Im ständigen Bemühen um eine optimale Handhabung der Vielsprachigkeit greifen der Übersetzungs- und der Dolmetschdienst regelmäßig auf externe Mitarbeiter zurück, die eng mit dem internen Personal zusammenarbeiten. Dank einer strikten Qualitätskontrolle sind die von den externen Mitarbeitern erbrachten Leistungen denen des internen Personals des Organs gleichwertig.
Im Dienst der juristischen Übersetzung war die Vergabe von Übersetzungsaufträgen an externe Mitarbeiter ursprünglich der Notwendigkeit geschuldet, Arbeitsspitzen aufzufangen, ohne dafür internes Personal einstellen zu müssen, das ansonsten unterbeschäftigt wäre. Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Arbeitsbelastung hat sich dies insoweit geändert, als der Dienst heute seine wesentlichen Aufgaben ohne den Beitrag der Freelance-Übersetzer überhaupt nicht mehr erfüllen könnte. Für die Rekrutierung externer Mitarbeiter werden Aufträge mit besonders strengen Auswahlkriterien öffentlich ausgeschrieben. Im Anschluss an die Auswahl werden diese Mitarbeiter in eine dynamische Liste aufgenommen, in der sie nach Maßgabe erstens der Qualität ihrer Arbeit und zweitens des verlangten Preises pro Seite gereiht werden.
Das interne Personal unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die Freelance-Mitarbeiter zu schulen und zu betreuen, damit ihre Übersetzungen so rasch wie möglich unmittelbar verwertbar und mit den intern erstellten Übersetzungen qualitativ gleichwertig sind. Es werden auch Informationsveranstaltungen organisiert, um für die berufliche Tätigkeit als Freelance-Übersetzer zu werben und Talente zu gewinnen, da das geforderte Profil (Kombination von linguistischer und juristischer Kompetenz), insbesondere auf manchen strukturell unterversorgten nationalen Märkten, nicht leicht zu finden ist.
Die Herausforderungen der Gewinnung neuer Mitarbeiter und der Nachwuchsförderung stellen sich genauso dem Dolmetschdienst, für den der Einsatz von Freelance-Dolmetschern ebenfalls unerlässlich ist, um einen vielsprachigen Ablauf der Sitzungen gewährleisten zu können. Die Direktion Dolmetschen greift ausschließlich auf Dolmetscher zurück, die bei den Unionsorganen akkreditiert und auf der gemeinsamen Liste der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs geführt sind. Die entsprechende Akkreditierungsprüfung ist sehr anspruchsvoll und garantiert ein hohes Qualitätsniveau.
Vor der Sitzung erhalten die Freelance-Dolmetscher die vollständige Akte der Rechtssache, der sie zugeteilt sind, und verfügen stets über eine Vorbereitungszeit, die absolut unerlässlich ist, um die Qualität ihrer Leistung in den mündlichen Verhandlungen zu gewährleisten, in denen oft Fragen von hoher juristischer und technischer Komplexität erörtert werden. Die internen Dolmetscher betreuen und beraten ihre externen Kollegen und tragen so zum ordnungsmäßen Ablauf der Sitzungen und zur Qualität der Verdolmetschung bei.
>> Für weitere Informationen: CURIA – Freelance-Übersetzer (europa.eu)