Berufsethische Regeln für die Mitglieder und Bediensteten des Gerichtshofs der Europäischen Union
Alle Personen, die beim Gerichtshof der Europäischen Uniontätig sind, müssen Integrität und Diskretion wahren. Für die Richter, die Generalanwälte und die Kanzler (sog. Mitglieder), aber auch für die Bediensteten gelten insoweit strenge berufsethische Regeln, und zwar auch nach dem Ende der Amts- bzw. Dienstzeit.
Diese Regeln finden sich insbesondere im EU-Vertrag, in der Satzung des Gerichtshofs und im Statut der Beamten der Europäischen Union. Sie wurden vom Gerichtshof in zwei Verhaltenskodizes, einem für die Mitglieder und einem für die Bediensteten, zusammengeführt und konkretisiert.
Mitglieder
Verhaltenskodex
Im Verhaltenskodex für die Mitglieder sind die Verpflichtungen und Verhaltensregeln zusammengeführt und konkretisiert, die sich für die Mitglieder aus dem Vertrag, der Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung ergeben. Der Verhaltenskodex bestimmt, dass sich die Mitglieder voll und ganz der Ausübung ihres Amtes widmen müssen. Sie müssen sich bei der Ausübung ihres Amtes – und auch nach dem Ende ihrer Amtszeit – so verhalten, dass die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt werden. Außerdem müssen sie Loyalität und Diskretion wahren.
Konkrete Verhaltensregeln
Unabhängigkeit, Integrität und Würde
Die Mitglieder dürfen von den Mitgliedstaaten und von den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union keine Weisungen einholen. Wenn ihnen solche erteilt werden, dürfen sie sie nicht befolgen. Sie dürfen auch keine Zuwendungen annehmen, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten. Und sie dürfen sich nicht auf eine Weise verhalten oder äußern, durch die die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und Integrität beeinträchtigt würden.
Unparteilichkeit und Interessenkonflikte
Die Mitglieder vermeiden jede Situation, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte oder als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnte. Sie wirken deshalb nicht an Rechtssachen mit, an denen sie ein Interesse haben können oder in denen sie vorbefasst sind.
Um insoweit für größere Transparenz zu sorgen, müssen die Mitglieder dem Präsidenten bei ihrem Amtsantritt eine Interessenerklärung übermitteln. Die Interessenerklärungen werden auf der Website des Gerichtshofs unter „Mitglieder“ zusammen mit dem Lebenslauf des Mitglieds veröffentlicht. Die Mitglieder geben bei jeder Änderung ihrer Situation und bei der alle drei Jahre stattfindenden teilweisen Neubesetzung eine neue Erklärung ab.
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit müssen vorher vom Plenum des Gerichtshofs bzw. des Gerichts genehmigt werden.
Genehmigt werden können Nebentätigkeiten, die einen engen Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes aufweisen, etwa
- Vertretung des Gerichtshofs bei Veranstaltungen oder Zeremonien
- Tätigkeiten zur Förderung der europäischen Sache, z. B.
- Mitwirkung bei Konferenzen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen, die der Verbreitung des Unionsrechts und der Förderung des Dialogs zwischen den Gerichten dienen
- Mitwirkung an einer Lehrveranstaltung
- Teilnahme an einer Veranstaltung, zu der eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens einlädt oder bei der eine solche Persönlichkeit zugegen ist
- Verleihung eines Titels, einer Auszeichnung oder eines Ordens
Der Gerichtshof veröffentlicht jährlich eine Liste mit solchen Nebentätigkeiten. In der Liste sind gegebenenfalls auch die Kosten ausgewiesen, die der Gerichtshof im Zusammenhang mit einer genehmigten Nebentätigkeit eines Mitglieds übernommen hat.
- Liste der Nebentätigkeiten, die die Mitglieder des Gerichtshofs im vergangen Jahr ausgeübt haben
- Liste der Nebentätigkeiten, die die Mitglieder des Gerichts im vergangenen Jahr ausgeübt haben
Verpflichtungen nach dem Ende der Amtszeit
Der Verhaltenskodex gilt auch nach dem Ende der Amtszeit. Auch die ehemaligen Mitglieder müssen Loyalität und Diskretion wahren und sich so verhalten, dass die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Integrität nicht beeinträchtigt werden.
Sie dürfen nach dem Ende ihrer Amtszeit
- nicht an Rechtssachen mitwirken, die beim Ende ihrer Amtszeit beim Gerichtshof anhängig waren
- nicht an Rechtssachen mitwirken, die offenkundig mit Rechtssachen in Zusammenhang stehen, mit denen sie beim Gerichtshof befasst waren
- drei Jahre lang nicht als Prozessbevollmächtigter an Verfahren vor dem Gerichtshof mitwirken
Bedienstete
Der Verhaltenskodex für die Bediensteten des Gerichtshofs verlangt von diesen ein vorbildliches Verhalten, das den höchsten ethischen Ansprüchen genügt und sich von den Werten des Rechtsprechungsorgans der Europäischen Union leiten lässt.
Sie müssen sich – wie die Mitglieder – so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität nicht beeinträchtigt wird, und Loyalität wahren. Sie müssen auch jegliche Interessenkonflikte vermeiden. Nebentätigkeiten müssen vom Gerichtshof genehmigt werden.
Die Bediensteten müssen sich so verhalten, dass das Ansehen des Gerichts und die Würde des Amtes nicht beeinträchtigt werden. Außerdem wahren sie die Vertraulichkeit, insbesondere bei der Nutzung von Technologien und sozialen Medien.
Sie müssen Kollegen und alle Personen, die sich an den Gerichtshof wenden, höflich behandeln. Sie dürfen sich nicht unangemessen, beleidigend oder diskriminierend verhalten.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Diskretion gilt – wie bei den Mitgliedern – auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Ehemalige Bedienstete müssen bei der Übernahme von Aufgaben und der Annahme von Vorteilen ehrenhaft und zurückhaltend sein. Für Führungskräfte und für Personen, die direkt mit Richtern zusammenarbeiten, enthält der Kodex darüber hinaus besondere Regeln, die mit der besonderen Art ihrer Tätigkeit zusammenhängen.
