Wie wird man Rechts- und Sprachsachverständiger beim Gerichtshof?

Rechts- und Sprachsachverständige sind Juristen, die auf juristische Übersetzungen spezialisiert sind. Beim Gerichtshof der Europäischen Union sind rund 600 Rechts- und Sprachsachverständige beschäftigt. Die meisten von ihnen sind Beamte, die über allgemeine Auswahlverfahren (EPSO) rekrutiert wurden. Rechts- und Sprachsachverständige müssen ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben, und zwar in einem Mitgliedstaat, in dem die betreffende Sprache gesprochen wird, diese Sprache perfekt beherrschen und über gute Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Amtssprachen der Europäischen Union verfügen. Beim Gerichtshof gibt es für jede Sprache ein eigenes Referat.

Wie wird man Rechts- und Sprachsachverständiger?

Rechts- und Sprachsachverständige übersetzen juristische Texte (z. B. Urteile des Gerichtshofs, Schlussanträge der Generalanwälte) in die Amtssprachen der Europäischen Union.

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt für den Gerichtshof bei Bedarf Auswahlverfahren durch. Diese werden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.

Bewerbung

Im Allgemeinen unterscheiden sich die Auswahlverfahren für die einzelnen Sprachen hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen nicht allzu sehr. Sie können mitunter jedoch auf den besonderen Markt des Auswahlverfahrens und die speziellen Bedürfnisse des betreffenden Sprachreferats zugeschnitten sein.

Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen, die bei allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mehr oder weniger gleich sind, gelten folgende besonderen Zulassungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, und zwar in einem Mitgliedstaat, in dem die Sprache des Auswahlverfahrens gesprochen wird
  • perfekte Beherrschung der Sprache des Auswahlverfahrens
  • gute Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Amtssprachen der Europäischen Union

Rechts- und Sprachsachverständige tragen eine große Verantwortung. Sie müssen über sehr gute Rechts- und Sprachkenntnisse verfügen, in der Lage sein, unter Zeitdruck zu arbeiten, für Veränderungen – auch technologischer Art – offen und bereit sein, sich während ihrer gesamten Laufbahn beruflich weiterzubilden.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu schriftlichen Prüfungen eingeladen.

Bei den schriftlichen Prüfungen sind juristische Fachtexte aus zwei Amtssprachen der Europäischen Union in die Sprache des Auswahlverfahrens zu übersetzen oder entsprechende Übersetzungen zu revidieren. Es dürfen keine Wörterbücher verwendet werden.

Erfolgreiche Teilnehmer werden in eine Reserveliste aufgenommen. Sie können bei Bedarf, wenn eine Stelle in dem betreffenden Sprachreferat frei wird, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.