Soziale Medien

Der Gerichtshof nutzt auch soziale Medien, um über seine Arbeit zu informieren. Er hat hierzu auf verschiedenen Plattformen Profile. Es wird dort über wichtige Entscheidungen und besondere Ereignisse (z. B. feierliche Sitzungen, offizielle Besuche) informiert; wegen der Vielzahl von Rechtssachen, über die der Gerichtshof entscheidet, aber nicht über alle Entscheidungen.

Die Benutzerkonten werden von der Direktion Kommunikation verwaltet.

Interaktion mit den Profilen des Gerichtshofs

Kommentare und Direktnachrichten, die den Gerichtshof über seine Profile in den sozialen Medien erreichen, stellen keine offiziellen Anfragen dar.

Für offizielle Anfragen können Sie das Kontaktformular benutzen.

Der Gerichtshof begrüßt Diskussionen über die Themen, über die er zu entscheiden hat. Der Umgangston muss aber höflich bleiben. Kommentare, die nichts mit dem Beitrag zu tun haben oder beleidigend sind, werden entfernt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Gerichtshof in den sozialen Medien nicht an Diskussionen über seine Urteile beteiligen kann.

Following

Der Gerichtshof folgt den Profilen seiner Follower nicht automatisch.

Dass der Gerichtshof einem bestimmten Profil folgt, bedeutet nicht, dass er das Profil gutheißt oder unterstützt.

Betrügerischen Profilen und Spam-Profilen wird grundsätzlich nicht gefolgt.

Verfügbarkeit

Die Profile in den sozialen Medien werden von der Direktion Kommunikation des Gerichtshofs von Montag bis Freitag während der Dienstzeiten aktualisiert und überwacht.

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