Einreichung von Schriftstücken beim Gerichtshof
Schriftstücke können beim Gerichtshof auf verschiedene Art und Weise eingereicht werden: Sie können mit der Post übersandt, persönlich abgegeben oder per E-Mail oder über die Plattform „e-Curia“ als elektronische Dateien übermittelt werden. Den Prozessbevollmächtigten wird empfohlen, vorher die Verfahrensordnung und die dazugehörigen Texte aufmerksam durchzulesen.
Einreichung von Schriftsätzen und anderen verfahrensbezogenen Schriftstücken als elektronische Dateien
Schriftsätze und andere verfahrensbezogene Schriftstücke können über die Plattform „e-Curia“ als elektronische Dateien eingereicht werden. Befugt sind hierzu Bevollmächtigte und Rechtsanwälte, die berechtigt sind, vor einem nationalen Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des EWR aufzutreten, in Vorabentscheidungsverfahren auch die nationalen Gerichte und Vertreter der Parteien. Sie benötigen ein Benutzerkonto.
Bei Nutzung der Plattform „e-Curia“ müssen weder das Schriftstück selbst noch beglaubigte Abschriften nachgereicht werden.
Zugang zur Plattform „e-Curia“
Weitere Informationen zur Plattform „e-Curia“ und zur Eröffnung eines Benutzerkontos finden Sie unter: e-Curia.
Übersendung von Schriftsätzen und verfahrensbezogenen Schriftstücken mit der Post
Schriftsätze und verfahrensbezogene Schriftstücke können mit der Post an die Kanzlei des Gerichtshofs gesandt werden. Die Anschrift lautet:
Kanzlei des Gerichtshofs
Rue du Fort Niedergrünewald
L‑2925 Luxemburg
Sie können Schriftsätze und andere verfahrensbezogene Schriftstücke auch persönlich abgeben – während der Öffnungszeiten der Kanzlei des Gerichtshofs dort, sonst an der Rezeption des Gerichtshofs.
Bei der Prüfung der Frage, ob ein Schriftsatz oder ein anderes verfahrensbezogenes Schriftstück fristgemäß eingereicht worden ist, wird berücksichtigt, dass es, bevor es eingegangen ist (Post, persönliche Abgabe), bereits per E-Mail als elektronisches Dokument übermittelt wurde. Es müssen allerdings sowohl bei der Übermittlung der E-Mail als auch bei der Nachreichung des Schriftstücks die Bestimmungen der Verfahrensordnung eingehalten werden.
Bitte verwenden Sie folgende E-Mail-Adresse: ECJ.Registry@curia.europa.eu. Um technische Probleme bei der Übermittlung der E-Mail zu vermeiden, ist es ratsam, große Dateien in Form mehrerer kleinerer Dateien zu versenden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Einreichung von Schriftstücken finden Sie unter: Verfahren beim Gerichtshof.
Sie können sich auch per E-Mail (ECJ.Registry@curia.europa.eu) oder telefonisch (+ 352 4303-1) an die Kanzlei des Gerichtshofs wenden.
Die Übermittlung von Dokumenten durch einen Telefaxdienst (Telekopie) ist nicht mehr möglich.
