Direktion Humanressourcen

Die Direktion Humanressourcen ist beim Gerichtshof für alle Aspekte der Personalverwaltung zuständig. Sie stellt sicher, dass der Gerichtshof bei der Erfüllung seiner Aufgabe auf qualifizierte und kompetente Bedienstete zählen kann, die aus den verschiedensten Mitgliedstaaten stammen und jeweils einen ganz persönlichen kulturellen Hintergrund mitbringen. Sie überwacht die Einstellung und die Laufbahnentwicklung der Bediensteten, organisiert Fortbildungsveranstaltungen, kümmert sich um die Besoldung und die sozialen Rechte der Bediensteten und führt Maßnahmen durch, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und eine gesunde Work-Life-Balance zu gewährleisten.

Der Gerichtshof legt höchsten Wert auf Chancengleichheit. Der Direktion Humanressourcen ist daher daran gelegen, ein inklusives und offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das durch Vielsprachigkeit, Teamwork und Meinungsvielfalt geprägt ist.

Organisationsstruktur

Die Direktion Humanressourcen besteht aus 4 Referaten:

  1. Talentauswahl: Auswahlverfahren, Einstellungen, Versetzungen, Mobilitätsverfahren, Laufbahnberatung, Praktikanten
  2. Arbeitsbedingungen: Arbeitsmedizin, soziale Unterstützung, Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, Koordination verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance und zur Ermöglichung von Teilzeitarbeit, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen
  3. Talententwicklung: Gestaltung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (insbesondere in den Bereichen Sprachen, Recht, IT und Management), Unterstützung von Dienststellen bei grundlegenden organisatorischen Veränderungen, Betreuung der Beurteilungs‑, Zertifizierungs- und Beförderungsverfahren
  4. Verwaltung von Ansprüchen: finanzielle Ansprüche und Gehälter der Mitglieder und der Bediensteten des Organs, Erstattung von Reisekosten, Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche