Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten
Die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten besteht aus zwei Referaten. Sie sind für den Haushalt und die Rechnungsprüfung und Buchführung zuständig. Außerdem beraten und unterstützen sie andere Dienststellen in Finanzangelegenheiten.
Die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten erstellt jedes Jahr einen Entwurf des Haushaltsplans, verhandelt mit der Haushaltsbehörde über den endgültigen Haushaltsplan und überwacht dessen Ausführung. Sie ist für die Haushaltsbuchführung zuständig und erstellt den jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement. Sie koordiniert auch die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts des bevollmächtigten Anweisungsbefugten (Kanzler des Gerichtshofs).
Außerdem koordiniert sie die Kontakte zum Rechnungshof (Zuverlässigkeitserklärung) und zum Ausschuss für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments (Entlastungsverfahren).
Aus den folgenden Tabellen ist ersichtlich, wie sich der Haushalt des Gerichtshofs seit 2015 entwickelt hat und welche Anteile die einzelnen Ausgabenarten haben:

Haushaltsplan 2025 - Verteilung der Mittel:

Weitere Informationen zum Haushaltsplan des Gerichtshofs finden Sie auf der Website „EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht“ unter: Haushaltsplan online
Weiter ist die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten auch für die Rechnungs- und Haushaltsführung zuständig (z. B. Rechnungsführung, Entwurf der Jahresrechnung des Organs, Abwicklung von Ausgaben- und Einnahmenvorgängen, Forderungseinziehung). Außerdem koordiniert sie die Einführung und Aktualisierung von entsprechender Software und berät in Haushalts- und Finanzangelegenheiten häufig andere Dienststellen des Organs.
Die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten ist zudem für die zentralisierte finanzielle Überprüfung zuständig, sowohl ex ante, als auch ex post.
Außerdem überwacht sie die Durchführung der Haushaltsordnung der Europäischen Union. Sie sorgt dafür, dass die internen Haushaltsvorschriften des Organs und die für die interne Revision geltenden Geschäftsordnungen und Standards eingehalten werden. Sie schlägt gegebenenfalls Aktualisierungen vor. Sie ist auch für die Übertragung der Anweisungsbefugnis zuständig.
Im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ist die Direktion ein wichtiger Berater und Koordinator. Sie erstellt z. B. Musterdokumente und unterstützt andere Dienststellen bei der Verwaltung der Verfahren und Verträge und der Erfüllung der Veröffentlichungspflichten des Organs.
