Besuch einer mündlichen Verhandlung als Gruppe
Besuch einer mündlichen Verhandlung als Besuchergruppe
Mündliche Verhandlungen finden in der Regel nur in den Sitzungsperioden statt und zwar dienstags, mittwochs und donnerstags.
Gruppen, die als Programmpunkt den Besuch einer mündlichen Verhandlung wünschen, sollten deshalb prüfen, ob die von ihnen ins Auge gefassten Daten nicht in die Gerichtsferien fallen.
Die mündliche Verhandlung, an der die Besuchergruppe teilnimmt, wird vom Besucherdienst ausgewählt. Der Besucherdienst berücksichtigt dabei
- die Interessen der Gruppe
- die Sitzplatzkapazität der Gerichtssäle
- die Zahl der anwesenden Personen
- die Verfahrenssprache
Für die Besuchergruppe wird eine Verdolmetschung in die Amtssprachen der Europäischen Union angeboten.
Mündliche Verhandlungen beginnen in der Regel um 9.30 Uhr. Die Dauer ist unterschiedlich.
Während der mündlichen Verhandlung haben die Besucher die Sicherheits- und Verhaltensregeln des Gerichtshofs einzuhalten.
Es kommt hin und wieder vor, dass eine mündliche Verhandlung abgesagt oder vertagt wird. Der Besucherdienst schlägt dann ein Alternativprogramm vor.
