Beschäftigung beim Gerichtshof

Beim Gerichtshof der Europäischen Union werden die meisten Stellen über allgemeine Auswahlverfahren besetzt, die vom EPSO organisiert werden. Es werden jedoch auch viele Zeit- und Vertragsbedienstete eingestellt. Alle Stellen sind sog. Funktionsgruppen zugeordnet. Es gibt eine ganze Fülle verschiedener Tätigkeiten. Der Gerichtshof veröffentlicht regelmäßig Stellenausschreibungen. Für bestimmte Tätigkeitsprofile gibt es auch eine dauernde Aufforderung zur Bewerbung.

Dem Gerichtshof ist als Arbeitgeber daran gelegen, ein inklusives und offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das durch Vielsprachigkeit, Teamwork und Meinungsvielfalt geprägt ist. Der Gerichtshof ist davon überzeugt, dass ein jeder mit seinem persönlichen Hintergrund einen ganz besonderen Beitrag leisten kann. Er setzt sich deshalb für Gleichbehandlung und Chancengleichheit ein.

Beim Gerichtshof erwartet Sie eine anspruchsvolle berufliche Tätigkeit, der eine marktgerechte Vergütung mit attraktiven Zusatzleistungen (z. B. Auslandszulage, Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder) gegenübersteht. Es besteht auch die Möglichkeit, teilweise von zu Hause aus zu arbeiten (Telearbeit). Zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung werden eine ganze Reihe von Fortbildungskursen angeboten.

Die meisten Bediensteten des Gerichtshofs werden über allgemeine Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl ausgewählt, bei denen sog. Reservelisten gebildet werden. Sie sind die festen Bediensteten des Gerichtshofs.

Der Gerichtshof stellt jedoch auch Zeit- und Vertragsbedienstete ein. Hierfür gibt es spezielle Stellenausschreibungen.

Zeit- und Vertragsbedienstete

Auf Zeitbedienstete wird oft zurückgegriffen, um Stellen zu besetzen, für die gerade keine festen Bediensteten zur Verfügung stehen. Diese Zeitbediensteten werden früher oder später durch Personen ersetzt, die erfolgreich an Auswahlverfahren teilgenommen haben. Zeitbedienstete kommen außerdem zum Einsatz, wenn für einen beschränkten Zeitraum ganz spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten gefragt sind. Die Höchstbeschäftigungsdauer beträgt 6 Jahre.

Befristete Stellen gibt es auch in den Kabinetten der Richter und Generalanwälte. Die Dauer des Vertragsverhältnisses entspricht dort der Dauer des Mandats des betreffenden Richters oder Generalanwalts. Die Verträge können allerdings verlängert werden.

Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten werden eingestellt, um Beamte zu vertreten, die längere Zeit ausfallen, oder um eine Dienststelle zu verstärken, die zeitweilig überlastet ist.

Funktionsgruppen

Die Bediensteten sind in Kategorien (sog. Funktionsgruppen) eingeteilt. Je nachdem, ob es sich um Zeit- oder Vertragsbedienstete handelt, gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Jede Funktionsgruppe umfasst verschiedene Tätigkeitsprofile, die beim Gerichtshof unterschiedlich häufig vorkommen.

  1. Die Funktionsgruppe AD (Zeitbedienstete) bzw. IV (Vertragsbedienstete) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium ober eine gleichwertige Berufsausbildung voraus. Es handelt sich beim Gerichtshof etwa um Rechtsreferenten, die die Richter und Generalanwälte bei der Bearbeitung von Fällen unterstützen, Verwaltungsräte, Rechts- und Sprachsachverständige, Dolmetscher und IT‑Spezialisten.
  2. Die Funktionsgruppe AST bzw. III setzt einen postsekundären Bildungsabschluss (Sekundarstufe II) oder einen sekundären Bildungsabschluss (Sekundarstufe I) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung voraus (z. B. Verwaltungs‑, Sprach- und IT‑Assistenten).
  3. Die Funktionsgruppe AST/SC bzw. II setzt ebenfalls einen postsekundären Bildungsabschluss (Sekundarstufe II) oder einen sekundären Bildungsabschluss (Sekundarstufe I) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung voraus. Die betreffenden Personen erledigen Büro- und Verwaltungsaufgaben (z. B. Sekretariat).
  4. Zur Funktionsgruppe I (nur Vertragsbedienstete) gehören Bedienstete, die manuelle und administrative Hilfstätigkeiten ausüben. Es handelt sich etwa um Fahrer oder Arbeiter, die die Gebäude und die Ausrüstung des Gerichtshofs instand halten.

Bewerbung

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich beim Gerichtshof zu bewerben:

  1. Sie können sich auf eine konkrete Stellenausschreibung bewerben.
  2. Sie können sich auf eine Dauerausschreibung bewerben. Beim Gerichtshof gibt es für bestimmte Tätigkeitsprofile einen regelmäßigen Bedarf. Um aus einer möglichst großen Zahl von Bewerbern auswählen zu können, werden Dauerausschreibungen veröffentlicht. Interessierte können ihre Bewerbung jederzeit einreichen. Wird eine Stelle frei, wird die Liste mit den geeigneten Bewerbern herangezogen.

Die Liste mit den Stellen und Tätigkeitsprofilen finden Sie unter: Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Stellenangebote (Vertrags- und Zeitbedienstete, Praktika, Abordnung) aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union (befristete und unbefristete Verträge) finden Sie unter: EU Careers

Weitere Informationen darüber, wie im Bewerbungsverfahren mit den Sie betreffenden personenbezogenen Daten umgegangen wird, finden Sie unter: Datenschutzrichtlinie

Siehe auch