Besuch einer mündlichen Verhandlung
Mündliche Verhandlungen sind öffentlich. Jeder kann ihnen beiwohnen. Nur in ganz bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit ausnahmsweise, soweit erforderlich, ausgeschlossen werden. Personen, die einer mündlichen Verhandlung beiwohnen wollen, müssen sich beim Betreten des Gerichtshofs einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mündliche Verhandlungen werden in der Regel nur während der Sitzungsperioden abgehalten und zwar dienstags, mittwochs und donnerstags. Sie beginnen normalerweise um 9.30 Uhr. Die Dauer ist unterschiedlich.
Welche mündlichen Verhandlungen und Termine zur Verkündung von Urteilen oder zur Verlesung von Schlussanträgen in den nächsten Wochen anstehen, ist im Gerichtskalender ersichtlich.
Wenn Sie einer mündlichen Verhandlung beiwohnen wollen, finden Sie sich einfach vor Beginn der Sitzung beim Gerichtshof ein.
Sie müssen sich nicht anmelden. Sie sollten jedoch mindestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung da sein.
Bitte nutzen Sie den Eingang Rue Charles Léon Hammes.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihren Führerschein mit. Nur so können Sie eine Zugangskarte erhalten.
- Sie müssen die Sicherheits- und Verhaltensregeln des Gerichtshofs einhalten.
Bitte beachten Sie, dass in den Sitzungssälen nur eine begrenzte Zahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht. Es ist nicht möglich, einen Platz zu reservieren.
Besucher mit Behinderungen
Die Gebäude des Gerichtshofs sind für alle zugänglich, einschließlich Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität.
Besuchern mit Behinderungen wird empfohlen, den Eingang Rue du Fort Niedergrünewald zu benutzen.
Wenn Sie beim Besuch des Gerichtshofs Unterstützung benötigen, nehmen Sie vorher Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Streaming
Wenn Sie einer mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnen können, heißt das nicht, dass Sie die Verhandlung überhaupt nicht verfolgen können. In vielen Fällen wird die mündliche Verhandlung inzwischen nämlich mit einer gewissen Verzögerung auf der Website des Gerichtshofs übertragen (Media Centre - CuriaWebTV - Streaming). Die Aufzeichnung ist 30 Tage lang abrufbar.
