Der Gerichtshof der Europäischen Union, Garant für die Wahrung des Unionsrechts
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist eines der sieben europäischen Organe.
Als Rechtsprechungsorgan der Union hat er zur Aufgabe, die Wahrung des Unionsrechts zu sichern, indem er für eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Verträge sorgt und die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union überwacht.
Mit seiner Rechtsprechung trägt er zum Schutz der Werte der Union und zum europäischen Aufbauwerk bei.
Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.
Vorwort des Präsidenten
Jedes Jahr hält der Jahresüberblick, der Jahresbericht des Gerichtshofs, Rückschau auf die Ereignisse des vergangenen Jahres und gibt zugleich einen Ausblick auf die Zukunft. Er bietet auch die Gelegenheit, unsere Tätigkeit in den größeren Zusammenhang der Geschichte unseres Organs und der europäischen Integration zu stellen.
Koen Lenaerts
Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union
Am 10. Dezember 1952 nahm der erste Präsident des Gerichtshofs, Massimo Pilotti, in seiner Rede anlässlich der konstituierenden Sitzung des durch den Vertrag von Paris geschaffenen Gerichts auf den italienischen Dichter und Politiker Dante Alighieri Bezug: „ubicumque potest esse litigium, ibi debet esse judicium“ („wo immer es einen Rechtsstreit geben kann, muss es auch ein Gericht geben“). Ferner wies er darauf hin, dass es Aufgabe des Gerichtshofs sei, für alle – „Staaten, Unternehmen und Privatpersonen“ – die Einhaltung der Grenzen zu gewährleisten, innerhalb derer das Handeln der Einrichtungen der Gemeinschaft zu erfolgen habe.
Am selben Tag sah Jean Monnet in dem neuen Gericht „nicht nur den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, sondern auch die Aussicht auf ein oberstes europäisches Bundesgericht“ als Zeichen der „souveränen Präsenz des Rechts in der Gemeinschaft“. Mehr als 70 Jahre später inspirieren diese Gründungsprinzipien weiterhin unser tägliches Handeln. Sie beleuchten die im Jahr 2025 erzielten Fortschritte und die Herausforderungen, die wir für 2026 erwarten.
2025 war das erste vollständige Jahr der Umsetzung der am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Reform, die die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht in sechs besonderen Bereichen (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung, Flug- und Fahrgastrechte und Emissionshandelssystem) vorsieht. Die erzielten Ergebnisse sind äußerst zufriedenstellend. Die Reform basiert auf einem Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“, bei dem alle Vorabentscheidungsersuchen dem Gerichtshof vorgelegt werden, der nach interner Beratung entscheidet, ob sie an das Gericht weitergeleitet oder von ihm selbst behandelt werden. Seit Inkrafttreten der Reform wurden fast 100 Vorabentscheidungsersuchen von der zentralen Anlaufstelle bearbeitet, und etwa neun von zehn wurden an das Gericht weitergeleitet, da sie ausschließlich in einen der sechs oben genannten Bereiche fielen.
Außerdem änderte sich im Jahr 2025 mehrfach die Zusammensetzung der Unionsgerichte. Beim Gerichtshof traten zwei neue Richter ihr Amt an, darunter ein Richter vom Gericht. Beim Gericht gab es fünf Ernennungen, darunter zwei als Ersatz für Mitglieder, die Richter am Gerichtshof geworden waren. Darüber hinaus verlängerten die Regierungen der Mitgliedstaaten im September 2025 die Amtszeit von 19 Richtern des Gerichts für den Zeitraum 2025–2031. Gleichzeitig wurde Herr Marc van der Woude für eine dritte Amtszeit zum Präsidenten des Gerichts wiedergewählt, und Herr Savvas Papasavvas wurde in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt.
Im Lauf des Jahres 2025 setzte das Organ die Umgestaltung seiner Kommunikationspolitik fort, insbesondere mit der Einführung von audiovisuellen Nachbesprechungen, die von Mitgliedern des Gerichtshofs in den wichtigsten Rechtssachen präsentiert werden. Ein Richter der Kammer, die das Urteil erlassen hat, stellt in prägnanter und didaktischer Weise dar, welche Bedeutung die Rechtssache hat und wie der Gerichtshof die aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden hat. Parallel dazu wurden mehrere wichtige Projekte vorangetrieben, um ab Januar 2026 gleichzeitig gestartet werden zu können: die Neugestaltung der Website Curia, des Hauptportals des Organs, die Entwicklung einer neuen Suchmaschine und die Weiterentwicklung der bisher internen audiovisuellen Plattform Curia Web TV hin zu einem echten externen Kommunikationsinstrument, das die bestehenden Kommunikationskanäle ergänzt.
Was die technologischen Fortschritte betrifft, so spielt die künstliche Intelligenz weiterhin eine wichtige Rolle bei der Transformation des Organs. In diesem Jahr wurden mehrere auf dieser Technologie basierende Tools eingeführt oder getestet, darunter das Curia AI Brain, eine von der Institution selbst entwickelte interne Plattform, mit der den Bediensteten eine Reihe spezialisierter KI-Assistenten zur Verfügung gestellt werden soll, die den spezifischen Anforderungen des Gerichtshofs gerecht werden.
Schließlich jährte sich am 7. Dezember 2025 zum 25. Mal der Tag der Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Um dieses Ereignis und den Beitrag der Charta zur Rechtsprechung und zum Schutz der Grundrechte zu würdigen, wird das nächste Richterforum, das im März 2026 am Gerichtshof stattfindet, ganz der zentralen Stellung der Charta in der Rechtsordnung der Union gewidmet sein.
Mit diesen Projekten und einem entschlossenen Blick in die Zukunft bleibt der Gerichtshof seiner seit 1952 bestehenden Aufgabe treu: die Achtung des Rechts, das Vertrauen der Bürger und die Stabilität der Rechtsordnung der Union zu gewährleisten.