Berufsethische Regeln für die Mitglieder

Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Gerichtshofs unterliegen berufsethischen Regeln, die in den Verträgen, der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verfahrensordnung des Gerichtshofs festgelegt sind.

Sie müssen sich außerdem an den Verhaltenskodex für die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Gerichtshofs der Europäischen Union halten, der vom Gerichtshof und vom Gericht gemeinsam angenommen wurde und bestimmte Pflichten präzisieren soll, die sich aus den genannten Rechtsnormen ergeben.

Im Einklang mit den im Verhaltenskodex festgelegten Transparenzerfordernissen werden die Nebentätigkeiten der Mitglieder im Anschluss an die Tätigkeit jährlich auf der Website des Unionsorgans veröffentlicht.