Garten der Mehrsprachigkeit
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, den Garten der Mehrsprachigkeit zu erkunden, der der sprachlichen Vielfalt der EU gewidmet ist.
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Straßenbahn : Europaparlament / Parlement Européen
Bus: BEI, Kirchberg Niedergrünewald
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt die einheitliche Auslegung und ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts sicher. Zu dieser Aufgabe gehört,
Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern (einem je Mitgliedstaat) und 11 Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist möglich.
Die Richter handeln in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren; Wiederwahl ist möglich.
Der Gerichtshof wacht darüber, dass das Unionsrecht in der gesamten Union einheitlich ausgelegt und ordnungsgemäß angewandt wird. Die nationalen Gerichte können den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen, d.h. um Klärung des Inhalts des Unionsrechts oder dessen Anwendbarkeit. Vor dem Gerichtshof können auch Klagen erhoben werden, etwa auf Nichtigerklärung eines EU-Rechtsakts oder auf Feststellung, dass ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht beachtet. Wenn der Mitgliedstaat die Situation daraufhin nicht behebt, kann der Gerichtshof eine finanzielle Sanktion gegen ihn verhängen. Gegen Entscheidungen des Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden; ist ein Rechtsmittel begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung auf.
Das Gericht der Europäischen Union besteht aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. Die Richter werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist möglich. Sie üben ihre Aufgaben in völliger Unparteilichkeit aus. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten für drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Das Gericht ist zuständig, um in erster Instanz über Klagen natürlicher und juristischer Personen sowie von Mitgliedstaaten zu entscheiden, insbesondere in folgenden Bereichen: geistiges Eigentum, Wirtschafts- und Geldpolitik, Wettbewerb, restriktive Maßnahmen, Zugang zu Dokumenten, Landwirtschaft, öffentliche Aufträge und Gesundheit. Das Gericht ist außerdem in folgenden spezifischen Bereichen, die ihm vom Gerichtshof übertragen wurden, für die Beantwortung von Vorabentscheidungsersuchen zuständig: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung von Waren, Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen und System des Handels mit Treibhausgasemissionszertifikaten.
Die Entscheidungen des Gerichts können binnen zwei Monaten mit einem Rechtsmittel, das auf Rechtsfragen beschränkt ist, beim Gerichtshof angefochten werden.
In der öffentlichen mündlichen Verhandlung tragen die Parteien ihre Ausführungen den Richtern und dem Generalanwalt vor, die den Parteien Fragen stellen können.
Die Sitzungen finden im Allgemeinen dienstags, mittwochs und donnerstags statt und beginnen um 9.30 Uhr. Die Verhandlungsdauer ist je nach Rechtssache unterschiedlich. Die Bürger haben Zugang zu den öffentlichen mündlichen Verhandlungen.
Damit sich die Verfahrensbeteiligten, die Rechtsanwälte, die Richter und der Generalanwalt in der mündlichen Verhandlung verständigen können, wird simultan in mehrere Sprachen gedolmetscht.
Um allen Bürgern gleichen Zugang zur Justiz zu garantieren, kann jede der 24 Amtssprachen der EU Verfahrenssprache sein.
Die öffentliche mündliche Verhandlung wird in der Verfahrenssprache und den Sprachen der beteiligten Mitgliedstaaten durchgeführt.
Die Richter beraten über die Rechtssachen und fällen die Urteile. In der Beratung tagen sie ohne Dolmetscher oder andere Mitarbeiter.
Im Großen Beratungssaal findet auch die wöchentliche Generalversammlung des Gerichtshofs statt (an der die Richter, die Generalanwälte und der Kanzler teilnehmen). In der Generalversammlung wird über die Zuweisung der Rechtssachen an die verschiedenen Spruchkörper und etwaige Beweiserhebungsmaßnahmen entschieden.
Der Generalanwalt ist Mitglied des Gerichtshofs, allerdings nimmt er nicht an den Urteilsberatungen teil.
Er nimmt an der mündlichen Verhandlung teil und trägt einige Wochen später seine Schlussanträge vor. Darin macht er in völliger Unabhängigkeit dem Gerichtshof einen Vorschlag, wie der Rechtsstreit entschieden werden sollte.
Der Gerichtshof ist nicht verpflichtet, den Schlussanträgen zu folgen.
Wirft eine Rechtssache keine neue Rechtsfrage auf, so kann der Gerichtshof beschließen, dass sie ohne Schlussanträge entschieden wird.
Die Urteile und die Schlussanträge der Generalanwälte sind am Tag ihrer Verkündung bzw. Verlesung auf der Curia-Website in allen Amtssprachen verfügbar.
In den meisten Fällen werden sie später in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.
So wurden im Jahr 2025 über 72 000 Dokumente (alle Sprachfassungen eingerechnet) in der Sammlung veröffentlicht.
24 Sprachreferate sind mit der juristischen Übersetzung in die 24 Amtssprachen betraut. Dies bedeutet 552 Sprachkombinationen, die für die Tätigkeit der Gerichte erforderlich sind. Mit Unterstützung durch drei Referate mit übergreifenden Aufgaben tragen die Sprachreferate gemeinsam mit der Direktion Dolmetschen zur Umsetzung der Vielsprachigkeit bei, die einen Grundwert der Europäischen Union darstellt.
Die Sprachjuristen der Referate übersetzen hauptsächlich Verfahrensunterlagen, Schlussanträge und Urteile. Die Übersetzung dieser Dokumente in die Amtssprachen der Union trägt dem Grundsatz des gleichen Zugangs aller Bürger zur europäischen Justiz Rechnung.
2025 wurden 1 386 000 Seiten übersetzt.
Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation stellt den beiden Gerichten Informationen zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Die Direktion unterstützt die beiden Gerichte des Organs bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungstätigkeit durch Recherchen und juristische Analysen.
Sie trägt außerdem zur Verbreitung der Rechtsprechung und des Rechts der Europäischen Union bei, indem sie auf der Website Curia Suchfunktionen zur Verfügung stellt (curia.europa.eu)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seit 1952 seinen Sitz in Luxemburg.
Das erste Palais des Gerichtshofs wurde 1973 auf dem Kirchberg eingeweiht und durch mehrere Erweiterungen ergänzt. Zwischen 1988 und 1994 wurden die Gebäude Erasmus, Thomas More und Themis errichtet.
2008 wurde das Neue Palais, ein Werk des Architekten Dominique Perrault, eingeweiht. Es besteht aus dem renovierten Alten Palais, einem Ringgebäude, zwei Türmen und einer Galerie.
2019 wurde die fünfte Erweiterung des Palais eingeweiht. Sie umfasst einen dritten Turm, das höchste Gebäude des Großherzogtums Luxemburg.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein System für nachhaltiges Umweltmanagement nach der EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet, um die von ihm ausgehenden Umweltauswirkungen in strukturierter Weise zu verringern.
Am 15. Dezember 2016 erfolgte die EMAS-Registrierung des Gerichtshofs durch den luxemburgischen Staat.
Das EMAS-System bietet Organisationen die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Ergebnisse im Umweltbereich zu verbessern.
Die Kanzleien sind das „Eingangsportal“ des jeweiligen Gerichts und die Kontaktstellen für die Beteiligten während des gesamten gerichtlichen Verfahrens.
Die Kanzleien unterstützen die Richter bei der täglichen Verwaltung der Justiz der Union.
Der Kontakt zwischen den Kanzleien der Gerichte und den Verfahrensbeteiligten erfolgt über eine EDV-Anwendung namens e-Curia, die eine sichere Einreichung und Übermittlung von Verfahrensschriftstücken auf elektronischem Weg ermöglicht und den Rechtsuchenden und den Unionsgerichten einen effizienten und leistungsfähigen Service bietet.
Der Gerichtshof hat über 2 300 Mitarbeiter, aus allen Mitgliedstaaten. Sie arbeiten in den Kabinetten der Richter und Generalanwälte, im Sprachendienst oder in der Verwaltung. Sie haben unterschiedliche Ausbildungsprofile, um Tätigkeiten ausüben zu können, die mehr (Rechts- und Sprachsachverständiger) oder weniger (Jurist, Informatiker, Assistent, Verwaltungsfachkraft …) speziell auf den Gerichtshof zugeschnitten sind.
Da sie in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld arbeiten, sprechen sie jeweils mehrere der 24 Amtssprachen. Als Spezialisten für ihr Aufgabengebiet stehen sie im Dienst des Unionsrechts und der europäischen Einigung.
Die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten ist sowohl für die Vorbereitung und Überwachung des Budgets der Institution als auch für die Buchführung zuständig.
Sie sorgt dafür, dass die finanziellen Ressourcen ordnungsgemäß verwaltet werden, und dass die anwendbaren Regeln beachtet werden.
Außerdem bietet sie den Dienststellen der Institution Beratungsdienste im Bereich Finanzverwaltung, interne Kontrolle und öffentliche Aufträge. Dadurch trägt sie dazu bei, dass die öffentlichen Mittel sorgfältig und transparent angewendet werden.
Curia Web TV ist der Videokanal des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dort erfahren Sie, wie EU‑Recht Ihren Alltag prägt.
Entdecken Sie anhand unterschiedlicher Video-Angebote, wie die europäische Justiz funktioniert, wie der Gerichtshof die Rechte von EU‑Bürgern schützt und welchen Nutzen das für Sie hat.
Alles in den 24 Amtssprachen der EU.
Curia Web TV finden Sie auf der Website des Gerichtshofs.
Die Rechtsprechungstätigkeit kann auf die Dienste der Bibliothek zurückgreifen: Verwaltung, Aufbereitung, Verbreitung und Aufbewahrung des Dokumenten- und Archivbestands (364 500 Bände, hauptsächlich zum Unionsrecht, und über 100 Datenbanken).
Die Bürger haben auch Zugang zu den Verwaltungsdokumenten und den historischen Archiven des Gerichtshofs.

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Am Ende des Rundgangs wird eine Kinderecke eingerichtet, die den jüngeren Besuchern einen Raum mit spielerischen Aktivitäten bietet. Die Kinder bleiben unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern.
Im Gerichtshof gibt es eine Ausstellung mit einer Fotokollektion, Kunstwerken und Artefakten, die die Geschichte und das institutionelle Leben widerspiegeln.

Die Veranstaltung ist jedes Jahr ein großer Erfolg, werden Sie dieses Jahr dabei sein? Unsere Freiwilligen erwarten Sie! Sie werden Sie durch den Gerichtshof führen, erklären, wie wir arbeiten, und Ihre Fragen beantworten.




Der Tag der offenen Tür am Gerichtshof der Europäischen Union ist ein Ereignis, zu dem die Öffentlichkeit eingeladen ist, die Räumlichkeiten des Gerichtshofs zu besuchen, sich über seine Funktionen zu informieren und an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen, die bilden und unterhalten sollen.
Für alle Besucher werden Führungen angeboten, die einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise des Gerichtshofs bieten. Darüber hinaus können die Besucher den Gerichtshof auf eigene Faust erkunden.
Ja, es gibt zahlreiche Aktivitäten, die sich speziell an Kinder und Familien richten, darunter die Kinderecke.
Die Aktivitäten werden in mehreren Sprachen durchgeführt, um der Mehrsprachigkeit des Gerichtshofs Rechnung zu tragen. Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Führungen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Luxemburgisch werden den ganzen Tag über regelmäßig angeboten. Führungen in anderen Sprachen können je nach Anzahl der Besucher und der Verfügbarkeit eines Führers organisiert werden.
Es ist keine Buchung erforderlich.
Ja, der Gerichtshof ist vollständig zugänglich. Wenn Sie besondere Anforderungen an die Zugänglichkeit haben oder während Ihres Besuchs Hilfe benötigen, können Sie uns gerne im Voraus kontaktieren.
Ja, die Räumlichkeiten sind vollständig für Kinderwagen zugänglich, und wir ermutigen Familien mit kleinen Kindern, sie zu benutzen, damit sie es bequem haben.
Am Eingang werden Sicherheitskontrollen durchgeführt, um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten. Zu Spitzenzeiten kann dies bedeuten, dass Sie Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Gegenständen, die nach luxemburgischem Recht verboten sind, oder in einer ergänzenden, vom Gerichtshof aufgestellten Liste genannt sind, untersagt. Dazu gehören:
Ja, es wird eine Cafeteria geben, in der die Besucher Speisen und Getränke kaufen können.