Effizienzmaßnahmen

Der Sprachendienst des Gerichtshofs ist kontinuierlich auf die Steigerung seiner Effizienz unter Wahrung einer ausgezeichneten Qualität bedacht und konzentriert sich dabei auf folgende Aspekte: bestmögliche Nutzung der neuen Technologien, Terminologie, Weiterbildung und Optimierung des Beitrags der externen Mitarbeiter.

Die Rechts- und Sprachsachverständigen sowie die Dolmetscher nutzen immer leistungsfähigere Hilfsmittel zur Unterstützung der Vielsprachigkeit. Auch wenn die neuronale maschinelle Übersetzung inzwischen ein gängiges Hilfsmittel ist, ist stets eine sorgfältige Überprüfung erforderlich, da es sich um Texte handelt, die Rechtswirkungen entfalten.

Der Dolmetschdienst und der Dienst der juristischen Übersetzung des Gerichtshofs werden auch durch die vielsprachige Terminologiearbeit unterstützt, die in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Fachreferat unternommen wird und zur Qualität und Kohärenz der Verdolmetschungen und Übersetzungen beiträgt. Dieses Referat ist außerdem für die terminologische und dokumentarische Vorbearbeitung eines Teils der Dokumente zuständig. Die terminologischen Sammlungen und Datenbanken werden laufend angereichert, damit die gefundenen Lösungen zur gemeinsamen Nutzung aufbereitet werden können, und zwar insbesondere über IATE, die gemeinsame Terminologiedatenbank aller Unionsorgane, die größtenteils öffentlich zugänglich ist.

Für ihre mehrsprachige juristische Volltextsuche greifen die Dolmetscher und die Rechts- und Sprachsachverständigen hauptsächlich auf EUR‑Lex zurück, das öffentliche Zugangsportal zum Unionsrecht. Auf dieser Website lassen sich u. a. Rechtsakte und Rechtsprechung in mehrsprachiger Anzeige abrufen. Ferner stehen ihnen speziell vom Gerichtshof entwickelte Hilfsmittel (z. B. die Suchmaschine für Rechtssachen EURêka und die Website des Gerichtshofs der Europäischen Union) oder interinstitutionelle Ressourcen wie die Metasuchmaschine Quest oder der Übersetzungsspeicher Euramis zur Verfügung.

Neben diesen traditionellen Hilfsmitteln, die ihrerseits technologisch weiterentwickelt werden, sind bestimmte neue Hilfsmittel im Sprachbereich heute unverzichtbar. Dies gilt vor allem für Editoren. Bei den letzten beiden interinstitutionellen Ausschreibungen hat das auf dem freien Markt erhältliche Trados Studio den Zuschlag erhalten. Diese Arbeitsumgebung zeigt gleichzeitig den Ausgangstext und den Zieltext an, also nebeneinander jeweils die Sätze, die bereits übersetzt wurden, die übersetzt werden sollen, gerade übersetzt werden oder für die es aufgrund von Vorübersetzungen oder der neuronalen maschinellen Übersetzung Übersetzungsvorschläge gibt. Das „Alignment“ der Sprachfassungen ermöglicht es, nach der Übersetzung die interinstitutionelle Datenbank Euramis zu speisen. Über Trados Studio kann der Rechts- und Sprachsachverständige auf weitere Übersetzungshilfsmittel zugreifen, darunter die genannten terminologischen Hilfsmittel.

Seit einigen Jahren wird die neuronale maschinelle Übersetzung genutzt, die auf „deep learning“, einem Zweig der Künstlichen Intelligenz, beruht. Beim Gerichtshof gehören zur Arbeitsumgebung der computergestützten Übersetzung die neuronalen Tools eTranslation, ein von den europäischen Organen geschaffenes und verwaltetes System, und DeepL Pro, das auf dem freien Markt erhältlich ist. Diese neuronalen Systeme werden mit immensen Mengen zweisprachiger Segmente mit „Alignment“ trainiert, um zu „lernen“. Dank Algorithmen, die die festgestellten Übereinstimmungen nacheinander auf der Grundlage von probabilistischen, grammatikalischen, kontextuellen und anderen Ansätzen gewichten, liefern sie dann Übersetzungen.

Der erhebliche Beitrag, den diese Tools und Technologien leisten, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur der Mensch, der im Zentrum dieser „erweiterten“ Arbeitsumgebung steht, über das für die Überprüfung der vorgeschlagenen Lösungen erforderliche Urteilsvermögen und das unerlässliche sprachliche und juristische Fachwissen verfügt.

Fortbildung ist ein Schlüsselelement, um die für die Tätigkeiten der einzelnen Berufsgruppen der Vielsprachigkeit erforderlichen fachlichen Kompetenzen zu bewahren und zu erweitern. Sie ist Teil der Politik der GDM zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Übersetzungs- und Dolmetschleistungen und bezieht sich hauptsächlich auf den sprachlichen, juristischen und technischen Bereich.

Die Kompetenzentwicklung in diesen Bereichen beginnt mit dem Dienstantritt der Mitarbeiter. Diese absolvieren eine Reihe von Schulungen, um sie mit den Hilfsmitteln und der Arbeitsumgebung des Dienstes vertraut zu machen. Über die gesamte Laufbahn hinweg hat die sprachliche Fortbildung einen großen Stellenwert, um die Sprachabdeckung insbesondere der Dolmetscher und der Rechts- und Sprachsachverständigen aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Die regelmäßige Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren zu Themen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts dient der Erweiterung der juristischen Fachkenntnisse. Schließlich werden im Zuge der Weiterentwicklung der technischen Arbeitsumgebung umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt, wenn z. B. IT‑Umstellungen durchgeführt oder neue Hilfsmittel bereitgestellt werden.

Vgl. auch

> Vielsprachigkeit – Band 1