Der Gerichtshof der Europäischen Union verfolgt seit mehreren Jahren eine ehrgeizige Umweltpolitik, um die höchsten Standards im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes zu erfüllen.

Wie jedes Jahr berichtet das Unionsorgan über die Entwicklung der jüngsten verfügbaren Indikatoren, d. h. derjenigen des Jahres 2020.

Bei der Ausführung seiner Bauvorhaben und der laufenden Verwaltung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente behält das Unionsorgan stets den Umweltschutz im Auge, was dadurch belegt wird, dass er seit 2016 EMAS (Eco- Management and Audit Scheme)-zertifiziert ist. Die EMAS‑Zertifizierung, die in einer europäischen Verordnung geregelt ist und den Organisationen gewährt wird, die strenge Bedingungen im Zusammenhang mit ihrer Umweltpolitik und ihren Bemühungen um Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung erfüllen, stellt daher ein starkes Zeichen der Anerkennung des ökologischen Engagements des Gerichtshofs und der erreichten guten Umweltleistungen dar.

In seiner jährlichen Umwelterklärung stellt der Gerichtshof eine ausführliche Bilanz seiner Umweltleistung und seiner gegenwärtigen und künftigen Umweltprojekte auf. Der Gerichtshof hat z. B. ein Online-Schulungsmodul entwickelt, mit dem er sich an alle Neuankömmlinge wendet, um sie über die Umweltaspekte ihrer täglichen Arbeit zu informieren und ihnen ein umweltgerechtes Verhalten im Hinblick auf EDV und Bürotechnik, Energie- und Wasserverbrauch, Abfallbehandlung und Fahrten vorzuschlagen.

Eine konkrete Aktion in jüngster Zeit besteht darin, dass seit November 2020 in den Sitzungs- und Beratungssälen keine Einwegplastikflaschen mehr verwendet werden.

Auch die umfassende Nutzung der „e-Curia“-Anwendung für den Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und den Unionsgerichten wirkt sich positiv auf die Umwelt aus. Wären beispielsweise die Seiten an Verfahrensschriftstücken, die dem Gerichtshof und dem Gericht 2021 via e-Curia übermittelt wurden (über 1 Mio. Seiten), mit den Kopiensätzen in Papierform eingereicht worden, hätten dafür mehrere Tonnen Papier erzeugt und zudem physisch nach Luxemburg befördert werden müssen.

  • Testphase für die Sammlung von gebrauchtem Büromaterial zum Recycling
  • Teilnahme am Bike-Sharing- System Veloh’ und Unterstützung der fahrradgestützten Mobilität
  • Verringerung des Wasserverbrauchs -37,5 % m3/VZÄ Jahr 2020
  • Verringerung der Büro- und Gastronomieabfälle -67,3 % kg/Vollzeitäquivalentim Jahr 2020
  • Weiterführung der Ersetzung von Glühlampen durch LED- Technologie
  • Verringerung des Papierverbrauchs -63,7 % kg/VZÄ Jahr 2020
  • Verringerung des Stromverbrauchs -20,8 % kWh/VZÄ Jahr 2020
  • 2 958 m² Fotovoltaik-Zellen zur Erzeugung von 381 586 kWh im Jahr 2020 was dem jährlichen Strombedarf von 65 Familien entspricht
  • Verringerung der Emissionen

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Maßeinheit, mit der die Arbeitszeit unabhängig von auf unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen beruhenden Unterschieden bei der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden angegeben wird.

Die Umweltindikatoren für Wasser, Abfälle, Papier und Elektrizität entsprechen denen des Jahres 2020. Die Abwei- chungen sind im Vergleich zum Bezugsjahr 2015 angegeben.

Der starke Rückgang des Abfallaufkommens und des Ressourcenverbrauchs ist darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2020 aufgrund der Gesundheitskrise ein Ausnahmejahr war.