Eine Verwaltung im Dienst der Justiz

A | Einleitende Bemerkungen des Kanzlers
B | Wichtigste Ereignisse des Jahres
C | Beziehungen zur Öffentlichkeit

 
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A | Einleitende Bemerkungen des Kanzlers

Das Jahr 2025 war ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Institution – ein ehrgeiziges Jahr, das darauf ausgerichtet war, ihre Grundlagen zu stärken und sie gleichzeitig auf künftige Veränderungen vorzubereiten.

Alfredo Calot Escobar

Kanzler des Gerichtshofs


In Zeiten neuer Technologien, einer gewissen Umgestaltung des Arbeitsmarkts, aber auch vor dem Hintergrund hoher Erwartungen an die Union ist an die Werte zu erinnern, die der Arbeitsweise des Gerichtshofs zugrunde liegen – Qualität und Schnelligkeit der Rechtsprechung, Bürgernähe, sprachliche und kulturelle Vielfalt und optimale Verwaltung der ihm anvertrauten Ressourcen. Um die Wahrung dieser Werte zu gewährleisten, hat der Gerichtshof mehrere strategische Projekte durchgeführt, die ihn in die Lage versetzen sollen, den zu erwartenden Veränderungen zu begegnen.

Auf gerichtlicher Ebene war 2025 das erste vollständige Jahr seit Inkrafttreten der teilweisen Übertragung der Vorabentscheidungsersuchen vom Gerichtshof auf das Gericht. Sämtliche Dienststellen des Organs haben dank ihrer gründlichen Vorbereitung für eine reibungslose und kontrollierte Umsetzung der Reform gesorgt und damit ihre Anpassungsfähigkeit sowie ihre Kompetenz unter Beweis gestellt, die beiden Gerichte bei der Bewältigung ihrer neuen Herausforderungen zu unterstützen. Die erste Bilanz der Umsetzung der Reform fällt äußerst positiv aus, da alle Ziele erreicht wurden: Die Übertragung trägt dazu bei, die Bearbeitung der Rechtssachen zu verbessern und die Vorteile der Reform der Struktur des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Nutzen aller Rechtsunterworfenen voll auszuschöpfen. Gleichzeitig wurden die neuen Vorschriften über die Veröffentlichung der Erklärungen in Vorabentscheidungsverfahren erfolgreich umgesetzt und sorgen für ein besseres Verständnis des Vorabentscheidungsverfahrens und der zur Erörterung vorgelegten Rechtsfragen.

Die Annäherung des Gerichtshofs an die Bürger gehörte ebenfalls zu den Prioritäten des Jahres. Die für Kommunikation und Informationstechnologie zuständigen Dienststellen des Organs haben in enger Zusammenarbeit intensive Anstrengungen unternommen, um die neue Website des Gerichtshofs zu gestalten, die eine völlig neu konzipierte Suchmaschine sowie die Konsolidierung des Systems zur Online-Übertragung öffentlicher Sitzungen umfasst. Parallel dazu wurde die Vielfalt der Kommunikationskanäle erweitert, insbesondere durch die Einführung von Curia Web TV, einem neuen modernen und didaktischen Instrument, das mit attraktiven audiovisuellen Formaten zu einem besseren Verständnis der Rechtsprechungstätigkeit beiträgt. Mit anderen Worten: Das Organ hat nicht nur eine übersichtlichere und benutzerfreundlichere Website geschaffen, sondern es hat nach den Bemühungen um eine Stärkung seiner Präsenz in den sozialen Netzwerken die Modernisierung seiner externen Kommunikationspolitik gegenüber der breiten Öffentlichkeit und den jüngeren Generationen abgeschlossen.

Die Attraktivität war darüber hinaus der Leitgedanke der Personalpolitik des Gerichtshofs, der zahlreiche Initiativen umgesetzt hat, um seine Fähigkeit zu stärken, das Interesse von Bewerbern aus allen Mitgliedstaaten und mit unterschiedlichen Profilen zu wecken. Das Organ hat sich daher dafür eingesetzt, attraktivere, inklusivere und transparentere Einstellungsverfahren zu schaffen, um den Kreis potenzieller Bewerber für eine Tätigkeit beim Gerichtshof zu erweitern. Einige Maßnahmen zielten direkt auf die Verbesserung der Praktikumsbedingungen ab, damit die Betreuung der Praktikanten einen gleichberechtigten Zugang für alle jungen Absolventen gewährleistet, die das Organ kennenlernen möchten. Andere bestanden darin, die Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörige am Gerichtshof weniger stark vertreten sind, zu intensivieren, mit dem fortwährenden Bestreben, die kulturelle und sprachliche Vielfalt seines Personals zu stärken. Schließlich konnte der Gerichtshof durch mehrere Initiativen seine Politik der Barrierefreiheit und Inklusion vertiefen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu bieten, dauerhaft dem Organ beizutreten und dazu beizutragen, dass es in diesem Bereich jeden Tag ehrgeiziger wird.

Getreu seinem Innovationsgeist hat der Gerichtshof bedeutende Fortschritte im technologischen Bereich erzielt. Die Integration und Entwicklung von Tools auf der Grundlage künstlicher Intelligenz wurde fortgesetzt, und parallel dazu wurde intensiv an der Ausarbeitung eines ethischen Rahmens gearbeitet, der den Anforderungen des Rechtsprechungsauftrags des Gerichtshofs in vollem Umfang gerecht wird. Von der Ausarbeitung einer Ethik-Charta für die Integration künstlicher Intelligenz bis hin zur Erstellung spezifischer Leitlinien für den Einsatz von KI-Tools in der Institution hat diese dafür gesorgt, dass der Einsatz von immer vielversprechenderen Tools erleichtert wird. Diese Instrumente erfordern jedoch ein gutes Verständnis ihrer Grenzen, der mit ihnen verbundenen Risiken und der Notwendigkeit, stets eine menschliche Aufsicht zu gewährleisten. So hat der Gerichtshof mit Entschlossenheit, aber auch mit Bedacht weitere Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Erweiterung des Schulungsangebots für Mitarbeiter, um sie bei diesen neuen Anwendungen zu unterstützen.

Starke Werte, klare Ambitionen und unermüdliches Engagement für die Qualität der europäischen Justiz: So lässt sich dieses erfolgreiche Jahr 2025 für die Dienststellen des Organs zusammenfassen.

B | Wichtigste Ereignisse des Jahres

Das Jahr 2025: ein entscheidendes Jahr für die Gerichtsreform der Union

Das Jahr 2025 war das erste vollständige Jahr der Umsetzung der teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht und stellt den Abschluss eines langjährigen Prozesses dar. Die Grundlagen für diese Reform waren nämlich bereits im Vertrag von Nizza (2001) gelegt und im Rahmen der Reform des Gerichtssystems von 2015 bekräftigt worden.

Ziel dieser Reform war es, durch die Gewährleistung einer ausgewogeneren Verteilung der Arbeitslast zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht die Effizienz des Gerichtssystems der Union zu steigern. Ermöglicht wurde dies durch die Verdopplung der Zahl der Richter des Gerichts, die 2022 vollständig abgeschlossen wurde und dem Gericht die erforderlichen Kapazitäten für die Bearbeitung der zusätzlichen Rechtssachen verschafft.

Ihre Umsetzung erforderte umfangreiche Änderungen der Satzung und der Verfahrensordnung. Die vom Gerichtshof vorgeschlagenen Änderungen der Satzung wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen. Die Änderungen der Verfahrensordnung, die sich aus der Überarbeitung der Satzung zur Gewährleistung der Umsetzung der Reform ergaben, wurden vom Rat genehmigt.

Die letzte Phase dieser Reform endete am 1. Oktober 2024 mit dem Beginn der Geltung neuer Vorschriften, die die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen auf das Gericht umsetzen und die Verfahren vor beiden Gerichten modernisieren. Ein volles Jahr nach der Umsetzung der Reform zeigt die erste Bilanz, dass der Gerichtshof und das Gericht diese neuen Arbeitsweisen zur Zufriedenheit aller am Vorabentscheidungsverfahren Beteiligten vollständig integriert haben.

Was ist ein Vorabentscheidungsersuchen?

Das Unionsrecht ist Teil des nationalen Rechts jedes Mitgliedstaats der Union. Daraus folgt, dass das Unionsrecht vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden kann, die das Unionsrecht unmittelbar anwenden.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts in einer Rechtssache, können bzw. – in bestimmten Fällen – müssen die nationalen Gerichte Fragen an den Gerichtshof und in einigen besonderen Sachgebieten an das Gericht richten. Auf diese Weise können sie Klarstellungen zur Bedeutung einer Bestimmung des Unionsrechts oder sogar zu deren Gültigkeit erhalten. Dies ermöglicht ihnen eine korrekte und kohärente Anwendung des Unionsrechts.

Zuständigkeit des Gerichts für Vorabentscheidungen

Das Gericht ist nunmehr für die Prüfung von Vorabentscheidungsersuchen zuständig, die in besondere, klar umschriebene und von anderen Bereichen ausreichend abgrenzbare Sachgebiete fallen und zu denen der Gerichtshof bereits eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt hat. Die Reform ermöglicht somit eine echte Entlastung des Gerichtshofs, indem dem Gericht Vorabentscheidungsersuchen aus mehreren besonderen Sachgebieten übertragen werden, und zwar 1. dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, 2. Verbrauchsteuern, 3. dem Zollkodex, 4. der zolltariflichen Einreihung von Waren, 5. Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, Verspätung oder Annullierung, und 6. dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

Die zentrale Anlaufstelle: ein effizientes Verfahren

Das Verfahren zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen wurde durch die Reform nicht geändert: Alle Ersuchen werden weiterhin beim Gerichtshof eingereicht. Das Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“ ermöglicht die Identifizierung der Ersuchen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. Die Entscheidung, eine Rechtssache vor dem Gerichtshof zu belassen oder an das Gericht weiterzuleiten, trifft entweder der Präsident des Gerichtshofs nach Anhörung des Vizepräsidenten und des Ersten Generalanwalts oder der Gerichtshof in der Generalversammlung.

Beim Gericht sind nun zwei spezialisierte Kammern mit grundsätzlich fünf Richtern für die Entscheidung dieser Rechtssachen zuständig. Außerdem werden einige Richter des Gerichts auch dazu bestimmt, die Aufgaben eines Generalanwalts beim Gericht wahrzunehmen, um ein dem Verfahren vor dem Gerichtshof entsprechendes Verfahren zu gewährleisten.

Rechtsmittel und Überprüfung

In Vorabentscheidungsverfahren können die Entscheidungen des Gerichts aufgrund der Art des Verfahrens nicht mit einem Rechtsmittel vor dem Gerichtshof angefochten werden. Es gibt jedoch einen Mechanismus zur Überprüfung: Innerhalb eines Monats kann der Erste Generalanwalt des Gerichtshofs diesem vorschlagen, eine Entscheidung des Gerichts zu überprüfen, wenn die ernste Gefahr einer Beeinträchtigung der Einheit oder der Kohärenz des Unionsrechts besteht.

Bilanz nach einem Jahr

Seit Inkrafttreten der Reform hat sich die neue zentrale Anlaufstelle bereits mit fast 100 Vorabentscheidungsersuchen befasst. Fast 85 % davon wurden an das Gericht weitergeleitet, da sie ausschließlich in die sechs besonderen Zuständigkeitsbereiche fielen, die in der Regelung vorgesehen sind.

Beim Gericht anhängige Vorabentscheidungsverfahren – Gegenstand des Ersuchens
2024 2025
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem 8 24
Verbrauchsteuern 6 7
Zollkodex 1 8
Zolltarifliche Einreihung von Waren 1 7
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste (Nichtbeförderung, Verspätung oder Annullierung) 3 18
System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten 1
Gesamt 19 65

Im Jahr 2025 hat das Gericht die ersten im Rahmen der neuen Regelung übertragenen Rechtssachen behandelt. 16 Rechtssachen wurden abgeschlossen, ohne dass eine mündliche Verhandlung erforderlich war oder Schlussanträge eingeholt werden mussten. Die Mehrheit – elf Rechtssachen – konnte durch Beschluss abgeschlossen werden. Fünf Rechtssachen wurden durch Urteil entschieden. Die Bearbeitungszeiten waren besonders kurz: durchschnittlich 10,9 Monate von der einzigen Anlaufstelle bis zur endgültigen Entscheidung für die durch Urteil erledigten Rechtssachen (durchschnittlich 6,2 Monate, wenn man die durch Urteil oder Beschluss erledigten Rechtssachen betrachtet).

Die Regelung ist also effizient, und die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Reform ihre Ziele erreicht: die Bearbeitung von Rechtssachen zu beschleunigen und die Arbeitslast der Unionsgerichte im Dienst der Bürger und Unternehmen auszugleichen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Um Angehörigen der Rechtsberufe und insbesondere nationalen Richtern ein besseres Verständnis der Funktionsweise der zentralen Anlaufstelle und der Kriterien für die Zuständigkeitsverteilung zu ermöglichen, hat das Organ ein Dokument über die Umsetzung der neuen Vorschriften für die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen an das Gericht veröffentlicht. Es ist auf der Website des Gerichtshofs verfügbar und enthält eine Auflistung der im ersten Jahr nach Inkrafttreten eingereichten Ersuchen mit der jeweiligen Angabe, ob sie an das Gericht weitergeleitet oder beim Gerichtshof belassen wurden, sowie den entsprechenden Begründungen.


Sehen Sie sich das Video an: Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht

Die europäische Justiz transparenter gestalten

Das Jahr 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Kommunikationspolitik des Gerichtshofs. Angetrieben durch die technologischen Entwicklungen und den Wunsch, die europäische Justiz verständlicher und bürgernäher zu gestalten, hat das Organ mehrere Initiativen zur Modernisierung seiner Informationskanäle und zur Förderung eines besseren Verständnisses seiner Aufgaben und Tätigkeiten in der Öffentlichkeit vorangetrieben.

Neue soziale Netzwerke für mehr Bürgernähe

Soziale Netzwerke sind heute Teil des Alltags der Bürger und für viele von ihnen, insbesondere für die jüngeren Generationen, eine wichtige Informationsquelle. Um diesem Bedarf gerecht zu werden und somit die Verbreitung zuverlässiger und korrekter Informationen über seine Tätigkeiten in bürgernaher Weise zu gewährleisten, hat der Gerichtshof seine Präsenz in den sozialen Netzwerken diversifiziert und im Jahr 2025 Konten auf vier neuen Plattformen eröffnet: Bluesky, Threads, WhatsApp und Instagram.

Dank dieser neuen Kanäle, die das Informationsangebot des Gerichtshofs auf LinkedIn, X, YouTube und Mastodon ergänzen, ist der Gerichtshof in der Lage, neue Zielgruppen zu erreichen und – in einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Weise und direkt mit ihnen – über seine Tätigkeit sowie über die Bedeutung seiner Rolle beim Schutz der Rechte der Bürger und bei der Wahrung eines auf demokratischen Werten basierenden Europas zu informieren.

Auf diese Weise kann die Öffentlichkeit jederzeit und überall leicht auf klare Informationen über aktuelle Rechtsfälle des Gerichtshofs zugreifen, die ab Anfang 2026 mit der Einführung der neuen audiovisuellen Plattform Curia Web TV durch ein innovatives und erweitertes audiovisuelles Angebot ergänzt werden.

Teilnahme an öffentlichen Sitzungen des Gerichtshofs aus ganz Europa

Die Verhandlungen vor dem Gerichtshof und dem Gericht in Luxemburg als wichtiger Bestandteil des Verfahrens sind öffentlich und stehen allen Bürgern offen. Im Interesse der Transparenz und der Zugänglichkeit der Justiz für die 450 Millionen europäischen Bürger, die von den Entscheidungen der Unionsgerichte direkt betroffen sind, hat der Gerichtshof ein System eingerichtet, das es jedem ermöglicht, aus der Ferne an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, ohne nach Luxemburg reisen zu müssen.

Tatsächlich hat das Organ bereits im April 2022 beschlossen, auf seiner Website versuchsweise einen Dienst zur zeitversetzten Übertragung der mündlichen Verhandlungen der Großen Kammer und des Plenums des Gerichtshofs neben der Direktübertragung von Sitzungen mit Urteilsverkündungen und der Verlesung von Schlussanträgen anzubieten. Der Erfolg dieser Pilotphase hat dazu geführt, dass eine spezielle Bestimmung in die Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgenommen wurde, um dieses System dauerhaft zu verankern, aber auch um die Möglichkeit zu schaffen, bestimmte mündliche Verhandlungen der Kammern mit fünf Richtern zu übertragen, wenn die Rechtssache dies rechtfertigt. Um den Kontext der Rechtssache und den Austausch zwischen den Parteien und den Richtern während der Verhandlung besser zu verstehen, geht jeder Übertragung einer mündlichen Verhandlung eine kurze Erläuterung der Rechtssache durch einen Pressesprecher in audiovisueller Form voraus, die auch auf der Website des Gerichtshofs und auf seinen sozialen Netzwerken verbreitet wird.

Für das Gericht wurde die Übertragung von mündlichen Verhandlungen, Urteilsverkündungen und Verlesungen von Schlussanträgen ebenfalls in seine Verfahrensordnung aufgenommen. Da die Regeln und Modalitäten für die Durchführung dieser Übertragung vom Gericht festgelegt werden mussten, erließ dieses im Februar 2025 einen Beschluss über die Übertragung von Urteilsverkündungen und Verlesungen von Schlussanträgen. In Ausführung dieses Beschlusses fand die erste Übertragung im Mai mit einer Live-Verkündung eines Urteils der Großen Kammer statt. Zwei weitere folgten im September.

Der Ausbau der audiovisuellen Kommunikation des Gerichtshofs versetzt diesen somit in die Lage, die technologischen Möglichkeiten, die sich während der Gesundheitskrise 2020 beschleunigt haben, voll auszuschöpfen, vor allem aber allen Personen, die an seiner Rechtsprechungstätigkeit interessiert sind – seien es Angehörige der Rechtsberufe und angehende Juristen (nationale Richter, Rechtsanwälte, Beamte der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Organe der Union, Professoren, Studenten), Journalisten oder ganz allgemein Bürger, die mehr über den Auftrag des Organs erfahren möchten –, zu ermöglichen, öffentliche Sitzungen unter den gleichen Bedingungen wie die physisch in den Gerichtssälen anwesenden Personen zu verfolgen, unabhängig davon, wo sie sich befinden und ohne dass sie nach Luxemburg reisen müssen.

Eine transparentere juristische Debatte

Im gleichen Sinne der Offenheit hat der Gerichtshof im Jahr 2025 die Umsetzung des im Jahr 2024 erlassenen Beschlusses fortgesetzt, wonach die von den verschiedenen Akteuren des Vorabentscheidungsverfahrens (Parteien vor dem nationalen Gericht, Organe, Mitgliedstaaten usw.) in Vorabentscheidungsfällen eingereichten schriftlichen Erklärungen nach Abschluss des Verfahrens online veröffentlicht werden, sofern sie keinen Widerspruch einlegen. Um die Einsichtnahme zu vereinfachen, erfolgt der Zugriff auf diese Erklärungen über die Suchmaschine des Gerichtshofs auf seiner Website, so dass jede interessierte Person vor dem Vorabentscheidungsurteil die bei der Verhandlung vor dem Gerichtshof oder dem Gericht vertretenen Standpunkte einsehen kann.

Modernisierung der Kommunikationsprodukte zur Erreichung der breiten Öffentlichkeit

Im Einklang mit dem Ziel, die Rechtsprechung für Nichtfachleute zugänglicher zu machen, hat der Gerichtshof die Modernisierung eines seiner wichtigsten Produkte, nämlich der Pressemitteilungen, fortgesetzt. Ende 2023 wurden sie überarbeitet, um kürzere und eher erzählerisch gestaltete Zusammenfassungen zu bieten, die den Erwartungen der Medien und der breiten Öffentlichkeit besser entsprechen. Diese Reform kam 2025 mit der Veröffentlichung klarerer, prägnanterer und ansprechenderer Pressemitteilungen in einer leichter verständlichen Sprache richtig in Gang. Die meisten von ihnen enthalten eine „Kurzmeldung”, eine Zusammenfassung, die die Wiederverwendung durch die Medien erleichtern soll.

Parallel dazu hat der Gerichtshof ein neues Kommunikationsinstrument eingeführt: Nach der Verkündung der wichtigsten Urteile werden nun Erklärvideos in Form von kurzen Nachbesprechungen ausgestrahlt, die von Richtern präsentiert werden, die an der Rechtssache mitgewirkt haben. Dieses innovative Instrument ermöglicht es, Entscheidungen, die großes Medieninteresse hervorrufen, in wenigen Minuten in klarer und verständlicher Sprache zu erläutern. Das allererste Kurzvideo, das im Juni ausgestrahlt wurde, betraf die italienische Rechtssache C-460/23 Kinsa: Die Erläuterungen wurden vom Präsidenten des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, in der Verfahrenssprache der Rechtssache, Italienisch, vorgetragen. Das Video wurde in den 24 Amtssprachen der Union untertitelt und unmittelbar nach der Verkündung des Urteils auf der Website Curia online gestellt und gleichzeitig in den sozialen Netzwerken verbreitet. Mit fast 20 000 Aufrufen auf LinkedIn war es ein großer Erfolg. Im Jahr 2025 wurden elf solcher Erklärvideos zu Urteilen der Großen Kammer des Gerichtshofs auf der Website und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht.

Mit diesen Initiativen hat der Gerichtshof im Jahr 2025 sein Engagement für eine transparentere, verständlichere und bürgernähere europäische Justiz fortgesetzt, indem er seine Kommunikationsformate an die neuen Erwartungen der Öffentlichkeit angepasst hat.

Zusammenarbeit mit Gerichten in Europa

Das Recht der Europäischen Union gilt in allen Mitgliedstaaten und bildet somit einen gemeinsamen Rechtsbestand, der auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union beruht. Um diese Rechtsgemeinschaft zu stärken und eine einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten, steht der Gerichtshof der Europäischen Union auch außerhalb der Verfahren vor seinen beiden Gerichten seit Langem in einem offenen und ständigen Dialog mit den Gerichten der Mitgliedstaaten – Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten oder erstinstanzlichen und Berufungsgerichten – und auch mit Justiznetzwerken und internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit denen er bewährte Praktiken zur Verbesserung der Qualität der Justiz austauscht. Dieser Dialog, der sich durch Konferenzen und Treffen sowohl am Gerichtshof als auch in den Mitgliedstaaten konkretisiert, war im Jahr 2025 besonders intensiv.

„EUnited in Diversity” in Sofia

Die Konferenz „EUnited in Diversity“, die erstmals 2021 in Riga (Lettland) organisiert und bei ihrer zweiten Auflage im Jahr 2023 in Den Haag (Niederlande) fortgesetzt wurde, fand Ende Sommer 2025 zum dritten Mal statt, und zwar unter der Schirmherrschaft des Verfassungsgerichts der Republik Bulgarien in Sofia. Diese alle zwei Jahre stattfindenden Konferenzen bringen Vertreter des Gerichtshofs und der nationalen Verfassungsgerichte zusammen, mit dem Ziel, den Dialog zwischen diesen Gerichten zu stärken, aber auch die Interaktionen zwischen der gemeinsamen Rechtsordnung der Europäischen Union und den nationalen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten zu fördern.

Unter dem Thema „Die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in der gemeinsamen Rechtsordnung der Europäischen Union” befasste sich die Veranstaltung 2025 mit dem Begriff der „Verfassungsgerichtsbarkeit” innerhalb der Union und versammelte die Verfassungsgerichte (bzw. Gerichte mit verfassungsrechtlicher Zuständigkeit) aus 21 Mitgliedstaaten. Das Programm umfasste vier Podiumsdiskussionen zu folgenden Themen: Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Übertragung, Schutz der Identität der EU in Krisenzeiten, Verknüpfung zwischen nationalem Verfassungsrecht und EU-Recht in den Mitgliedstaaten sowie Auslegung und Anwendung des EU-Rechts zur Gewährleistung der Kohärenz und Kontinuität der gemeinsamen Rechtsordnung.

Die Konferenz bot zudem Gelegenheit zu einem Treffen zwischen hochrangigen Verwaltungsbeamten der teilnehmenden Institutionen mit dem Ziel, den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern und Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern. Hauptthema dieser Gesprächsrunde, bei der der Gerichtshof durch seine Generaldirektorin für Information vertreten war, waren die „Auswirkungen digitaler Technologien auf die Arbeit der Gerichte“.

Richterforum am Gerichtshof

Anfang Dezember 2025 versammelte das traditionelle Richterforum am Gerichtshof 148 Richter aus Berufungsgerichten und erstinstanzlichen Gerichten aller Mitgliedstaaten. Zu den Themen, die in den verschiedenen Arbeitssitzungen erörtert wurden, gehörten die jüngsten Entwicklungen des Vorabentscheidungsverfahrens, die jüngste Rechtsprechung im Bereich Asyl und Einwanderung, die neue Zuständigkeit des Gerichts für Vorabentscheidungsersuchen sowie die jüngste Rechtsprechung zum Europäischen Haftbefehl und zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.

Das Forum, das vom Gerichtshof erstmals 1968 organisiert wurde, bringt die Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts in direkten Kontakt mit den Richtern der Mitgliedstaaten. Es ermöglicht den Aufbau informeller Beziehungen und fördert die einheitliche Anwendung des Unionsrechts durch die nationalen Gerichte als ordentliche Gerichte des Unionsrechts, den Austausch von Ideen zu gemeinsamen Fragestellungen sowie die Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der verschiedenen Rechtssysteme und der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten.

Treffen des Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union in Lissabon

Im November fand in Lissabon (Portugal) das siebte jährliche Treffen der Korrespondenten des Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union (JNUE) statt. Das JNEU wurde 2017 auf Initiative des Gerichtshofs anlässlich eines Richterforums zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge gegründet und hat zum Ziel, die justizielle Zusammenarbeit in Europa im Dienst einer hochwertigen Justiz zu stärken. Es besteht aus 78 Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten sowie den obersten Gerichten von vier Drittländern (Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine) und bildet ein ständiges Forum für den Austausch zwischen seinen Mitgliedern. Durch die Einrichtung einer informellen Zusammenarbeit und eines informellen Dialogs zwischen den höchsten Gerichten Europas ergänzt es den Mechanismus der formellen Zusammenarbeit, der im Vorabentscheidungsverfahren zum Tragen kommt.

Die Treffen des JNEU werden nunmehr von den nationalen Gerichten mit Unterstützung des Gerichtshofs organisiert. So wurde das Treffen im Jahr 2025 vom portugiesischen Verfassungsgericht, Obersten Gerichtshof und Obersten Verwaltungsgericht vorbereitet. 60 Korrespondenten aus 20 Mitgliedstaaten, einem Drittstaat sowie von vier anderen europäischen Netzwerken nahmen daran teil. Die Reden und Diskussionen der Teilnehmer betrafen die Zukunft der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks und den Umfang der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen nationalen Gerichte.

Treffen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Gerichtshof der Europäischen Union sind zwei der wichtigsten Institutionen für den Schutz der Grundrechte in Europa. Die beiden Gerichte gehören zu zwei unterschiedlichen Organisationen (das erste zum Europarat, das zweite zur Europäischen Union), verfolgen jedoch auf komplementäre Weise dieselben Ziele, die auf einem gemeinsamen Wertefundament beruhen: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Schutz der Menschenrechte, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Minderheiten, Toleranz, Nichtdiskriminierung, Solidarität und die Wahrung eines Raums des Friedens und der Gerechtigkeit in Europa. Daher pflegen sie enge Beziehungen, die auf regelmäßigen Treffen beruhen, um sich über ihre jeweiligen Entwicklungen in der Rechtsprechung auszutauschen und sowohl Themen von gemeinsamem Interesse als auch ihre gemeinsamen Herausforderungen zu erörtern. So kommen die Mitglieder beider Gerichtshöfe jedes Jahr in Luxemburg oder Straßburg zusammen, um diese Komplementarität und Zusammenarbeit zum Schutz der Grundrechte in Europa zu pflegen.

Dieses Jahr fand das Treffen im November am Gerichtshof in Luxemburg statt. Die Mitglieder beider Gerichtshöfe nahmen an mehreren Gesprächsrunden teil, die sich mit der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter, dem Kindeswohl in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung sowie den rechtlichen und physischen Hindernissen beim Zugang zu Asylverfahren befassten. Das offizielle Treffen bot auch Gelegenheit zu einem Austausch zwischen den Präsidenten der beiden Gerichtshöfe über die Herausforderungen der Justiz, der in einem audiovisuellen Interview festgehalten wurde.

Die beiden Präsidenten hoben insbesondere hervor, wie wichtig es ist, dass die Bürger im derzeitigen geopolitischen und gesellschaftlichen Kontext die Grundlage dessen erkennen, was seit 75 Jahren aufgebaut worden ist: das Bestreben, durch die Wiederherstellung des Friedens, die Wiederherstellung der Justiz und das demokratische Funktionieren der Gesellschaft das bestmögliche Leben zu gewährleisten.

„Jedes Mal, wenn die Unabhängigkeit der Justiz konkret beeinträchtigt wird, jedes Mal, wenn sich die Meinungsfreiheit mit zunehmender Hass- und Gewaltrede gegen die Werte wendet, die sie eigentlich fördern soll – Pluralismus, Toleranz –, muss man sich auf das Wesentliche besinnen, muss man daran erinnern, was es zu schützen gilt.“

Mattias Guyomar

Präsident des EGMR

„Die Rechtsstaatlichkeit schützt die Bürger, aber sie schützt auch das demokratische System, das sich von Wahl zu Wahl und zwischen den Wahlen weiterentwickeln können muss, das die Zivilgesellschaft einbeziehen muss, das Bürger und politisch engagierte Bürgergruppen einbeziehen muss. All dies kommt in einer Vielzahl von Urteilen unseres Gerichtshofs zum Ausdruck, die oft mit den Grundfreiheiten verknüpft sind.“

Koen Lenaerts

Präsident des EuGH

C | Beziehungen zur Öffentlichkeit

Den Gerichtshof besuchen

Der Gerichtshof wirkt darauf hin, das Organ den Bürgern näher zu bringen, indem er Führungen und Seminare organisiert, die dank maßgeschneiderter Programme zu einem besseren Verständnis des Unionsrechts beitragen. Die Führungen ermöglichen es, die Rolle der Unionsgerichte und den konkreten Einfluss ihrer Rechtsprechung auf das tägliche Leben der Bürger besser zu erfassen, während die Seminare, die in erster Linie für nationale Richter bestimmt sind, den Dialog zwischen nationalen und europäischen Richtern fördern. Der Gerichtshof empfängt in seinen Räumlichkeiten ein vielfältiges Publikum, bietet aber auch virtuelle Besuche an, u. a. ein Online-Schulprogramm, mit dem Schüler die Gerichtsbarkeit der Union von ihrem Klassenzimmer aus entdecken können. Im Jahr 2025 nahmen 412 Schüler an diesem Programm teil.

15 987
Besucher, davon
4 647
Angehörige der Rechtsberufe
virtuelle Besucher:
4,2 %
2 557
Besucher am Tag der offenen Tür

Die Justiz der Union verstehen

Aufgabe der Pressereferenten der Direktion Kommunikation, die alle eine juristische Ausbildung haben, ist es, Journalisten und anderen Interessierten Urteile, Beschlüsse und Schlussanträge, aber auch anhängige Rechtssachen zu erläutern. Sie verfassen Pressemitteilungen, um Journalisten und Fachleute in Echtzeit über die Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts zu informieren. Sie übermitteln den Personen, die dies beim Pressedienst des Gerichtshofs beantragt haben, regelmäßige Informationsschreiben mit Ankündigungen wichtiger Ereignisse im Gerichtskalender (mündliche Verhandlungen, Verkündungen und Verlesungen von Schlussanträgen) und wichtiger institutioneller Ereignisse, sowie „Kurzinformationen“ zu den Rechtssachen, zu denen es keine Pressemitteilungen gibt. Darüber hinaus beantworten sie E-Mails und Anrufe von Bürgern zu verschiedenen Aspekten der Tätigkeit des Gerichtshofs (Informationen zu Verfahren, Erläuterungen zu Urteilen, Rolle des Gerichtshofs, Hilfe mit der Website usw.).

2 080
Pressemitteilungen
593
Informationsschreiben
469
„Schnellinfos“
12 181
beantwortete Anfragen von Bürgern (Telefonanrufe und E-Mails)

Über die sozialen Netzwerke des Gerichtshofs auf dem Laufenden bleiben

Um Informationen direkt und unmittelbar zu verbreiten, ist der Gerichtshof über seine Konten bei LinkedIn und Mastodon, seine beiden X-Konten (eines auf Französisch und eines auf Englisch) sowie seine Konten bei Bluesky und Threads in den sozialen Netzwerken aktiv. Darüber hinaus verfügt er über einen WhatsApp-Kanal und einen YouTube-Kanal, auf dem in den 24 Amtssprachen vielfältige audiovisuelle Inhalte, insbesondere Animationen, für die breite Öffentlichkeit verbreitet werden, um die Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf den Alltag der Bürger zu erläutern, sowie Sendungen von Curia Web TV gezeigt werden. Auf YouTube hat der Gerichtshof im Jahr 2025 zwei neue Animationen veröffentlicht:


Transparenz der Rechtsprechung

Was passiert eigentlich, wenn ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht beachtet?

Das 2025 eröffnete Instagram-Konto des Gerichtshofs richtet sich an ein breiteres und jüngeres Publikum und präsentiert seine Tätigkeiten durch eine visuelle und ansprechende Kommunikation.

Die Zahl der Follower auf allen Plattformen des Gerichtshofs wächst stetig und zeugt vom Interesse der Öffentlichkeit an seinen Tätigkeiten.

384 185
Follower auf LinkedIn
+ 29 % im Vergleich zu 2024
5 271
Follower auf Mastodon
3 465
Follower auf Bluesky
2 606
Follower auf Instagram
145
Follower auf Threads
164 725
Follower auf X
120 000
Follower auf YouTube
+ 33 % im Vergleich zu 2024

Öffentliche Sitzungen und Entscheidungen in Echtzeit verfolgen

Um den Zugang zu seiner Rechtsprechungstätigkeit zu erleichtern, bietet der Gerichtshof die Übertragung von öffentlichen Sitzungen an.

Die Verkündung der Urteile des Gerichtshofs und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte werden live übertragen. Dies gilt auch für bestimmte Urteile und Schlussanträge des Gerichts. Die mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs werden gemäß den Anforderungen der Verfahrensordnung zeitversetzt übertragen. Dies betrifft die mündlichen Verhandlungen des Plenums, der Großen Kammer und, in Ausnahmefällen, einer Kammer mit fünf Richtern. Die Videoaufzeichnung einer mündlichen Verhandlung bleibt einen Monat lang auf der Website Curia verfügbar.

Bei bedeutenden Urteilen stellt ein Richter, der an der Rechtssache mitgewirkt hat, die Entscheidung des Gerichtshofs in einem mehrminütigen Erklärvideo in klarer und verständlicher Sprache vor (siehe mehr im Kapitel „Die europäische Justiz transparenter gestalten“).

Vor der Übertragung einer mündlichen Verhandlung wird ein Briefing zur Erläuterung der Rechtssache in den Verhandlungssprachen auf der Website des Gerichtshofs ausgestrahlt und in den sozialen Netzwerken verbreitet.

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