Direktion Bibliothek

Die Bibliothek des Gerichtshofs ist auf das Unionsrecht spezialisiert. Sie verfügt aber auch über recht umfangreiche Bestände zum internationalen Recht und zum Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und einiger Drittstaaten. Die Direktion Bibliothek besteht aus zwei Referaten, die die Nutzung der Bestände verwalten. Sie sorgen dafür, dass Bücher und digitale Inhalte für die Nutzer zugänglich sind.

Der Katalog der Bibliothek ist online verfügbar. Beim Herunterladen, Kopieren oder ganz allgemein der Nutzung von über den Katalog verlinkten Inhalten externer Websites sind deren Nutzungsbedingungen zu beachten. Der Gerichtshof haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung solcher Inhalte.

Die Bibliothek unterstützt die Richter und Generalanwälte und die Bediensteten des Gerichtshofs auch bei ihrer juristischen Arbeit. Auf Anfrage stellt sie Fachbeiträge zu einem bestimmten Thema zusammen. Unabhängig davon verfolgt sie regelmäßig die Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, um die Nutzer über jüngste Entwicklungen in der Rechtswissenschaft zu informieren, die für die Tätigkeit des Gerichtshofs von Bedeutung sind.

Die Bibliothek ist auch für die Veröffentlichung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts zuständig, insbesondere in der Rechtsprechungsdatenbank auf dieser Website und auf der Website „EUR-Lex –Der Zugang zum EU-Recht“, der organübergreifenden Datenbank für das gesamte Unionsrecht.

Die Bibliothek ist in erster Linie für die Mitglieder und Bediensteten des Gerichtshofs bestimmt. Mit vorheriger Genehmigung können aber auch externe Personen sie nutzen. Weitere Informationen über die entsprechenden Regeln finden Sie unter: Besuch der Bibliothek

Was die Herausforderungen angeht, mit denen juristische Fachbibliotheken heutzutage konfrontiert sind, sei auf eine Veröffentlichung der Direktion Bibliothek zu diesem Thema verwiesen. Sie ist leider nur auf Französisch verfügbar.

Die Direktion Bibliothek ist auch für die historischen Archive des Gerichtshofs und die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten zuständig.