Datenschutz während Ihres Aufenthalts beim Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Union erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, um individuell abgestimmte Führungen zu organisieren und die Gebäudesicherheit (Videoüberwachung und Zugangskontrolle) und ganz allgemein die Sicherheit (internes Meldesystem für Zwischenfälle) zu gewährleisten. Alle diese Tätigkeiten erfolgen im Einklang mit den unionsrechtlichen Datenschutzvorschriften.
Organisation von Führungen
Der Gerichtshof erhebt bei der Organisation von Führungen personenbezogene Daten, um mit den Besuchern problemlos kommunizieren und die Besuche auf die Sprache, die Vorkenntnisse und die Interessen der Besuchergruppe abstimmen zu können.
Die erhobenen Daten werden von der Direktion Protokoll und Besuche verwaltet. Sie werden nur gegenüber folgenden Personen offengelegt:
- Bedienstete, die den Besuch organisieren
- Bedienstete, die die Besuchergruppe vor Ort betreuen
- Bedienstete der Direktion Dolmetschen (sofern eine Verdolmetschung erforderlich ist)
- Bedienstete der für die Durchführung etwaiger gesetzlicher Kontrollen zuständigen Stellen
Die Daten werden so lange verarbeitet, wie es für die Organisation und die Durchführung des Besuchs erforderlich ist. Sie werden spätestens 6 Jahre nach dem Besuch gelöscht.
Sie haben nach der Verordnung (EU) 2018/1725 das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten, gegebenenfalls auch auf Berichtigung.
Wenn Sie weitere Informationen über den Datenschutz bei Führungen oder Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an die Direktion Protokoll und Besuche.
Sie können sich auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) wenden.
Streaming von mündlichen Verhandlungen
Beim Gerichtshof werden mündliche Verhandlungen, die Verkündung von Urteilen, die Verlesung von Schlussanträgen sowie bestimmte feierliche Sitzungen und Ereignisse online übertragen (Streaming).
Bei mündlichen Verhandlungen wird alles getan, um sicherzustellen, dass das Publikum nicht gefilmt wird. In der Regel sind nur die Richter und die Personen, die vor dem Gerichtshof vortragen, sichtbar.
Das Publikum ist nur auf Weitwinkelaufnahmen zu sehen, die von hinten aufgenommen werden.
Für Personen, die sichergehen wollen, nicht gefilmt zu werden, gibt es in den Gerichtssälen jeweils besonders ausgewiesene Plätze, die nicht von der Kamera erfasst werden können.
Videoüberwachung und Videoaufzeichnung
Der Gerichtshof betreibt ein Videoüberwachungssystem, das sowohl die Innenräume als auch das Außengelände erfasst. Dies dient dem Schutz der Personen, Sachen und Daten, die sich auf dem Gelände oder in den Gebäuden des Gerichtshofs befinden. Die Filmaufnahmen werden nur eine gewisse Zeit lang gespeichert und können nur von wenigen, hierzu eigens befugten Bediensteten angesehen werden.
Der Einsatz von Kameras und die Bildaufzeichnung erfolgen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre. In der Nähe der überwachten Bereiche sind klare Schilder (u. a. mit Piktogrammen) angebracht, mit denen auf das Videoüberwachungssystem hingewiesen wird.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie unter: Richtlinie zur Videoüberwachung, Bekanntmachung über die Videoüberwachung.
Zugangskontrolle
Der Gerichtshof hat ein System eingeführt, mit dem der Zugang zu seinen Gebäuden und zu bestimmten Bereichen innerhalb der Gebäude kontrolliert wird. Damit soll das Risiko, dass Unbefugte die Gebäude betreten oder Straftaten begangen werden, minimiert und die Sicherheit von Personen, Sachen und Daten gewährleistet werden.
Das System entspricht den internen Sicherheitsvorschriften des Gerichtshofs.
Weitere Informationen über das Zugangskontrollsystem finden Sie unter: Bekanntmachung über die Zugangskontrolle
Berichte über Vorfälle
Der Gerichtshof hat Verfahren eingeführt, um auf Anomalien, Störungen, Notrufe oder Probleme im Zusammenhang mit dem Personen- und Sachschutz und der Gebäudesicherheit zu reagieren (internes Meldesystem für Vorfälle).
Weitere Informationen über interne Meldungen finden Sie unter: Bekanntmachung über die Meldung von Vorfällen.
