Kanzlei des Gerichtshofs

Die Kanzlei des Gerichtshofs sorgt für den reibungslosen Ablauf der Verfahren und damit für eine ordnungsgemäße Rechtspflege. Sie führt die Akten, organisiert die mündlichen Verhandlungen, aktualisiert und pflegt die Verfahrensdatenbanken und kümmert sich um den Schriftverkehr mit den Parteien.

Organisation und Funktion

Die Kanzlei des Gerichtshofs hat 3 Hauptaufgaben:

  • Sie kommuniziert in Rechtssachen, die beim Gerichtshof anhängig sind, mit den Parteien und deren Prozessbevollmächtigten und mit den Richtern und Generalanwälten.
  • Sie sorgt für den reibungslosen Ablauf der Verfahren und führt die Akten.
  • Sie steht den Mitgliedern des Gerichtshofs und deren Kabinetten in rechtlichen und technischen Fragen zur Seite.

Die Kanzlei des Gerichtshofs spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Verfahren und der ordnungsgemäßen Führung der Akten. Über sie findet die Kommunikation zwischen den Prozessbevollmächtigten, den nationalen Gerichten, den Dienststellen der Verwaltung des Gerichtshofs und den Kammern der Mitglieder des Gerichtshofs, insbesondere den Kammern des Präsidenten, statt. Die Kanzlei steht den Mitgliedern und deren Kabinetten während des gesamten Verfahrens tatkräftig zur Seite.

Die Kanzlei führt bei den Verfahren, die beim Gerichtshof anhängig sind, die Akten und ein Register, in das alle verfahrensbezogenen Dokumente eingetragen werden. Sie nimmt gemäß den Vorschriften der Satzung und der Verfahrensordnung Dokumente entgegen, leitet sie weiter und bewahrt sie auf. Außerdem führt sie den Schriftverkehr mit den Parteien und Dritten, die an den Verfahren beteiligt sind. Sie ist am Ende auch für die Veröffentlichung der Entscheidungen des Gerichtshofs und anderer Dokumente und für die ordnungsgemäße Archivierung der Akten zuständig.

Die Kanzlei organisiert die mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs. Sie arbeitet dabei eng mit den Kabinetten der Mitglieder, insbesondere mit den Kabinetten des Präsidenten, und anderen Dienststellen der Verwaltung zusammen. In den mündlichen Verhandlungen ist stets ein Vertreter der Kanzlei anwesend. Er führt das Protokoll und kann gegebenenfalls zur Klärung von Verfahrensfragen beitragen. Auch bei der Verlesung von Schlussanträgen und der Verkündung von Urteilen ist immer ein Vertreter der Kanzlei anwesend. Des Weiteren veranlasst die Kanzlei die Übersetzung von verfahrensbezogenen Dokumenten in die Beratungs- und in die Verfahrenssprache und nimmt alle Zustellungen vor, die im Laufe des Verfahrens erforderlich sind.

Der Kanzler ist für die Kanzlei verantwortlich. Als Generalsekretär des Organs hat er aber noch viele andere Aufgaben. Für das Tagesgeschäft der Kanzlei ist daher der Beigeordnete Kanzler zuständig, der von drei Referatsleitern unterstützt wird. In der Kanzlei sind rund 50 Bedienstete beschäftigt. Verschiedene nach Mitgliedstaaten und Sprachen geordnete Gruppen, denen ein Verwaltungsrat vorsteht, kümmern sich um die Führung der Akten in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Ein Team ist eigens für die Informationstechnik, die Archive und die Statistik zuständig.

Die Kanzlei erledigt auch technische Aufgaben. Sie

  • unterhält das elektronische Speichersystem für verfahrensbezogene Dokumente;
  • aktualisiert und pflegt die Verfahrensdatenbanken;
  • ist für die Plattform „e‑Curia“ verantwortlich, die den sicheren elektronischen Austausch von verfahrensbezogenen Dokumenten zwischen dem Gerichtshof und den Parteien ermöglicht;
  • führt die Statistiken des Gerichtshofs.

Die Kanzlei unterstützt auch den Ausschuss für die Satzung und die Verfahrensordnung des Gerichtshofs. Sie ist an der Ausarbeitung und Aktualisierung von Verfahrensvorschriften beteiligt und koordiniert deren Übersetzung und Veröffentlichung. Ferner nehmen Vertreter der Kanzlei an den Gesprächen mit der Arbeitsgruppe „Gerichtshof“ des Rates und gegebenenfalls auch an den Sitzungen des Europäischen Parlaments teil, insbesondere, wenn es um Vorschläge zur Änderung der Satzung geht.

Kontakt

In laufenden Verfahren kann die Kanzlei über die auf der Seite Einreichung von Schriftstücken beim Gerichtshof genannten Wege kontaktiert werden.

Anfragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit abgeschlossenen Verfahren können per Post oder per E‑Mail an den Gerichtshof gerichtet werden:

Kanzlei des Gerichtshofs
Rue du Fort Niedergrünewald
L‑2925 Luxemburg

ECJ.Registry@curia.europa.eu

Weitere Informationen zu der Frage, ob Sie Klage erheben können, finden Sie unter: Kann ich beim Gerichtshof der Europäischen Union klagen?

Verwenden Sie bei anderen Anliegen bitte unser Kontaktformular.

Siehe auch