Referat Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie

Das Referat Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie ist hauptsächlich für die rechtsvergleichende multilinguale Terminologiearbeit und für die Terminologiekontrolle zuständig.

Es werden Terminologieprojekte definiert und koordiniert und Verfahren und Mechanismen zur Verbesserung der Gesamtqualität der Texte eingeführt. Diese Arbeit kommt allen Dienststellen und Nutzern (Übersetzung, Dolmetschen, Abfassen von Texten, Vergleich von Rechtstexten und Begriffen) zugute.

Das Referat analysiert juristische Texte, die beim Gerichtshof eingereicht werden, um Rechts- und Sprachsachverständigen, Dolmetschern und Personen, die Vermerke und Entscheidungen verfassen, das Verständnis der darin vorkommenden Begriffe und damit ihre Arbeit zu erleichtern.

Das Referat koordiniert auch die Arbeitsgruppe Rechtsterminologie des Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union (JNEU).

Was ist rechtsvergleichende multilinguale Terminologiearbeit?

Juristische Fachtexte im beruflichen Kontext richtig zu verstehen und zu verwenden, ist gar nicht so leicht. Dies gilt insbesondere für die Europäische Union, wo – ganz abgesehen von dem autonomen Rechtssystem der Europäischen Union selbst – 27 nationale Rechtssysteme und 24 Amtssprachen nebeneinander existieren. Jedes dieser Rechtssysteme hat sich eigenständig entwickelt. Jedes hat seine eigenen Begriffe, seine eigenen Rechtsinstitute und seine eigene Terminologie. Einige Rechtssysteme haben zwar dieselbe Sprache. Das heißt aber noch lange nicht, dass dieselben Ausdrücke in beiden Systemen stets dieselbe Bedeutung haben. Außerdem kann es vorkommen, dass ein Rechtssystem einen Begriff kennt, für den es in anderen Rechtsystemen keine direkte oder überhaupt keine Entsprechung gibt.

Wird eine Entscheidung übersetzt, muss sie in all diesen 27 nationalen Rechtssystemen verstanden werden können, und zwar nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich. Bei den Begriffen und Rechtsinstituten, die in der Entscheidung enthalten sind, muss deshalb eine echte Transferleistung erbracht werden. Eine wörtliche Übersetzung genügt nicht.

In einem solchen Kontext ist es ganz wichtig, dass von Anfang an die Terminologie richtig verstanden wird, die in den Dokumenten verwendet wird, die beim Gerichtshof und dem Gericht eingereicht werden. Eine besondere Herausforderung stellen Rechtsbegriffe dar, für die es in der Zielsprache keine direkte Entsprechung und kein passendes Wort gibt.

Hier kommt die rechtsvergleichende, multilinguale Terminologiearbeit zum Tragen.

Das Referat erarbeitet – unter Mitwirkung von Kollegen des gesamten Organs – eine solide, praxistaugliche Rechtsterminologie, die das Verständnis der Entscheidungen des Gerichtshofs in allen Amtssprachen der Europäischen Union wesentlich erleichtert. Die Ergebnisse der Recherchen und Diskussionen über die Ähnlichkeiten und Unterschiede, die zwischen Rechtssystemen bestehen, werden in einer Datenbank zusammengetragen. Wird für einen nationalen Rechtsbegriff – nach eingehenden rechtsvergleichenden Recherchen – ein passender Begriff in einer anderen Sprache gefunden, wird in der Datenbank ein entsprechender Eintrag angelegt. Auf diese Weise bleibt die Recherchearbeit erhalten und wird eine gewisse Beständigkeit gewährleistet.

Warum rechtsvergleichende multilinguale Terminologiearbeit so wichtig ist

Dadurch, dass die Ergebnisse der intensiven juristischen Recherchen, die Rechts- und Sprachsachverständige, Terminologen und andere Bedienstete durchgeführt haben, gesammelt werden, wird eine einheitliche und kohärente Verwendung der Begriffe gewährleistet.

Die Informationen werden in einer Terminologiedatenbank zusammengetragen und gespeichert. Ein Datensatz entspricht jeweils einem Rechtsbegriff. Die Einträge sind klar und strukturiert und enthalten alle nützlichen Informationen. So können Juristen, Rechts- und Sprachsachverständige und Dolmetscher, aber auch Bürger

  • den Begriff verstehen
  • den Begriff in seinem Kontext sehen
  • erfahren, ob der Begriff auch in anderen Rechtssystemen existiert und welcher Ausdruck dafür verwendet wird
  • erfahren, wie der Begriff entstanden ist
  • verschiedene Fundstellen und Beispiele für die Verwendung des Begriffs finden
  • erfahren, welche Fallstricke oder Probleme im Zusammenhang mit dem Begriff zu beachten sind

Mit der rechtsvergleichenden multilingualen Terminologiearbeit und der Voranalyse von Texten werden die Rechercheergebnisse erschlossen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Terminologie in den verschiedenen Dokumenten einer Rechtssache, aber auch darüber hinaus einheitlich verwendet und die Qualität der Texte des Gerichtshofs insgesamt verbessert wird. Außerdem können die Texte so schneller, effizienter und kostengünstiger übersetzt werden.

Zugriff auf die vergleichende Rechtsterminologie des Gerichtshofs über IATE

Die rechtsvergleichende multilinguale Terminologiearbeit des Gerichtshofs ist über die organübergreifende Datenbank „Interactive Terminology for Europe“ (IATE) öffentlich zugänglich.

In den Einträgen dieser Datenbank ist jeweils das Organ, die Einrichtung oder die sonstige Stelle angegeben, die den Eintrag angelegt hat. Die Nutzer können entweder alle Einträge durchsuchen oder ihre Suche über die Option „Erweiterte Suche“ auf die vom Gerichtshof angelegten Einträge beschränken.

Sie können die rechtsvergleichende multilinguale Terminologiearbeit des Gerichtshofs in IATE verfolgen über

Wenn Sie Fragen haben oder Kontakt mit dem Referat Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie aufnehmen wollen, können Sie eine E‑Mail senden an: terminologie@curia.europa.eu