Interner Prüfer

Der Interne Prüfer hat am Gerichtshof eine unabhängige und objektive Position. Er ist für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Systeme und Verfahren zum Vollzug des Haushaltsplans zuständig. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Abwicklung haushaltsrelevanter Vorgänge und zur Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung spricht er Empfehlungen aus, trifft Feststellungen und gibt Prognosen ab.

Der Interne Prüfer bewertet systematisch und methodisch die Risikomanagement‑, Kontroll- und Governance-Prozesse und macht Vorschläge, wie deren Wirksamkeit verbessert werden kann. Er hilft dem Gerichtshof damit, seine Ziele zu erreichen.