A | Einleitung des Kanzlers

Das Jahr 2021 war für die Dienststellen des Organs ein Jahr, in dem es um die Konsolidierung der neuen Methoden ging, die 2020 eingeführt wurden, um die Kontinuität und Qualität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz in einem Kontext zu gewährleisten, der durch die anhaltende Coronakrise und das Erfordernis der Anpassung auf Ebene der Organisation wie des Einzelnen geprägt war.

Alfredo Calot Escobar

Kanzler des Gerichtshofs


Der Kanzler des Gerichtshofs, Generalsekretär des Unionsorgans, leitet die Verwaltungsdienststellen unter Aufsicht des Präsidenten.


Das Jahr 2021 war für die Dienststellen des Organs ein Jahr, in dem es um die Konsolidierung der neuen Methoden ging, die 2020 eingeführt wurden, um die Kontinuität und Qualität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz in einem Kontext zu gewährleisten, der durch die anhaltende Coronakrise und das Erfordernis der Anpassung auf Ebene der Organisation wie des Einzelnen geprägt war. Zu diesen Methoden gehören u. a. die Digitalisierung und Vereinfachung von Entscheidungsabläufen, eine größere Verantwortung der Mitarbeiter und die Schaffung eines neuen Gleichgewichts zwischen Berufs- und Privatleben. Die vom Gerichtshof und vom Gericht erzielten bemerkenswerten Ergebnisse sowie der Preis für gute Verwaltungspraxis, der dem Gerichtshof von der Europäischen Bürgerbeauftragten in der Kategorie Innovation/Transformation für das Projekt „Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz“ verliehen wurde, sind für alle Dienststellen Lohn und Ansporn, diesen Weg weiter zu beschreiten.

Die Umgestaltung der Arbeitsweise der Dienststellen wurde im vergangenen Jahr ausgeweitet und beschleunigt, indem mehrere Strukturvorhaben für die Zukunft in Angriff genommen wurden.

Dabei geht es in erster Linie um die intensivere Unterstützung der beiden Gerichte, deren Arbeitsvolumen, insbesondere beim Gerichtshof, ein noch nie dagewesenes Niveau erreicht. Es laufen daher Projekte, um Informationssysteme im Bereich der Rechtsprechung zum Zweck der Recherche und der Unterstützung bei der Textabfassung zu entwickeln und die Kabinette der Mitglieder bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit stärker direkt zu unterstützen. Es wird auch geprüft, mit welchen – insbesondere technischen – Mitteln sich erreichen lässt, dass der Inhalt von Verfahrensschriftstücken schneller zur Kenntnis genommen werden kann.

Das Organ kann sich auf das Potenzial der digitalen Hilfsmittel stützen. Beispiele dafür sind die Digitalisierung der Dokumentenflüsse und der Entscheidungsabläufe sowohl in der Verwaltung (mit dem Abschluss des Projekts zur Dokumentenverwaltung HAN) wie in der Rechtsprechung (mit dem Projekt des Integrierten Fallbearbeitungssystems SIGA, bei dem alle Dienststellen, die Kanzleien und die Kabinette der Mitglieder der beiden Gerichte eng zusammenarbeiten). Diese beiden Projekte eröffnen wichtige Perspektiven für eine Vereinfachung von Prozessen, die Überwachung von Verfahren, die Recherche und Unterstützung im Rahmen der Bearbeitung von Rechtssachen. Die IT Dienste verfolgen parallel dazu die technologische Entwicklung und experimentieren mit verschiedenen fortgeschrittenen Hilfsmitteln, z. B. solche für den digitalen Arbeitsplatz oder KI-gestützte Tools.

Zweitens steht der Gerichtshof weiterhin voll und ganz zu seinem Bekenntnis zur Vielsprachigkeit, das darin besteht, den Umfang seiner Sprachabdeckung und die Qualität seiner Leistungen der juristischen Übersetzung und des Dolmetschens zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um ein weltweit einzigartiges Know-how, das es zu pflegen und weiterzuentwickeln gilt, indem die mit den technologischen Entwicklungen verbundenen Potenziale einbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der steigenden Arbeitsbelastung. Hinter dem Begriff „Vielsprachigkeit“ steht die Fähigkeit des Gerichtshofs, jeden Rechtsuchenden und jeden Bürger in seiner eigenen Sprache anzusprechen. Es geht also um die Zugänglichkeit und Legitimität des Rechtsprechungsorgans der Union, aber auch um die Bewahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Union als Ganzes. Mit dem „Fokus Vielsprachigkeit“, den der Gerichtshof seit mehreren Jahren durch eine Reihe von Aktionen und Veranstaltungen setzt, wird der Wert der Vielsprachigkeit und das entsprechende Engagement des Gerichtshofs unterstrichen. Dauerhafter und sichtbarer Ausdruck dieses Wertes soll neben anderen künftigen Projekten der Garten der Vielsprachigkeit sein, der seit diesem Jahr angelegt wird.

Drittens ist es von großer Bedeutung, dass der Gerichtshof sich noch stärker für die Bürger öffnet, indem er leichter zugänglich und sein Bekanntheitsgrad erhöht wird. Der Gerichtshof hat in stärkerem Maße als je zuvor Entscheidungen zu treffen, die bedeutende politische und soziale Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und für die Bürger haben: Witschafts- und Währungspolitik, Rechtsstaatlichkeit, Asylrecht, Bekämpfung des Terrorismus, Grundrechte usw. Da diese oft komplexen Entscheidungen weitreichende Folgen haben, ist es besonders wichtig, sie zu kommunizieren und zu erläutern, damit die Bürger in die Lage versetzt werden, sie zu verstehen und die zentrale Rolle der Unionsgerichte zu würdigen. Im Hinblick auf die Erreichung dieses Ziels sind zwei innovative Projekte besonders hervorzuheben.

Ein laufendes Projekt dürfte in Kürze versuchsweise das Webstreaming bestimmter mündlicher Verhandlungen der Großen Kammer ermöglichen, was eine neue Dimension des Grundsatzes der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung eröffnet, die den heutigen technologischen Mitteln entspricht. Studierende der Rechtswissenschaften, Journalisten, nationale Richter oder interessierte Bürger könnten unabhängig von ihrem Wohnort den mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs beiwohnen, ohne sich nach Luxemburg begeben zu müssen, und zwar in allen Sprachen, die von der in der Verhandlung vorgesehenen Verdolmetschung abgedeckt werden. Diese Möglichkeit würde der ganzen Welt einen Einblick in den Alltag der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs verschaffen.

Das Projekt der virtuellen Besuche – dessen Pilotphase 2021 mit Gymnasialklassen aus mehreren europäischen Ländern durchgeführt wurde – ermöglicht eine Diversifizierung des Angebots für den Empfang von Besuchern: Die Mehrzahl der europäischen Bürger, die nicht in der Lage sind, sich nach Luxemburg zu begeben, können den Gerichtshof unter ähnlichen Bedingungen besuchen wie die Besucher vor Ort. Diese Neuerung beseitigt die Zwänge, die mit der geografischen Entfernung und der bei bestimmten Zielgruppen herrschenden Wahrnehmung des Gerichtshofs als unzugänglich verbunden sind. Dank der neuen Technologien kann sich der Gerichtshof endlich virtuell zu allen Bürgern der Mitgliedstaaten begeben.

Viertens werden diese Zukunftspläne von einem ehrgeizigen Personalmanagement begleitet, das im Zentrum der Personalpolitik des Gerichtshofs steht. Private und öffentliche, nationale und europäische Organisationen versuchen, auf den neuen Kontext zu reagieren, der durch die Entwicklung der Telearbeit, das Streben der Mitarbeiter nach größerer Autonomie und die Erwartungen der jüngeren Generationen geprägt ist. Damit der Gerichtshof die wichtigen Projekte, die er sich vorgenommen hat, erfolgreich umsetzen kann, schließt er sich dieser Bewegung an, um sich wie bislang auf engagierte und talentierte Mitarbeiter stützen zu können. Dies erfordert einen umfassenden Ansatz beim Personalmanagement, der von den Einstellungsmethoden über die Vorbereitung auf den Ruhestand, die Entwicklung von Kompetenzen durch Aus- und Weiterbildung, das Job-Shadowing und Mentoring bis hin zu Laufbahnentwicklung und Mobilitätsperspektiven (innerhalb des Organs und organübergreifend) reicht. Der Gerichtshof muss anregende und dynamische Arbeitsbedingungen schaffen, damit er weiterhin Spitzenleistungen erbringen kann. Dazu gehört auch, bei der Verwaltung der Dienststellen dauerhaft und durchgängig Fragen der Diversität und Inklusion einzubeziehen.

Ich sehe Sie im nächsten Jahr wieder, um auf das Jahr 2022 zurückzublicken, das im Zeichen des 70-jährigen Bestehens des Gerichtshofs, des ältesten Unionsorgans, steht!

Alfredo Calot Escobar

Kanzler des Gerichtshofs

United in Riga: ein außergewöhnlicher gerichtlicher Dialog für ein vereintes Europa

Bericht von Inguss Kalniņš, ehemaliger Berater des Präsidenten des lettischen Verfassungsgerichts

Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union trafen sich Richter, die die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der Union vertraten, und Mitglieder des Gerichtshofs der Europäischen Union, um über die gemeinsamen Rechtstraditionen der Union und die Frage zu diskutieren, wie sich diese mit den Verfassungstraditionen und den nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten in Einklang bringen lassen. Der Titel der Konferenz war „UniE dans la diversité: entre traditions constitutionnelles communes et identités nationales“ („Vereint in Vielfalt: Zwischen gemeinsamen Verfassungstraditionen und nationalen Identitäten“). Sie wurde von der Latvijas Republikas Satversmes tiesa (Verfassungsgericht Lettlands) und dem Gerichtshof gemeinsam organisiert und fand am 2. und 3. September 2021 im lettischen Riga statt. Die Idee einer gemeinsamen Konferenz, die einen Dialog zwischen den Verfassungsgerichten und dem Gerichtshof eröffnen sollte, wurde 2019 von Ineta Ziemele, der damaligen Präsidentin des lettischen Verfassungsgerichts, geäußert und vom Präsidenten des Gerichtshofs, Koen Lenaerts, uneingeschränkt unterstützt. Wegen der Coronakrise dauerte es dann allerdings zwei Jahre, bis sie umgesetzt werden konnte.

Die besondere Struktur der Konferenz sowie die Gelegenheit, sich endlich wieder persönlich zu treffen, wurden sehr begrüßt und verliehen der Veranstaltung eine Dynamik, die sie sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht zu einem Erfolg machte. Alle vertretenen Gerichte beteiligten sich aktiv an offenen und freimütigen Debatten mit ausgezeichneten Redebeiträgen und Schlussfolgerungen, die seither in einem Sammelband veröffentlicht wurden.

Eine Einigung über die Notwendigkeit, einen solchen Dialog zu beginnen und in Zukunft fortzusetzen, ist an sich schon bemerkenswert.

Die nationalen und internationalen Nachrichtenmedien und die sozialen Medien (#RigaJusticeConference) berichteten ausführlich über die Veranstaltung. Darüber hinaus startete das lettische Verfassungsgericht die erste Folge seines Audio-on-Demand-Dienstes mit dem Titel Tversme mit dem Präsidenten des Gerichtshofs Koen Lenaerts als Ehrengast, um die Bedeutung des Dialogs zu unterstreichen.

Das Richterforum, eine einzigartige Gelegenheit der Begegnung und des Austausches

Bericht von María José Hernández Vitoria, Präsidentin der Kammer für Sozialsachen des Obergerichts Aragon

Ich freue mich sehr, dass ich von meinen Erfahrungen anlässlich des Europäischen Richterforums berichten darf, das vom 20. bis 22. November 2021 in Luxemburg stattfand. Das Programm des Forums umfasste Arbeitssitzungen mit sehr unterschiedlichen Themen, so dass ich auf die Seminare eingehen werde, an denen ich persönlich teilgenommen habe.

Einige der von den vortragenden Richtern aufgeworfenen und von den Teilnehmern diskutierten Fragen stellen für einen Richter einen sehr interessanten Beitrag im Hinblick auf die die Rechtsprechungstätigkeit dar. Insoweit sind vor allem die Überlegungen zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und zum Zugang zu einem unparteiischen Gericht, zur Rolle von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und seiner Tragweite insbesondere im Hinblick auf das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und ein unparteiisches Gericht zu erwähnen. Das Forum bot uns einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu diesem Artikel und zur Rechtsgrundlage, auf die er in seiner neueren Rechtsprechung seit 2018 abgestellt hat (vgl. C 64/16, Associação Sindical dos Juízes Portugueses). In diesen Urteilen werden mehrere Vorschriften des Vertrags über die Europäische Union (EUV) mit Art. 47 der Charta kombiniert, wie z. B. diejenige, wonach „[d]ie Mitgliedstaaten … die erforderlichen Rechtsbehelfe [schaffen], damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist“ (Art. 19 Abs. 1 EUV), diejenige, die die Werte der Union, darunter die Rechtsstaatlichkeit, aufführt (Art. 2), der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 3) sowie Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 6 und 13). Wir alle, europäische Richter, Richter, die sich für den Aufbau des Unionsrechts engagieren, konnten nützliche Lehren für die Anwendung von Art. 47 der Charta auf nationaler Ebene ziehen.

Ein weiterer Punkt, der im Rahmen des Forums 2021 eingehend erörtert wurde, war der Begriff der richterlichen Unabhängigkeit, eine Frage, die nicht nur die Gerichtsorganisation jedes einzelnen Mitgliedstaats, sondern auch jeden einzelnen Angehörigen der Justiz dieser Staaten betrifft. Es wurde darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, dass ein Rechtsprechungsorgan durch Gesetz errichtet wird, sondern dass auch sichergestellt sein muss, dass es keine organischen oder funktionellen Verbindungen zu den Behörden gibt, die es beaufsichtigen soll. Dies haben wir am Beispiel des Europäischen Haftbefehls erörtert: Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen eingeschränkt werden können, was bedeutet, dass vorrangig geprüft werden muss, ob ein Staat, der von einem anderen die Übergabe einer Person verlangt, gegebenenfalls ein Justizsystem aufweist, das im Hinblick auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit mangelhaft ist. Diese sehr nützliche, weil praxisnahe Diskussion ermöglicht es den nationalen Richtern, mit den Zweifeln umzugehen, die bei der Entscheidungsfindung immer häufiger auftreten.

Meine Kollegen und ich haben auch die Bedingungen für die Ausübung unseres Berufs erörtert und dabei über unsere Pflicht zur Unparteilichkeit, aber auch über unser Recht auf Schutz vor äußerem Druck gesprochen. Wir haben uns über eine Reihe von Gesetzgebungsmaßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten ausgetauscht, die sich auf die richterliche Laufbahn auswirken, wie Disziplinarverfahren oder Haftungsregelungen für Richter, und die nicht den Grundsätzen des Unionsrechts entsprechen.

Schließlich hatten wir beim Forum 2021 Gelegenheit, an einer mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer in einer Rechtssache teilzunehmen, in der es gerade um die Frage ging, ob die von einem Mitgliedstaat erlassenen Vorschriften über Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Für alle Teilnehmer des Forums 2021 bot diese praktische Übung im Unionsrecht die Möglichkeit, mitzuerleben, wie die Unionsjustiz arbeitet, und zwar insbesondere dank der Fragen, die die Mitglieder der Großen Kammer den Vertretern der Parteien stellten. Anhand dieser Fragen ließen sich die rechtlichen Überlegungen erkennen, die anzustellen sind, um ein derart komplexes Problem zu lösen.

Meine Teilnahme am Forum 2021 war sehr bereichernd. Die dort erworbenen Kenntnisse helfen mir bei der Klärung verschiedener Rechtsbegriffe, die mir in meiner täglichen Arbeit, bei der ich die zunehmende Bedeutung der Rechtsprechung des Gerichtshofs beobachte, sehr nützlich sind. Ich habe das Forum 2021 mit einem großen Gefühl der Zufriedenheit verlassen: dem Gefühl, Mitglied einer Europäischen Union zu sein, die uns rechtliche Regeln gibt, die die friedliche Koexistenz verschiedener Menschen und Länder ermöglichen, und dem Gefühl, mit ihrem Rechtsprechungsorgan in Kontakt getreten zu sein, das uns durch die Auslegung und Anwendung des Rechts hilft, die Idee der Unionsbürgerschaft zu strukturieren.

Das Forum 2021 war dank einer hervorragenden Organisation eine Gelegenheit des Austauschs und der Begegnung zwischen Angehörigen der Justiz, bei der ich große Nähe und Geselligkeit zwischen den Teilnehmern und den Mitgliedern des Gerichtshofs, die sich stark für den Erfolg dieser Veranstaltung eingesetzt haben, erleben durfte.

Beziehungen zur Öffentlichkeit

Der Dialog mit Juristen und der breiten Öffentlichkeit wurde auch 2021 fortgeführt. Unter Aufrechterhaltung der traditionellen Kanäle wurde der Dialog auf virtueller Ebene durch die Nutzung von Videokonferenzen und Plattformen der sozialen Netzwerke verstärkt.

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Die Gesundheitskrise, die die Jahre 2020 und 2021 geprägt hat, veranlasste den Gerichtshof aufgrund der Reisebeschränkungen, die sie für die Bürger der Europäischen Union mit sich brachte, seine Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Die Krise war somit ein entscheidender Faktor für die Einführung neuer Kommunikationsformen und den beschleunigten Abschluss von Projekten, die vor dem Ausbruch der Pandemie angestoßen worden waren. Der Gerichtshof verfolgt eine Politik der Offenheit gegenüber den Bürgern, damit diese über die Rechtsprechung der beiden Gerichte des Organs mehr über ihre Rechte erfahren. Diese Politik wurde sowohl durch den Einsatz traditioneller Kommunikationsmittel als auch durch neue Angebote für die Öffentlichkeit noch verstärkt.

Die Möglichkeit, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, wurde 2020 eingeführt, um die Kontinuität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz zu gewährleisten. Diese Innovation wird fortgeführt. Der Gerichtshof wurde dafür 2021 von der Europäischen Bürgerbeauftragten mit dem Preis für gute Verwaltungspraxis in der Kategorie „Exzellenz in Innovation/Transformation“ ausgezeichnet. Im Jahr 2021 wurden Videokonferenzen in 131 mündlichen Verhandlungen vor dem Gericht und dem Gerichtshof genutzt. Ein weiterer Schritt auf diesem Weg wird darin bestehen, in Kürze mündliche Verhandlungen zu übertragen.

Die Zahl der Pressemitteilungen, mit denen Journalisten und Fachleute über die Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts zum Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidungen informiert werden sollen, damit die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt, ist 2021 erheblich gestiegen: Es wurden 231 Pressemitteilungen veröffentlicht, was unter Berücksichtigung aller auf der Website verfügbaren und den Korrespondenten übermittelten Sprachfassungen 3 206 Pressemitteilungen entspricht. Die Pressereferenten der Direktion Kommunikation erläutern kompetent Urteile, Beschlüsse und Schlussanträge, aber auch anhängige Rechtssachen, und pflegen zugleich ihre Kontakte zu Journalisten in den Mitgliedstaaten, um ihnen Informationen aus erster Hand zu liefern, sie für wichtige Rechtssachen zu sensibilisieren und ihnen zu erläutern, wie die beiden Gerichte über die in den Rechtssachen aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden haben.

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So verbreiteten sie 601 Informationsbriefe, die sich hauptsächlich an Journalisten, aber auch an Angehörige der Rechtsberufe richteten, und übermittelten 630 „Schnellinfos“ zu Rechtssachen, zu denen es keine Pressemitteilung gab. Darüber hinaus wurden 2021 im Zusammenhang mit speziellen Anfragen zur Arbeitsweise des Organs oder zu bestimmten Rechtssachen 12 538 E-Mails und 7 182 Telefonanrufe (in der Sprache des jeweiligen Anfragenden) entgegengenommen und bearbeitet. Ferner kam der Gerichtshof 110 Ersuchen um Einsichtnahme in Verwaltungsdokumente und das historische Archiv gemäß den geltenden Vorschriften nach.

Der Gerichtshof, der seit 2013 auf Twitter vertreten ist, hat diese Plattform weiterhin genutzt, um die breite Öffentlichkeit über seine beiden Konten (auf Französisch und auf Englisch), die insgesamt 127 700 Follower haben, zu informieren. Es wurden 962 Tweets abgesetzt, die sich hauptsächlich auf die wichtigsten Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts sowie die wichtigsten das Organ betreffenden Ereignisse bezogen. Über sein Konto bei der Business-Plattform LinkedIn hat der Gerichtshof 365 Nachrichten an seine 132 000 Follower verbreitet.

Das juristische Fachpublikum hat Zugang zu den „Zusammenstellungen nach Themen“ und zum „Monatlichen Rechtsprechungsbulletin“, in dem die Zusammenfassungen derjenigen Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts zusammengestellt sind, die wegen der behandelten Rechtsfragen besonderes Augenmerk verdienen. Diese beiden Angebote der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation ermöglichen den Juristen einen raschen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, sei es generell oder auf ein bestimmtes Gebiet des Unionsrechts bezogen.

Der Gerichtshof hat die leistungsstärksten technologischen Werkzeuge getestet und genutzt, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen. Ob es sich um die Veröffentlichung des Jahresberichts l Jahresüberblick im html-Format, die Bereitstellung neuer Konsultationshilfsmittel durch die Direktion Bibliothek oder die Vorbereitung virtueller Besuche beim Gerichtshof für Gruppen von Gymnasiasten handelt, das Rechtsprechungsorgan der Union hat seine an die Öffentlichkeit gerichteten Initiativen vervielfacht.

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Die Organisation von Besuchen ist im Rahmen der vom Gerichtshof verfolgten Politik der Öffnung und des Wissenstransfers gegenüber Juristen und Studierenden der Rechtswissenschaften, aber auch Unionsbürgern von besonderer Bedeutung. Auch wenn die Einschränkungen aufgrund der Gesundheitskrise nicht mehr so stark waren wie 2020, blieben die Organisation von Besuchen und der Empfang von Besuchern auch 2021 schwierig. Der Gerichtshof hat dennoch seine Türen soweit wie möglich wieder geöffnet und hat 1 843 Besucher vor Ort empfangen. Die Entwicklung virtueller Besuche, die wie traditionelle Präsenzbesuche konzipiert werden, wurde weitergeführt und intensiviert, so dass 87 virtuelle Besuche organisiert und 3 210 Personen empfangen werden konnten.