| Verzeichnis der Rechtssachen (nach
Nummern)
Das Verzeichnis der Rechtssachen ermöglicht es, Informationen über
jede der beim Gerichtshof, beim Gericht erster Instanz oder beim
Gericht für den öffentlichen Dienst von 1953 bis heute
eingegangenen Rechtssachen zu erhalten.
Die Rechtssachen sind in numerischer Reihenfolge anhand ihres Eingangs
bei der jeweiligen Kanzlei aufgeführt.
Mit Hilfe der Suchfunktion des Browsers kann eine Rechtssache auch
anhand von Parteinamen gefunden werden.
Eine Verknüpfung über die Rechtssachennummer führt
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für die bis 1997 eingegangenen Rechtssachen zu der interinstitutionellen
Datenbank EUR-Lex und ermöglicht es, die in der Sammlung der
Rechtsprechung veröffentlichten Urteile und Beschlüsse
abzurufen;
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für die seit 1998 eingegangenen Rechtssachen zu allen Texten
betreffend die fragliche Rechtssache, die in der Rechtsprechungsdatenbank
auf dieser Website enthalten sind.
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Beim Gerichtshof eingegangene Rechtssachen
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Beim Gericht erster Instanz eingegangene
Rechtssachen
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Beim Gericht
für
den öffentlichen Dienst eingegangene Rechtssachen
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seit 1989 : |
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seit 2005 : |
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Zusammenfassungen der anhängigen
Rechtssachen:
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- Verzeichnis der vom Gericht
erster Instanz mit Beschlüssen
vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen
Dienst verwiesenen Rechtssachen
- Urteile aus der historischen Rechtsprechung
in den Sprachen der im Jahr 2004 beigetretenen Länder
| Die elektronische
Fassung der Texte der drei Gemeinschaftsgerichte ist
im Internet kostenlos zur Information der Öffentlichkeit
verfügbar. An dieser Fassung sind noch Änderungen
möglich. Die allein verbindliche und bei Abweichungen
von der elektronischen Fassung ausschlaggebende endgültige
Fassung dieser Texte wird in der „Sammlung der Rechtsprechung
des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz",
in der „Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher
Dienst" oder im „Amtsblatt der Europäischen
Union" veröffentlicht. Die Wiedergabe der hier
zur Verfügung gestellten Texte ist zulässig,
sofern ein Hinweis auf die Quelle sowie die Unverbindlichkeit
und Kostenfreiheit erfolgt. |
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