Generaldirektion Verwaltung
Die Generaldirektion Verwaltung, die dem Kanzler des Gerichtshofs untersteht, kümmert sich um das wertvollste Gut des Gerichtshofs: die Menschen, die dort tätig sind. Sie trägt damit auch zur Erhaltung und Steigerung der Produktivität des Gerichtshofs bei. Sie fördert die berufliche Weiterentwicklung und das Wohlergehen der Bediensteten und sorgt für produktive Arbeitsbedingungen, die den gesetzlichen Vorschriften und hohen Ethikstandards entsprechen. Beim Gerichtshof sind rund 2 300 Beamte und sonstige Bedienstete beschäftigt.
Die Generaldirektion Verwaltung stellt den Haushaltsvoranschlag des Gerichtshofs auf. Sobald er von dem zuständigen internen Gremium – mit oder ohne Änderungen – angenommen worden ist, legt sie ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, die zusammen die Haushaltsbehörde der Europäischen Union bilden, vor und verteidigt ihn. Nachdem die Haushaltsbehörde den Haushaltsplan genehmigt hat, überwacht die Generaldirektion dessen Vollzug. Der Jahreshaushalt des Gerichtshofs beläuft sich auf mehr als 500 Mio. Euro.
Die Generaldirektion Verwaltung ist auch für die Entwicklung, die Instandhaltung, die Verwaltung und den Schutz der Gebäude und technischen Einrichtungen des Gerichtshofs zuständig.
Alle diese Aufgaben sind auf drei Direktionen verteilt:
