des Unionsrechts und einer italienischen Regelung zur Verstaatlichung eines Stromversorgers, die später erlassen wurde. Der Gerichtshof entschied, dass im Fall sich widersprechender Normen das Unionsrecht, Vorrang habe und das nationale Recht in solchen Fällen unangewendet bleiben müsse (sogenannter Vorrang des Unionsrechts).

Die Lehre von der unmittelbaren Wirkung und die Lehre vom Vorrang des Unionsrechts sind die wichtigsten Grundsätze des Unionsrechts überhaupt.

Francovich

In den folgenden Jahren hat der Gerichtshof weitere wichtige Grundsätze des Unionsrechts herausgearbeitet. In der Rechtssache Andrea Francovich u. a./Italienische Republik (1991) wurde der Grundsatz der Staatshaftung aufgestellt.

Italienischen Arbeitnehmern waren wegen des Konkurses ihres Arbeitgebers ihre Löhne nicht ausgezahlt worden. Es gab zwar eine EU-Richtlinie, mit der Arbeitnehmer in solchen Fällen geschützt werden sollten. Sie war von Italien aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Die Arbeitnehmer machten geltend, dass ihnen dadurch ein Schaden entstanden sei. Der Gerichtshof entschied, dass die Mitgliedstaaten bei einem Verstoß gegen das Unionsrecht den Schaden zu ersetzen hätten, der Personen, Unternehmen oder Organisationen dadurch entstehe.

Freier Warenverkehr

Dassonville

Dem Gerichtshof kam auch bei der Ausgestaltung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union eine Schlüsselrolle zu. In der Rechtssache Procureur du Roi/Benoît und Gustave Dassonville (1974) wurde die sogenannte Dassonville-Formel geprägt.

Nach dem Unionsrecht sind mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Dasselbe gilt für Maßnahmen gleicher Wirkung. Gustave Dassonville, ein Großhändler in Frankreich, und sein Sohn Benoît, der eine Zweigniederlassung des Unternehmens in Belgien leitete, kauften in Frankreich Whisky der Marken „Johnnie Walker“ und „Vat 69“, die sie in Belgien verkaufen wollten. Belgien verlangte für schottischen Whisky aber Ursprungsbescheinigungen. Da in Frankreich keine Ursprungsbescheinigungen erforderlich waren, konnten sie diese nicht vorlegen. Sie wurden deshalb in Belgien strafrechtlich verfolgt.

Der Gerichtshof entschied, dass nationale Vorschriften, die den Handel in der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar behinderten, die gleiche Wirkung hätten wie Einfuhrbeschränkungen.

Cassis de Dijon

In der Rechtssache Rewe-Zentral AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (1979, „Cassis de Dijon“), wurde die Dassonville-Formel weiterentwickelt.

Der französische Likör „Cassis de Dijon“ entsprach seinerzeit nicht den deutschen Vorschriften über den Alkoholgehalt. Um in Deutschland als Likör verkauft werden zu können, musste ein Getränk einen Alkoholgehalt von mehr als 25 % aufweisen. Der Likör „Cassis de Dijon“ hatte aber nur einen Alkoholgehalt von 16 %. Deutschland widersetzte sich deshalb der Einfuhr und dem Inverkehrbringen in Deutschland. Die Rewe-Zentral AG, ein deutscher Lebensmitteleinzelhändler, erhob bei einem deutschen Gericht Klage gegen diese Regelung, das daraufhin den Gerichtshof anrief. Der Gerichtshof entschied, dass Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und verkauft würden, auch auf dem Markt anderer Mitgliedstaaten zugelassen werden müssten (Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung).

Freizügigkeit

Grzelczyk

Die Entscheidungen des Gerichtshofs betrafen nicht nur den freien Warenverkehr, sondern auch die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (z. B. Rudy Grzelczyk/Centre Public d’Aide Sociale d’Ottignies-Louvain-la-Neuve, 2001).

Ein französischer Student, der in Belgien lebte und seinen Lebensunterhalt in den ersten drei Jahren seines Studiums selbst bestritten hatte, beantragte im vierten Jahr Unterstützungsleistungen (sogenanntes Existenzminimum). Sein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitze. Der Gerichtshof hielt das für unzulässig, da Unionsbürger ein Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit hätten.

Ruiz Zambrano

Ein Jahrzehnt später, äußerte sich der Gerichtshof dann in der Rechtssache Ruiz Zambrano (2011) weiter zum Begriff der Unionsbürgerschaft.

Es ging um zwei in Belgien geborene Kinder, die die belgische Staatsangehörigkeit besaßen. Die Eltern der Kinder besaßen die kolumbianische Staatsangehörigkeit. Ihnen wurde mit Abschiebung gedroht, was auch zur Folge gehabt hätte, dass ihre Kinder die Europäische Union hätten verlassen müssen. Der Gerichtshof entschied, dass ein Mitgliedstaat Eltern aus Drittstaaten, deren minderjährige, unterhaltsbedürftige Kinder seine Staatsangehörigkeit besäßen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilen müsse. Sonst könnten die Kinder die Rechte, die ihnen als Unionsbürger zustünden, nicht in vollem Umfang wahrnehmen. Damit wurde der Gedanke bekräftigt, dass die Unionsbürgerschaft bestimmte Rechte nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für seine Familienangehörigen begründet.

Grundrechte

Internationale Handelsgesellschaft

Der Gerichtshof befasste sich in der Rechtssache Internationale Handelsgesellschaft (1970) mit dem Schutz von Grundrechten.

Die Internationale Handelsgesellschaft mbH, ein deutsches Unternehmen, wehrte sich gegen das System der Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Europäischen Union. Sie machte geltend, dass das Lizenzsystem sie in ihrer unternehmerischen Freiheit, die im deutschenGrundgesetz verbürgt sei, einschränke.

Das deutsche Gericht, das über die betreffende Klage zu entscheiden hatte, wollte vom Gerichtshof wissen, ob die Europäische Union verpflichtet sei, bestimmte Menschenrechtsstandards einzuhalten. Der Gerichtshof entschied, dass die Achtung der Grundrechte ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrecht sei, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern habe.

Defrenne

Dieser Grundsatz wurde in der Rechtssache Defrenne/SABENA (1976) weiterentwickelt.

Eine Stewardess, Frau Defrenne, hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, die belgische Fluggesellschaft SABENA, Klage auf Ersatz des Schadens erhoben, der ihr in Bezug auf ihr Gehalt und andere Leistungen entstanden sei, weil das fliegende Personal weiblichen und männlichen Geschlechts, das die gleiche Arbeit verrichte, ungleich bezahlt worden sei. Der Gerichtshof entschied, dass sich die Betroffenen vor den nationalen Gerichten in Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber auf den Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts für Männer und Frauen berufen könnten. Frau Defrenne konnte sich vor dem belgischen Gericht in dem Verfahren gegen SABENA also auf das Unionsrecht berufen, um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Arbeitsleben durchzusetzen.

Ergebnis

Die angeführten Leitentscheidungen des Gerichtshofs haben die Entwicklung des Unionsrechts und den Schutz der Rechte der Bürger nachhaltig geprägt. Sie haben die Rechtssituation der Bürger in allen Mitgliedstaaten beeinflusst und zeigen, wie sehr der Europäischen Union an Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit gelegen ist.