Besuch der Bibliothek

Die Bibliothek des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die umfangreichste Bibliothek zum Unionsrecht in ganz Europa. Angehörige juristischer Berufe, Hochschullehrer und Studenten, die bereits über einen ersten Hochschulabschluss verfügen, erhalten auf Antrag Zugang zur Bibliothek.

Nutzungsberechtigung

Die Bibliothek steht den Bediensteten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, Angehörigen juristischer Berufe, Hochschullehrern und Studenten, die bereits über einen ersten Hochschulabschluss verfügen, offen. Studenten, die noch über keinen Hochschulabschluss verfügen, haben keinen Zugang zur Bibliothek.

Wenn Sie die Bibliothek nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an den Empfang der Bibliothek, am besten über das Kontaktformular (Option „Bibliothek“).

Präsenznutzung

Im Lesesaal finden Sie Bestände zum Unionsrecht, zum Völkerrecht und zum Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Andere Medien aus den Beständen der Bibliothek können am Empfang angefordert werden. Die vollständige Liste der verfügbaren Medien können Sie im Bibliothekskatalog einsehen.

Externe Nutzer können gegen eine geringe Gebühr Fotokopien anfertigen.

Ausleihe

Nur die Bediensteten des Gerichtshofs können Medien ausleihen.

Zugang zur Bibliothek

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 9.00 – 18.30 Uhr
  • Freitag: 9.00 – 17.00 Uhr

Während der Gerichtsferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten!

Kontakt

  • Telefon (Telefonzentrale des Gerichtshofs): +352 4303-1
  • Telefon (Empfang der Bibliothek): +352 4303-2861
  • Anschrift: Bibliothek, Gerichtshof der Europäischen Union, L‑2925 Luxemburg

Wenn Sie sich mit den Mitarbeitern der Bibliothek in Verbindung setzen möchten, verwenden Sie bitte das Kontaktformular (Option „Bibliothek“).