Tag der offenen Tür

Gerichtshof der Europäischen Union

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14.00 - 18.00 Uhr

Rue Charles-Léon Hammes

L-1715 Luxembourg

18. Oktober

Die Besichtigungstour

in 16 Schritten

Wie jedes Jahr lädt der Gerichthof Sie ein, seine Arbeit, seine Geschichte und seine Gebäude kennenzulernen. Ganz gleich, ob Sie sich für eine geführte Tour oder für eine eigene Erkundungstour entscheiden, Sie erhalten einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen des Gerichtshofs. Die 16 Etappen der Tour führen Sie durch die Arbeit des Gerichtshofs und die verschiedenen Bearbeitungsschritte und machen Sie mit den Menschen bekannt, die sie ausführen. Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, zu sehen, was sich im Herzen des EU-Rechts abspielt.
Praktische Informationen
18 Okt.
14.00 - 18.00 Uhr

Adresse

Rue Charles-Léon Hammes

L-1715 Luxembourg

Parken

Place de l'Europe (Indigo)

L-1499 Luxembourg

Öffentliche Verkehrsmittel

Straßenbahn: Europaparlament / Parlement Européen

Bus: BEI, Kirchberg Niedergrünewald

Die Besichtigungstour
(in 16 Schritten)
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Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt die einheitliche Auslegung und ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts sicher. Zu dieser Aufgabe gehört


  • zu überprüfen, dass die EU-Organe rechtmäßig handeln,
  • sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachkommen,
  • auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrechts auszulegen.

  • Er besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.

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Der Gerichtshof der Europäischen Union & die Bürger

Zahlreiche Vorschriften des nationalen Rechts gehen auf das Unionsrecht zurück und betreffen viele Bereiche des täglichen Lebens der Bürger: Arbeit, Umwelt, Verbraucherschutz, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr u. v. a. m.


Seit 1952 haben die beiden Gerichte mehr als 47 267 Urteile und Beschlüsse erlassen.

3

Der Gerichtshof

Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern (einem je Mitgliedstaat) und 11 Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist möglich.


Die Richter handeln in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren; Wiederwahl ist möglich.


Der Gerichtshof wacht darüber, dass das Unionsrecht in der gesamten Union einheitlich ausgelegt und ordnungsgemäß angewandt wird. Die nationalen Gerichte können den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen, d.h. um Klärung des Inhalts des Unionsrechts oder dessen Anwendbarkeit. Vor dem Gerichtshof können auch Klagen erhoben werden, etwa auf Nichtigerklärung eines EU-Rechtsakts oder auf Feststellung, dass ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht beachtet. Wenn der Mitgliedstaat die Situation daraufhin nicht behebt, kann der Gerichtshof eine finanzielle Sanktion gegen ihn verhängen. Gegen Entscheidungen des Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden; ist ein Rechtsmittel begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung auf.

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Das Gericht

Das Gericht der Europäischen Union besteht aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. Die Richter werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist möglich. Sie üben ihre Aufgaben in völliger Unparteilichkeit aus. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten für drei Jahre; Wiederwahl ist möglich


Das Gericht ist zuständig, um in erster Instanz über Klagen natürlicher und juristischer Personen sowie von Mitgliedstaaten zu entscheiden, insbesondere in folgenden Bereichen: geistiges Eigentum, Wirtschafts- und Geldpolitik, Wettbewerb, restriktive Maßnahmen, Zugang zu Dokumenten, Landwirtschaft, öffentliche Aufträge und Gesundheit. Das Gericht ist außerdem in folgenden spezifischen Bereichen, die ihm vom Gerichtshof übertragen wurden, für die Beantwortung von Vorabentscheidungsersuchen zuständig: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung von Waren, Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen und System des Handels mit Treibhausgasemissionszertifikaten.


Die Entscheidungen des Gerichts können binnen zwei Monaten mit einem Rechtsmittel, das auf Rechtsfragen beschränkt ist, beim Gerichtshof angefochten werden.

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Die öffentliche mündliche Verhandlung

In der öffentlichen mündlichen Verhandlung tragen die Parteien ihre Ausführungen den Richtern und dem Generalanwalt vor, die den Parteien Fragen stellen können.


Die Sitzungen finden im Allgemeinen dienstags, mittwochs und donnerstags statt und beginnen um 9.30 Uhr. Die Verhandlungsdauer ist je nach Rechtssache unterschiedlich. Die Bürger haben Zugang zu den öffentlichen mündlichen Verhandlungen.

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Die Sprachenregelung - Dolmetschen

Damit sich die Verfahrensbeteiligten, die Rechtsanwälte, die Richter und der Generalanwalt in der mündlichen Verhandlung verständigen können, wird simultan in mehrere Sprachen gedolmetscht.


Um allen Bürgern gleichen Zugang zur Justiz zu garantieren, kann jede der 24 Amtssprachen der EU Verfahrenssprache sein.


Die öffentliche mündliche Verhandlung wird in der Verfahrenssprache und den Sprachen der beteiligten Mitgliedstaaten durchgeführt.

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Die Beratung

Die Richter beraten über die Rechtssachen und fällen die Urteile. In der Beratung tagen sie ohne Dolmetscher oder andere Mitarbeiter.


Im Großen Beratungssaal findet auch die wöchentliche Generalversammlung des Gerichtshofs statt (an der die Richter, die Generalanwälte und der Kanzler teilnehmen). In der Generalversammlung wird über die Zuweisung der Rechtssachen an die verschiedenen Spruchkörper und etwaige Beweiserhebungsmaßnahmen entschieden.

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Die Schlussanträge des Generalanwalts

Der Generalanwalt ist Mitglied des Gerichtshofs, allerdings nimmt er nicht an den Urteilsberatungen teil.


Er nimmt an der mündlichen Verhandlung teil und trägt einige Wochen später seine Schlussanträge vor. Darin macht er in völliger Unabhängigkeit dem Gerichtshof einen Vorschlag, wie der Rechtsstreit entschieden werden sollte.


Der Gerichtshof ist nicht verpflichtet, den Schlussanträgen zu folgen.


Wirft eine Rechtssache keine neue Rechtsfrage auf, so kann der Gerichtshof beschließen, dass sie ohne Schlussanträge entschieden wird.

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Die Verkündung

Die Urteile und die Schlussanträge der Generalanwälte sind am Tag ihrer Verkündung bzw. Verlesung auf der CURIA-Website in allen Amtssprachen verfügbar.


In den meisten Fällen werden sie später in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.


So wurden im Jahr 2024 über 62 000 Dokumente (alle Sprachfassungen eingerechnet) in der Sammlung veröffentlicht.

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Die Sprachenregelung - Juristische Übersetzung

24 Sprachreferate sind mit der juristischen Übersetzung in die 24 Amtssprachen betraut. Dies bedeutet 552 Sprachkombinationen, die für die Tätigkeit der Gerichte erforderlich sind. Mit Unterstützung durch drei Referate mit übergreifenden Aufgaben tragen die Sprachreferate gemeinsam mit der Direktion Dolmetschen zur Umsetzung der Vielsprachigkeit bei, die einen Grundwert der Europäischen Union darstellt.


Die Sprachjuristen der Referate übersetzen hauptsächlich Verfahrensunterlagen, Schlussanträge und Urteile. Die Übersetzung dieser Dokumente in die Amtssprachen der Union trägt dem Grundsatz des gleichen Zugangs aller Bürger zur europäischen Justiz Rechnung.


2024 wurden 1 371 000 Seiten übersetzt.

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Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation

Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation stellt den beiden Gerichten Informationen zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Verfügung.


Die Direktion unterstützt die beiden Gerichte des Organs bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungstätigkeit durch Recherchen und juristische Analysen.


Sie trägt außerdem zur Verbreitung der Rechtsprechung und des Rechts der Europäischen Union bei, indem sie auf der Website CURIA Suchfunktionen zur Verfügung stellt (curia.europa.eu)

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Die Gebäude

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seit 1952 seinen Sitz in Luxemburg.


Das erste Palais des Gerichtshofs wurde 1973 auf dem Kirchberg eingeweiht und durch mehrere Erweiterungen ergänzt. Zwischen 1988 und 1994 wurden die Gebäude Erasmus, Thomas More und Themis errichtet.


2008 wurde das Neue Palais, ein Werk des Architekten Dominique Perrault, eingeweiht. Es besteht aus dem renovierten Alten Palais, einem Ringgebäude, zwei Türmen und einer Galerie.


2019 wurde die fünfte Erweiterung des Palais eingeweiht. Sie umfasst einen dritten Turm, das höchste Gebäude des Großherzogtums Luxemburg.

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Der Gerichtshof und die Umwelt

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein System für nachhaltiges Umweltmanagement nach der EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet, um die von ihm ausgehenden Umweltauswirkungen in strukturierter Weise zu verringern.


Am 15. Dezember 2016 erfolgte die EMAS-Registrierung des Gerichtshofs durch den luxemburgischen Staat.


Das EMAS-System bietet Organisationen die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Ergebnisse im Umweltbereich zu verbessern.

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Die Kanzleien der Gerichte

Die Kanzleien sind das „Eingangsportal“ des jeweiligen Gerichts und die Kontaktstellen für die Beteiligten während des gesamten gerichtlichen Verfahrens.


Die Kanzleien unterstützen die Richter bei der täglichen Verwaltung der Justiz der Union.


Der Kontakt zwischen den Kanzleien der Gerichte und den Verfahrensbeteiligten erfolgt über eine EDV-Anwendung namens e-Curia, die eine sichere Einreichung und Übermittlung von Verfahrensschriftstücken auf elektronischem Weg ermöglicht und den Rechtsuchenden und den Unionsgerichten einen effizienten und leistungsfähigen Service bietet.

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Das Personal

Der Gerichtshof hat über 2 250 Mitarbeiter, aus allen Mitgliedstaaten. Sie arbeiten in den Kabinetten der Richter und Generalanwälte, im Sprachendienst oder in der Verwaltung. Sie haben unterschiedliche Ausbildungsprofile, um Tätigkeiten ausüben zu können, die mehr (Rechts- und Sprachsachverständiger) oder weniger (Jurist, Informatiker, Assistent, Verwaltungsfachkraft …) speziell auf den Gerichtshof zugeschnitten sind.


Da sie in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld arbeiten, sprechen sie jeweils mehrere der 24 Amtssprachen. Als Spezialisten für ihr Aufgabengebiet stehen sie im Dienst des Unionsrechts und der europäischen Einigung.

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Die Bibliothek

Die Rechtsprechungstätigkeit kann auf die Dienste der Bibliothek zurückgreifen: Verwaltung, Aufbereitung, Verbreitung und Aufbewahrung des Dokumenten- und Archivbestands (364 500 Bände, hauptsächlich zum Unionsrecht, und über 100 Datenbanken).


Die Bürger haben auch Zugang zu den Verwaltungsdokumenten und den historischen Archiven des Gerichtshofs.

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18.
OKTOBER 14.00 - 18.00 Uhr

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Garten der Mehrsprachigkeit

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, den Garten der Mehrsprachigkeit zu erkunden, der der sprachlichen Vielfalt der EU gewidmet ist. Erkunden Sie den Garten, entdecken Sie interessante Fakten über die EU-Sprachen und lernen Sie die Werte der EU kennen.

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Kids' Corner

Am Ende des Rundgangs wird eine Kinderecke eingerichtet, die den jüngeren Besuchern einen Raum mit spielerischen Aktivitäten bietet. Die Kinder bleiben unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern.

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Letztes Jahr wurden
2 500 Besucher von über 200 Freiwilligen begrüßt.

Die Veranstaltung ist jedes Jahr ein großer Erfolg, werden Sie dieses Jahr dabei sein? Unsere Freiwilligen erwarten Sie! Sie werden Sie durch den Gerichtshof führen, erklären, wie wir arbeiten, und Ihre Fragen beantworten.

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Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Tag der offenen Tür am Gerichtshof der Europäischen Union?

Der Tag der offenen Tür am Gerichtshof der Europäischen Union ist ein Ereignis, zu dem die Öffentlichkeit eingeladen ist, die Räumlichkeiten des Gerichtshofs zu besuchen, sich über seine Funktionen zu informieren und an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen, die bilden und unterhalten sollen.

2. Welche Aktivitäten werden am Tag der offenen Tür angeboten?

Für alle Besucher werden Führungen angeboten, die einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise des Gerichtshofs bieten. Darüber hinaus können die Besucher den Gerichtshof auf eigene Faust erkunden.

3. Sind die Aktivitäten für Kinder geeignet?

Ja, es gibt zahlreiche Aktivitäten, die sich speziell an Kinder und Familien richten, darunter die Kinderecke.

4. In welchen Sprachen werden die Aktivitäten durchgeführt?

Die Aktivitäten werden in mehreren Sprachen durchgeführt, um der Mehrsprachigkeit des Gerichtshofs Rechnung zu tragen. Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Führungen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Luxemburgisch werden den ganzen Tag über regelmäßig angeboten. Führungen in anderen Sprachen können je nach Anzahl der Besucher und der Verfügbarkeit eines Führers organisiert werden.

5. Muss ich im Voraus buchen?

Es ist keine Buchung erforderlich.

6. Ist der Gerichtshof zugänglich für Menschen mit Behinderung?

Ja, der Gerichtshof ist vollständig zugänglich. Wenn Sie besondere Anforderungen an die Zugänglichkeit haben oder während Ihres Besuchs Hilfe benötigen, können Sie uns gerne im Voraus kontaktieren.

7. Kann ich einen Kinderwagen zum Gerichtshof mitbringen?

Ja, die Räumlichkeiten sind vollständig für Kinderwagen zugänglich, und wir ermutigen Familien mit kleinen Kindern, sie zu benutzen, damit sie es bequem haben.

8. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für die Veranstaltung vorgesehen?

Am Eingang werden Sicherheitskontrollen durchgeführt, um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten. Zu Spitzenzeiten kann dies bedeuten, dass Sie Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Gegenständen, die nach luxemburgischem Recht verboten sind, oder in einer ergänzenden, vom Gerichtshof aufgestellten Liste genannt sind, untersagt. Dazu gehören:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände (Messer, spitze Werkzeuge, stumpfe Gegenstände, Waffen-Nachbildungen, Munition usw.)
  • Verbotene Substanzen (brennbare und chemische Substanzen, nicht-medizinische Sprays)
  • Unerlaubte Flüssigkeiten (Alkohol, große Behälter)
  • Sperrige Gegenstände (Koffer, Roller, usw.)
  • Verschiedenes (Drohnen, Stative, Kleidungsstücke oder Gegenstände mit sichtbaren ideologischen Botschaften)

9. Wird es etwas zu essen und zu trinken geben?

Ja, es wird eine Cafeteria geben, in der die Besucher Speisen und Getränke kaufen können.

Was Sie vor der Ankunft wissen sollten

Eine Anmeldung ist für die Teilnahme am Tag der offenen Tür nicht erforderlich. Sie sind jederzeit zwischen 14.00 und 18.00 Uhr willkommen.
Der Eintritt ist gratis.
Unser Tag der offenen Tür ist für Besucher aller Altersgruppen geeignet.
Weitere Informationen darüber, wie Sie das Beste aus Ihrem Besuch machen können, finden Sie auf unserer Seite häufig gestellter Fragen..

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