A | Rückblick auf die wichtigsten Urteile des Jahres

Rechtsstaatlichkeit



Warum gibt es den Gerichtshof der Europäischen Union?
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Sowohl die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als auch der Vertrag über die Europäische Union verweisen ausdrücklich auf die Rechtsstaatlichkeit als einen der gemeinsamen Werte der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Union gründet. Der Gerichtshof muss sich immer häufiger, sei es im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsklagen der Europäischen Kommission gegen Mitgliedstaaten oder mit Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte, zu der Frage äußern, ob die Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit wahren. Der Gerichtshof muss in solchen Fällen prüfen, ob dieser Grundwert auf nationaler Ebene geachtet wird, und zwar insbesondere hinsichtlich der Judikative und insoweit vor allem in Bezug auf das Ernennungsverfahren oder das Disziplinarverfahren für Richter.

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat gegen das Unionsrecht verstoßen können, weil sie zur Folge haben, dass seine Entscheidungen, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Amt eines Richters am Obersten Gericht unterbreitet werden, keiner effektiven gerichtlichen Kontrolle mehr unterliegen. Er hat darauf hingewiesen, dass der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts das nationale Gericht im Fall eines erwiesenen Verstoßes verpflichtet, solche Änderungen unangewendet zu lassen.
    Urteil A. B. u. a. vom 2. März 2021 (C‑824/18)

  • Ein maltesischer Verein zur Förderung des Schutzes von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hatte vor der Prim’Awla tal-Qorti Civili – Ġurisdizzjoni Kostituzzjonali (Erste Kammer des Zivilgerichts als Verfassungsgericht, Malta) das in der Verfassung vorgesehene Verfahren zur Ernennung maltesischer Richter beanstandet. Der Gerichtshof hat entschieden, dass nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine entscheidende Befugnis bei der Richterernennung einräumen, aber auch die Beteiligung eines unabhängigen Gremiums vorsehen, das damit betraut ist, die Kandidaten zu beurteilen und eine Stellungnahme zu übermitteln, nicht gegen das Unionsrecht verstoßen.
    Urteil Repubblika/Il-Prim Ministru vom 20. April 2021 (C‑896/19)

  • Der Gerichtshof hat sich auch zu einer Reihe rumänischer Reformen betreffend die Organisation der Justiz, die Disziplinarordnung für Richter und Staatsanwälte sowie die vermögensrechtliche Haftung des Staates und die persönliche Haftung der Richter für Justizirrtümer geäußert. Er hat insoweit entschieden, dass mehrere Aspekte dieser Reformen gegen das Unionsrecht verstoßen, und zwar z. B. die Schaffung einer spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft, die sich mit Fällen befasst, in denen Richter beschuldigt werden, die Voraussetzungen für die persönliche Haftung von Richtern und die Regelung ihrer Verfahrensrechte. Er hat ferner darauf hingewiesen, dass der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts einer nationalen Regelung in ihrer Auslegung durch das Verfassungsgericht entgegensteht, wonach ein untergeordnetes Gericht nicht berechtigt ist, eine unionsrechtswidrige nationale Bestimmung aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen.
    Urteil Asociaţia „Forumul Judecătorilor din România“ u. a./Inspecţia Judiciară u. a. vom 18. Mai 2021 (C‑83/19 u. a.)

  • Der Gerichtshof hat die Klage Ungarns abgewiesen, die sich gegen die Entschließung des Parlaments richtete, mit der das Verfahren zur Feststellung, dass eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union durch Ungarn besteht, eingeleitet wird. Dieses Verfahren kann zur Aussetzung bestimmter mit der Zugehörigkeit zur Union verbundener Rechte des betroffenen Mitgliedstaats führen. Das Parlament hatte in Anwendung seiner Geschäftsordnung, die vorsieht, dass für die Annahme oder Ablehnung eines Textes nur die abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen berücksichtigt werden (außer in Fällen, für die in den Verträgen eine spezifische Mehrheit vorgesehen ist), bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses für diese Entschließung nur die von seinen Mitgliedern abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen, nicht dagegen die Enthaltungen berücksichtigt. Der Gerichtshof ist zu dem Schluss gelangt, dass das Parlament, anders als von Ungarn mit seiner Klage geltend gemacht, die Enthaltungen bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses im Zusammenhang mit der Annahme der Entschließung zu Recht unberücksichtigt gelassen hat.
    Urteil Ungarn/Parlament vom 3. Juni 2021 (C‑650/18)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Disziplinarordnung für die Richter des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) und der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Europäische Kommission hatte beim Gerichtshof Klage auf Feststellung erhoben, dass Polen durch den Erlass dieser Disziplinarordnung und insbesondere die Schaffung einer neuen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts gegen das Unionsrecht verstoßen hat. Der Gerichtshof hat dieser Klage in vollem Umfang stattgegeben: Diese neue Kammer bietet in Anbetracht des Gesamtkontexts der jüngsten umfassenden Justizreformen in Polen und aufgrund einer Kombination von Faktoren im Zusammenhang mit ihrer Einrichtung nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und ist nicht unempfänglich für unmittelbare oder mittelbare Einflussnahmen durch die polnische Legislative und Exekutive.
    Urteil Kommission/Polen vom 15. Juli 2021 (C‑791/19)

  • Der Gerichtshof hat festgestellt, dass nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen zwei Abteilungen desselben Gerichts die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit verletzen können. Der Beschluss, mit dem ein letztinstanzlich und als Einzelrichter entscheidender Spruchkörper den Rechtsbehelf eines Richters zurückgewiesen hat, der gegen seinen Willen versetzt wurde, ist als nicht existent anzusehen, wenn die Ernennung dieses Einzelrichters unter offensichtlicher Verletzung der Grundregeln erfolgt ist, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit des betroffenen Justizsystems sind.
    Urteil W. Ż. (Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts – Ernennung) vom 6. Oktober 2021 (C‑487/19)

  • Nach Auffassung des Gerichtshofs können die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter und damit die Unschuldsvermutung durch die derzeit in Polen geltende Regelung beeinträchtigt werden, nach der der Justizminister Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann. Da es für diese Abordnungen keine Kriterien gibt, besteht die Gefahr einer politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen, zumal der Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist.
    Urteil Strafverfahren gegen WB u. a. vom 16. November 2021 (C‑748/19 u. a.)

  • Auch im Zusammenhang mit der die Korruptionsbekämpfung betreffenden Justizreform in Rumänien wurde der Gerichtshof mit mehreren Rechtsstreitigkeiten befasst. Es stellte sich die Frage, ob die Anwendung der Rechtsprechung des rumänischen Verfassungsgerichts zu den im Bereich Betrug und Korruption geltenden Strafverfahrensvorschriften gegen das Unionsrecht verstößt. Der Gerichtshof hat bekräftigt, dass der Vorrang des Unionsrechts verlangt, dass die nationalen Gerichte befugt sind, eine unionsrechtswidrige Entscheidung eines Verfassungsgerichts unangewendet zu lassen, ohne dass die nationalen Richter Gefahr laufen, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Das Unionsrecht steht der Anwendung der Rechtsprechung eines Verfassungsgerichts, die die Aufhebung von Urteilen zur Folge hat, die von nicht ordnungsgemäß besetzten Spruchkörpern erlassen wurden, dann entgegen, wenn diese Rechtsprechung in Verbindung mit den nationalen Verjährungsvorschriften eine systemische Gefahr der Straflosigkeit von schweren Betrugsdelikten begründet.
    Urteil Euro Box Promotion u. a. vom 21. Dezember 2021 (C‑357/19 u. a.)

  • In einem von einem ungarischen Gericht eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren hat sich der Gerichtshof zur Vereinbarkeit einer ungarischen Regelung mit der Unionsrichtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren geäußert. Die Kúria (Oberster Gerichtshof, Ungarn) erklärte den Vorlagebeschluss dieses Gerichts für rechtswidrig. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das System der Zusammenarbeit zwischen ihm und den nationalen Gerichten dem entgegensteht, dass ein nationales Höchstgericht die Rechtswidrigkeit eines von einem untergeordneten Gericht eingereichten Vorabentscheidungsersuchens feststellt. Das Unionsrecht verbietet es außerdem, dass gegen einen nationalen Richter ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil er den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht hat: Ein solches Disziplinarverfahren ist nämlich geeignet, sämtliche nationalen Gerichte davon abzuhalten, Vorabentscheidungsersuchen einzureichen, was die einheitliche Anwendung des Unionsrechts gefährden könnte.
    Urteil IS (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) vom 23. November 2021 (C‑564/19)

Wettbewerb



Gericht der EU – stellt sicher, dass die Organe der Europäischen Union das Unionsrecht beachten
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Die Europäische Union wendet Regeln an, um den freien Wettbewerb zu schützen. Praktiken, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, sind verboten. Konkret verbietet das Unionsrecht bestimmte Vereinbarungen oder den Austausch von Informationen zwischen einem Unternehmen und seinen Wettbewerbern, die einen solchen Zweck oder eine solche Wirkung haben können, sowie die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf einem bestimmten Markt durch ein Unternehmen. Parallel dazu soll die Fusionskontrollverordnung verhindern, dass eine Übernahme oder ein Zusammenschluss von Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.

  • Das Gericht hat den Beschluss der Kommission bestätigt, mit dem diese Geldbußen von insgesamt etwa 254 Mio. Euro gegen mehrere japanische Unternehmen verhängte, weil sie sich zwischen 1998 und 2012 über unterschiedliche Zeiträume hinweg an einem Kartell auf dem Markt für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren, die in fast allen elektronischen Produkten wie z. B. PCs und Tablet-PCs verwendet werden, beteiligt hatten.
    Urteile NEC/Kommission u. a. vom 29. September 2021 (T‑341/18 u. a.)

  • Das Gericht hat die Klage des multinationalen Kabel- und Telekommunikationsunternehmens Altice Europe gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen, mit dem im Zusammenhang mit dem Erwerb von PT Portugal eine Geldbuße von insgesamt 124,5 Mio. Euro verhängt wurde. Die Kommission warf Altice Europe vor, seiner Pflicht, den Zusammenschluss anzumelden, nicht nachgekommen zu sein und das Verbot, den Zusammenschluss zu vollziehen, bevor er bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt wurde, missachtet zu haben. Das Gericht hat die Geldbuße, soweit sie den Verstoß gegen die Anmeldepflicht betraf, allerdings um 6,22 Mio. Euro gekürzt.
    Urteil Altice Europe/Kommission vom 22. September 2021 (T‑425/18)

  • Das Gericht hat die Beschlüsse der Kommission bestätigt, mit denen Zusammenschlüsse in Form des Erwerbs bestimmter Vermögenswerte der Air-Berlin-Gruppe durch easyJet und die Lufthansa genehmigt wurden. Es hat die Klage der Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze „LOT“, einer Wettbewerberin der beiden an den Zusammenschlüssen beteiligten Unternehmen, abgewiesen und dabei insbesondere festgestellt, dass die Kommission die relevanten Märkte nach Städtepaaren zwischen einem Ausgangs- und einem Zielort, also ab oder nach jedem der Flughäfen, denen die Zeitnischen von Air Berlin zugeordnet waren, bestimmen durfte, statt individuell die einzelnen Märkte untersuchen zu müssen, auf denen Air Berlin und die Lufthansa bzw. easyJet präsent waren.
    Urteile Polskie Linie Lotnicze „LOT“/Kommission vom 20. Oktober 2021 (T‑240/18 und T‑296/18)

  • Das Gericht hat den Beschluss der Kommission bestätigt, mit dem festgestellt wurde, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst dadurch bevorzugt behandelt habe, dass dessen Ergebnisse auf den allgemeinen Suchergebnisseiten auffälliger positioniert und präsentiert würden als die Ergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste. Das Gericht hat ferner den Betrag der Geldbuße bestätigt, der von der Kommission auf 2,42 Mrd. Euro, davon 523,5 Mio. Euro, für die Google mit ihrer Muttergesellschaft Alphabet gesamtschuldnerisch haftet, festgesetzt worden war.
    Urteil Google und Alphabet/Kommission (Google Shopping) vom 10. November 2021 (T‑612/17)

  • Zwischen 1997 und 1999 erwarb das Unternehmen Sumal zwei Lastkraftwagen von der Mercedes Benz Trucks España SL (MBTE), einer Tochtergesellschaft des Daimler-Konzerns, deren Muttergesellschaft die Daimler AG ist. Mit einem Beschluss von 2016 stellte die Kommission fest, dass die Daimler AG gegen die Vorschriften des Unionsrechts über das Kartellverbot verstoßen hat, indem sie zwischen Januar 1997 und Januar 2011 Absprachen mit 14 weiteren europäischen Lkw-Herstellern über Preise und die Erhöhung der Bruttolistenpreise für Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) getroffen habe. Daraufhin erhob Sumal eine Schadensersatzklage gegen MBTE, mit der sie Schadensersatz für den sich aus diesem Kartell ergebenden Schaden forderte. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union von deren Tochtergesellschaft Ersatz für die daraus resultierenden Schäden verlangen kann, dafür aber nachweisen muss, dass die beiden Gesellschaften zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung eine wirtschaftliche Einheit bildeten und dass die Tochtergesellschaft auf dem von der Zuwiderhandlung betroffenen Markt aktiv war.
    Urteil Sumal vom 6. Oktober 2021 (C‑882/19)

Umwelt

Der Schutz von Fauna und Flora, die Verschmutzung von Luft, Land und Wasser sowie die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken sind Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Europäische Union durch die Verabschiedung strenger Vorschriften beiträgt.

  • In einem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der Gerichtshof entschieden, dass Spanien die illegale Wasserentnahme und die Entnahme von Wasser für die städtische Versorgung bei der Schätzung der Grundwasserentnahme in der Region Doñana (Spanien), in der sich das größte Naturschutzgebiet Europas befindet, hätte berücksichtigen müssen. Ferner hat Spanien nicht die geeigneten Maßnahmen ergriffen, um Störungen der in diesem Schutzgebiet vorhandenen geschützten Lebensraumtypen zu vermeiden.
    Urteil Kommission/Spanien vom 24. Juni 2021 (C‑559/19)

  • Der Fischfang mit elektrischem Strom wurde 2019 verboten, als das Europäische Parlament und der Rat neue Regelungen erließen. Die Niederlande klagten beim Gerichtshof auf Nichtigerklärung dieser Regelungen und machten insbesondere geltend, dass sich der Unionsgesetzgeber nicht auf die für die Bewirtschaftung der Seezunge in der Nordsee besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten über die Umweltauswirkungen der verschiedenen Fangmethoden gestützt habe. Der Gerichtshof hat die Klage abgewiesen und die Gültigkeit der neuen Regelungen bestätigt: Der Unionsgesetzgeber verfügt in diesem Bereich über ein weites Ermessen und ist nicht verpflichtet, seine gesetzgeberische Entscheidung ausschließlich auf wissenschaftliche und technische Gutachten zu stützen.
    Urteil Niederlande/Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament vom 15. April 2021 (C‑733/19)

  • Zum Vogelfang mit Leimruten hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Mitgliedstaat (in diesem Fall Frankreich) eine solche Methode für den Fang von Vögeln, die zu Beifang führt, der geeignet ist, den betreffenden Arten andere als unbedeutende Schäden zuzufügen, nicht erlauben darf. Dass es sich dabei um eine traditionelle Methode handelt, reicht für sich genommen nicht aus, um nachzuweisen, dass sie nicht durch eine andere zufriedenstellende Lösung ersetzt werden kann. Der Gerichtshof hat erläutert, unter welchen Voraussetzungen von dem in der Vogelschutzrichtlinie aufgestellten Verbot bestimmter Methoden für den Fang geschützter Vögel abgewichen werden darf.
    Urteil One Voice und Ligue pour la protection des oiseaux (LPO)/Ministre de la Transition écologique et solidaire vom 17. März 2021 (C‑900/19)

  • In einem von der Kommission gegen Ungarn wegen systematischer und anhaltender Überschreitung der PM10-Grenzwerte eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der Gerichtshof entschieden, dass Ungarn gegen die unionsrechtlichen Vorschriften über die Luftqualität und seine Pflichten verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass in seinem gesamten Hoheitsgebiet der Tagesgrenzwert für PM10-Partikel eingehalten und der Zeitraum der Überschreitung dieses Grenzwertes so kurz wie möglich gehalten wird.
    Urteil Kommission/Ungarn vom 3. Februar 2021 (C‑637/18)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland zwischen 2010 und 2016 dadurch gegen die Richtlinie über Luftqualität verstoßen hat, dass es die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten hat. Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.
    Urteil Kommission/Deutschland vom 3. Juni 2021 (C‑635/18)

Unionsorgane

Es ist Aufgabe der beiden Unionsgerichte zu überprüfen, ob die Handlungen (oder das Unterlassen bestimmter Handlungen) der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Somit sind es der Gerichtshof und das Gericht, die den gerichtlichen Rechtsschutz für Rechtssuchende gewährleisten, die von auf Unionsebene getroffenen Entscheidungen unmittelbar und individuell betroffen sind. Dagegen sind die nationalen Gerichte dafür zuständig, Handlungen nationaler Behörden auf ihre Vereinbarkeit mit dem nationalen Recht zu überprüfen.

  • Das Gericht hat die Entscheidung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), keinen teilweisen Zugang zu seinem Abschlussbericht über seine Untersuchung zu von der Gesellschaft Élios mit finanzieller Beteiligung der Union in Ungarn durchgeführten Straßenbeleuchtungsprojekten zu gewähren, für nichtig erklärt. Die ungarischen Behörden hatten die innerstaatlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit diesem Bericht bereits abgeschlossen, so dass das Ziel des Schutzes von Untersuchungstätigkeiten die Verweigerung des Zugangs zu dem angeforderten Dokument nicht mehr rechtfertigt.
    Urteil Homoki/Kommission vom 1. September 2021 (T‑517/19)

  • Der Gerichtshof hat die Beschlüsse des Rates über die Anwendung des am 26. November 2017 mit Armenien geschlossenen Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft für nichtig erklärt. Er hat entschieden, dass das Partnerschaftsabkommen zwar gewisse Bezüge zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) aufweist, die Teile oder Absichtserklärungen, die der GASP zugeordnet werden können, für sich allein aber keine eigenständige Komponente dieses Abkommens bilden, die es rechtfertigen würde, den Beschluss des Rates in zwei getrennte Beschlüsse aufzuspalten. Diese Aufspaltung hatte insbesondere zur Folge, dass der eine Beschluss einstimmig und der andere mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen war.
    Urteil Kommission/Rat vom 2. September 2021 (C‑180/20)

  • Das Gericht hat die Klage Rumäniens gegen den Beschluss der Kommission abgewiesen, mit dem die geplante Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“ registriert wurde. Es hat sich erstmals dazu geäußert, ob ein Beschluss der Kommission, eine solche Bürgerinitiative zu registrieren, anfechtbar ist. Die geplante EBI war der Kommission 2013 vorgestellt worden, die sie zunächst mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass sie offenkundig außerhalb des Rahmens liege, in dem die Kommission befugt sei, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen. Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig, woraufhin die Kommission die geplante EBI mit Beschluss vom 30. April 2019 registrierte.
    Urteil Rumänien/Kommission vom 10. November 2021 (T‑495/19)

  • Das Gericht hat sich zu der Frage geäußert, wann die Klagefrist beginnt, wenn einer dem Statut der europäischen Beamten unterliegenden Person eine Entscheidung per Einschreiben zugestellt, dieses aber nicht abgeholt wurde. Das Statut enthält keine Vorschriften, die für Rechtsstreitigkeiten, die unter das Statut fallen, den Zeitpunkt regeln, ab dem die Klagefrist im Fall der Nichtabholung eines Einschreibens mit Rückschein berechnet wird. Das Gericht hat daher darauf hingewiesen, dass die Rechtssicherheit und die Notwendigkeit, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung im Rahmen einer geordneten Rechtspflege zu vermeiden, einer Vermutung entgegenstehen, dass die Entscheidung mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist für das an die Wohnanschrift des Klägers gerichtete Einschreiben als mitgeteilt gilt. Da die Entscheidung auch per E-Mail (deren Empfang unverzüglich bestätigt worden war) mitgeteilt wurde, begann der Lauf der Klagefrist zu diesem Zeitpunkt.
    Urteil Barata/Parlament vom 3. März 2021 (T‑723/18)

  • In einem Rechtsstreit zwischen der Republik Moldau und einem ukrainischen Unternehmen wurde der Gerichtshof ersucht, zu klären, ob eine Forderung, die sich aus einem Kaufvertrag über Strom ergibt, als „Investition“ im Sinne des Vertrags über die Energiecharta (VEC) einzustufen ist. Er hat entschieden, dass der von einem Unternehmen einer Vertragspartei des VEC getätigte Erwerb einer aus einem nicht mit einer Investition zusammenhängenden Stromliefervertrag stammenden Forderung, deren Inhaber ein Unternehmen eines Staats war, der nicht Vertragspartei des VEC ist, und die sich gegen ein öffentliches Unternehmen einer anderen Vertragspartei des VEC richtet, keine „Investition“ im Sinne des VEC ist. Denn eine Forderung aus einem bloßen Stromliefervertrag als solche kann nicht als für die Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit im Energiebereich gewährt angesehen werden. Daraus folgt, dass ein Vertrag über die Lieferung von Strom, der von anderen Wirtschaftsteilnehmern erzeugt wird, eine geschäftliche Transaktion ist, die als solche keine „Investition“ darstellen kann.
    Urteil Moldau/Komstroy vom 2. September 2021 (C‑741/19)

  • In seinem auf Antrag des Europäischen Parlaments erstatteten Gutachten hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verträge es dem Rat nicht verbieten, vor dem Erlass des Beschlusses über den Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) durch die Union die „einstimmige Entscheidung“ der Mitgliedstaaten abzuwarten; der Rat darf das Verfahren zum Abschluss dieses Übereinkommens aber nicht dadurch ändern, dass er den Abschluss von der vorherigen Feststellung einer solchen „einstimmigen Entscheidung“ abhängig macht. Der Gerichtshof hat erläutert, auf welcher materiellen Rechtsgrundlage der Rechtsakt des Rates über den Abschluss des Teils des Übereinkommens von Istanbul, der Gegenstand der geplanten Übereinkunft ist, zu erlassen ist und dass dieser Rechtsakt in zwei gesonderte Beschlüsse aufgespalten werden kann, wenn dafür eine objektive Notwendigkeit besteht.
    Gutachten Übereinkommen von Istanbul vom 6. Oktober 2021 (1/19)

Steuern

Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, hat die Europäische Union bestimmte indirekte Steuern wie die Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse harmonisiert. So zielt eine Richtlinie der Union durch die Festlegung von Mindeststeuersätzen, insbesondere für Kraftstoffe, darauf ab, die Unterschiede bei den nationalen Steuersätzen zu verringern. Außerdem müssen selbst die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden direkten Steuern wie z. B. die Körperschaftsteuer die Grundregeln der Europäischen Union wie das Verbot staatlicher Beihilfen beachten. Wie in den Vorjahren ergingen Urteile im Zusammenhang mit Steuervorbescheiden („tax rulings“) einiger Mitgliedstaaten, die multinationalen Unternehmen eine besondere steuerliche Behandlung gewährt hatten, die nach Ansicht der Kommission nicht mit diesem Verbot vereinbar war.

  • In einem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der Gerichtshof festgestellt, dass Italien dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen hat, dass es Kraftstoffe, die für zu privaten Zwecken gecharterte Freizeitwasserfahrzeuge verwendet werden, von der Verbrauchsteuer befreit hat. Denn die Unionsrichtlinie, die eine Mindestbesteuerung von Kraftstoffen vorsieht, erlaubt eine Steuerbefreiung nur dann, wenn das Boot vom Endnutzer zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dass die Vercharterung für den Vercharterer eine gewerbliche Tätigkeit ist, ist insoweit unerheblich.
    Urteil Kommission/Italien vom 16. September 2021 (C‑341/20)

  • Auf von Luxemburg und Amazon erhobene Klagen hin hat das Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt, wonach Luxemburg von 2006 bis 2014 Amazon EU, die damals die Verkaufszentrale von Amazon für ganz Europa war und ihren Sitz in Luxemburg hat, unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt habe, indem es ihr mittels Stuervorbescheiden („tax rulings“) erlaubt habe, erheblich geringere Steuern zu zahlen als andere Unternehmen. Die Kommission hatte Luxemburg aufgegeben, die ungerechtfertigten Steuervorteile in Höhe von rund 250 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zurückzufordern. In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass das steuerpflichtige Einkommen von Amazon EU durch eine Überbewertung der Gebühr, die Amazon EU an ein anderes Unternehmen der Amazon-Gruppe für die Nutzung bestimmter Rechte des geistigen Eigentums gezahlt hatte, künstlich verringert worden war.
    Urteil Luxemburg und Amazon/Kommission vom 12. Mai 2021 (T‑816/17 u. a.)

  • Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, die Luxemburg und der Energieversorger Engie gegen den Beschluss erhoben hatten, mit dem die Kommission festgestellt hatte, dass Luxemburg Engie unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt hatte, indem es mittels Steuervorbescheiden („tax rulings“) zwei in Luxemburg ansässigen Gesellschaften dieser Gruppe ermöglicht hatte, eine Besteuerung fast aller ihrer Gewinne zu umgehen. Die Kommission forderte Luxemburg auf, etwa 120 Mio. Euro an nicht gezahlten Steuern zuzüglich Zinsen einzuziehen. In seinem Urteil hat das Gericht diesen Beschluss bestätigt und darauf hingewiesen, dass Luxemburg davon Abstand genommen hatte, einen Rechtsmissbrauch durch Engie festzustellen, obwohl alle entsprechenden Kriterien erfüllt waren.
    Urteil Luxemburg u. a./Kommission vom 12. Mai 2021 (T‑516/18 u. a.)

Geistiges Eigentum

Der Gerichtshof und das Gericht gewährleisten die Auslegung und Anwendung der von der Union erlassenen Vorschriften zum Schutz aller ausschließlichen Rechte an geistigen Schöpfungen. Darüber hinaus verbessert der Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) und des gewerblichen Eigentums (Markenrecht, Schutz von Mustern und Modellen, Patentrecht) die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, indem er ein Umfeld fördert, das Kreativität und Innovation begünstigt.

  • In einem Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen Lego und einem deutschen Unternehmen hat das Gericht entschieden, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO- Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt hatte. Es hat festgestellt, dass das EUIPO die Ausnahmen von der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hätte prüfen und dabei alle Merkmale des Erscheinungsbilds des betreffenden Musters berücksichtigen müssen. Denn ein Geschmacksmuster kann nur dann für nichtig erklärt werden, wenn mindestens eines dieser Merkmale nicht ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt ist.
    Urteil Lego A/S/EUIPO und Delta Sport Handelskontor GmbH vom 24. März 2021 (T‑515/19)

  • Das Gericht hat die Gültigkeit einer dreidimensionalen Marke in Form eines länglichen, kegelförmigen und zylindrischen Lippenstifts anerkannt. Es hat daher die Entscheidung des EUIPO aufgehoben, mit der die ursprüngliche Anmeldung dieses Zeichens als Unionsmarke für Lippenstifte zurückgewiesen worden war. Nach Auffassung des Gerichts besitzt die angemeldete Marke Unterscheidungskraft, weil sie insoweit erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit bei Lippenstiften abweicht, als der Stift nicht länglich und zylindrisch, sondern abgerundet ist.
    Urteil Guerlain vom 14. Juli 2021 (T‑488/20)

  • Das Gericht hat entschieden, dass eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, nicht als Unionsmarke für u. a. Getränke eingetragen werden kann, da sie nicht unterscheidungskräftig ist. Es hat sich damit der vom EUIPO vertretenen Auffassung angeschlossen und darauf hingewiesen, dass ein Hörzeichen Unterscheidungskraft besitzen muss, damit der Verbraucher es als Marke und nicht bloß als funktionalen Bestandteil oder als Indikator ohne wesenseigene Merkmale erkennen kann.
    Urteil Ardagh Metal Beverage Holdings vom 7. Juli 2021 (T‑668/19)

  • Das Gericht hat die Klage des Unternehmens Chanel gegen eine von Huawei beim EUIPO angemeldete Marke abgewiesen, weil die fraglichen Bildmarken einander nicht ähnlich sind, und entschieden, dass die Marken ohne Veränderung ihrer Ausrichtung in der Form verglichen werden müssen, in der sie eingetragen oder angemeldet wurden. Die Marken sind nicht allein deshalb einander ähnlich, weil sie beide zwei miteinander verschlungene Elemente aufweisen, auch wenn diese von der gleichen geometrischen Grundform, einem Kreis, eingerahmt sind.
    Urteil Chanel SAS vom 21. April 2021 (T‑44/20)

  • Das Gericht hat sich zu der Frage geäußert, ob ein britischer Rechtsanwalt eine Partei in einem Verfahren vor dem Gericht vertreten kann, in dem eine Entscheidung des EUIPO angefochten wird. Das Gericht hat auf die beiden Voraussetzungen hingewiesen, die erfüllt sein müssen, damit jemand eine Partei (die kein Mitgliedstaat oder Unionsorgan ist) vor den Unionsgerichten vertreten kann: Erstens muss er Anwalt sein und zweitens berechtigt sein, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens aufzutreten. Die Klage war nach dem 31. Dezember 2020, als der Übergangszeitraum vor dem endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ablief, erhoben worden. Da keiner der im Austrittsabkommen vorgesehenen Ausnahmefälle vorlag, in denen ein Anwalt, der vor den Gerichten des Vereinigten Königreichs, nicht aber vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens auftreten darf, eine Partei vor den Unionsgerichten vertreten kann, hat das Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen.
    Beschluss Daimler/EUIPO vom 7. Dezember 2021 (T‑422/21)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass es eine Zugänglichmachung eines Werks für ein neues Publikum darstellt, wenn der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder veranlasst hat, das Werk aber mit Hilfe dieser Technik in die Website eines Dritten eingebettet wird. Diese öffentliche Wiedergabe muss daher vom Urheberrechtsinhaber genehmigt werden.
    Urteil VG Bild-Kunst vom 9. März 2021 (C‑392/19)

  • Der Gerichtshof hat erläutert, unter welchen Voraussetzungen Internetplattformen (in diesem Fall YouTube und Cyando) nach der Rechtslage vor Einführung der neuen Urheberrechtsrichtlinie von 2019 haften. Er hat entschieden, dass seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte erfolgt, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden. Sie können jedoch für eine urheberrechtswidrige Wiedergabe haften, wenn sie über die bloße Bereitstellung der Plattformen hinaus dazu beitragen, der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten zu verschaffen.
    Urteil YouTube u. a. vom 22. Juni 2021 (C‑682/18)

  • In dieser Rechtssache wurden die Internetanschlüsse von Kunden des Unternehmens Telenet dazu genutzt, in einem Peer-to-Peer-Netz Filme aus dem Repertoire des Unternehmens Mircom zu teilen. Der Schutz der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums kann es nach Auffassung des Gerichtshofs rechtfertigen, systematisch die IP-Adressen von Nutzern zu speichern und ihre Namen und Anschriften an den Inhaber oder einen Dritten zu übermitteln, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen. Der Auskunftsantrag darf nicht missbräuchlich und muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein.
    Urteil M.I.C.M. vom 17. Juni 2021 (C‑597/19)

  • Der Eigentümer von Tapas-Bars in Spanien verwendete das Zeichen CHAMPANILLO zur Bezeichnung und zur Bewerbung seiner Betriebe. In seiner Werbung waren zwei mit einem Schaumgetränk gefüllte Gläser abgebildet. Das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne (CIVC), eine Einrichtung zum Schutz der Interessen der Champagnererzeuger, wollte die Verwendung des Begriffs „champanillo“ (der im Spanischen „kleiner Champagner“ bedeutet) verbieten lassen, da die Verwendung dieses Zeichens die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) „Champagne“ verletze. Der Gerichtshof hat präzisiert, dass Erzeugnisse, die von einer g. U. erfasst sind, gegen verbotene Verhaltensweisen geschützt sind, die sich sowohl auf Erzeugnisse als auch auf Dienstleistungen beziehen.
    Urteil Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne vom 9. September 2021 (C‑783/19)

Schutz personenbezogener Daten

Die Europäische Union verfügt über Rechtsvorschriften, die eine solide und kohärente Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten bilden, und zwar unabhängig davon, wie und in welchem Kontext diese Daten erhoben werden (Online-Käufe, Bankkredite, Arbeitssuche, Anfragen von Behörden). Diese Regeln gelten für in oder außerhalb der Union ansässige Privatpersonen und öffentliche oder private Einrichtungen, einschließlich Unternehmen wie Facebook oder Amazon, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, wenn sie personenbezogene Daten von Unionsbürgern anfordern oder weiterverwenden.

2 021 hat sich der Gerichtshof wiederholt zu den Verantwortlichkeiten geäußert, die sich aus der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten insbesondere durch nationale Behörden und Privatunternehmen ergeben


Der Gerichtshof in der digitalen Welt
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  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine mitgliedstaatliche Regelung, die die Behörde für Straßenverkehrssicherheit dazu verpflichtet, Daten über Strafpunkte, die gegen Fahrzeugführer wegen Verkehrsverstößen verhängt wurden, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, gegen das Unionsrecht verstößt. Die Erforderlichkeit dieser Regelung zur Gewährleistung des verfolgten Ziels, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, war nämlich nach Auffassung des Gerichtshofs nicht nachgewiesen. In der Rechtssache ging es um die lettische Straßenverkehrsordnung, nach der Informationen über gegen Fahrzeugführer verhängte Strafpunkte öffentlich zugänglich sind und jeder Person übermittelt werden, die dies beantragt, ohne dass sie ein besonderes Interesse am Erhalt dieser Informationen nachweisen muss.
    Urteil Latvijas Republikas Saeima vom 22. Juni 2021 (C‑439/19)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass der strafrechtlichen Zwecken dienende Zugang zu einem Verkehrs- oder Standortdatensatz elektronischer Kommunikationen, der es ermöglicht, genaue Schlüsse auf das Privatleben der Nutzer zu ziehen, nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt werden darf. Das Unionsrecht steht überdies einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Staatsanwaltschaft befugt ist, einer Behörde für strafrechtliche Ermittlungen Zugang zu diesen Daten zu gewähren.
    Urteil H. K./Prokuratuur vom 2. März 2021 (C‑746/18)

  • In einem Urteil, in dem es um den Schutz personenbezogener Daten durch das Unternehmen Facebook Ireland geht, hat der Gerichtshof die Voraussetzungen für die Ausübung der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung erläutert und ausgeführt, dass eine solche Behörde unter bestimmten Voraussetzungen ihre Befugnis, vermeintliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben kann, auch wenn sie in Bezug auf diese Verarbeitung nicht die federführende Behörde ist. Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass Facebook Ireland die Internetnutzer nicht ausreichend über die Erhebung und Nutzung der sie betreffenden Informationen informiert hat; ihre Einwilligung zu dieser Datenverarbeitung war nicht wirksam.
    Urteil Facebook Ireland u. a. vom 15. Juni 2021 (C‑645/19)

Verbraucherschutz

Die Förderung der Rechte der Verbraucher, ihres Wohlstands und ihres Wohlergehens sind grundlegende Werte bei der Entwicklung der Unionspolitiken. Der Gerichtshof überwacht die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften, damit die Gesundheit, die Sicherheit und die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher unabhängig davon, wo sie in der Union wohnen, sich bewegen oder von wo aus sie ihre Einkäufe tätigen, gewährleistet sind.


Der Gerichtshof: Schutz der Rechte der Verbraucher in der Union
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Was hat der Gerichtshof für mich getan?
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  • Das Gericht hat den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt, wonach die Nichterhebung eines Pfands auf bestimmte Verpackungen von Getränken, die in grenznahen deutschen Geschäften an in Dänemark ansässige Kunden verkauft werden, keine staatliche Beihilfe darstellt. Die Kommission hatte rechtsfehlerhaft festgestellt, dass die Voraussetzung bezüglich der staatlichen Mittel nicht erfüllt sei.
    Urteil Dansk Erhverv/Kommission vom 9. Juni 2021 (T‑47/19)

  • Der Gerichtshof hat den Zusatz der Alge Lithothamnium calcareum bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel wie ökologischen/biologischen Reis- und Sojagetränken zu deren Anreicherung mit Calcium untersagt und darauf hingewiesen, dass das Unionsrecht strenge Vorschriften für den Zusatz von Mineralstoffen wie Calcium bei der Herstellung ökologischer/biologischer Lebensmittel enthält. Die Zulassung des Algenpulvers als nicht ökologische/nicht biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs bei der Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel liefe darauf hinaus, dass deren Hersteller diese Vorschriften umgehen dürften.
    Urteil Natumi GmbH/Land Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2021 (C‑815/19)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung begründet. Die Fluggesellschaft muss dem Fluggast jedoch die Übernahme der Kosten für die Beförderung zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort von sich aus anbieten. Die Fluggesellschaft kann sich, um sich von ihrer Pflicht zu befreien, Fluggästen bei erheblich verspäteter Ankunft ihres Fluges Ausgleichszahlungen zu leisten, auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der nicht den verspäteten Flug, sondern einen vorangegangenen Flug betrifft, den sie selbst mit demselben Flugzeug durchgeführt hat.
    Urteil WZ/Austrian Airlines AG vom 22. April 2021 (C‑826/19)

  • Der Gerichtshof hat festgestellt, dass ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem u. a. Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, kein „außergewöhnlicher Umstand“ ist, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte. Dass ein solcher unter Beachtung der Anforderungen des nationalen Rechts organisierter Streik nicht unter diesen Begriff fällt, verletzt weder das Eigentumsrecht des betroffenen Luftfahrtunternehmens noch dessen Recht auf Kollektivverhandlungen.
    Urteil Airhelp Ltd/Scandinavian Airlines System SAS vom 23. März 2021 (C‑28/20)

  • Der Gerichtshof hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten kann. Der Mitgliedstaat kann diese Zahlungsmöglichkeit aber auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken, insbesondere wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann. Der Gerichtshof hat ferner erläutert, dass die Verpflichtung zur Annahme von Banknoten aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden kann, wenn diese Einschränkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel von öffentlichem Interesse verhältnismäßig sind, was u. a. bedeutet, dass andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden verfügbar sein müssen.
    Urteil Johannes Dietrich und Norbert Häring/Hessischer Rundfunk vom 26. Januar 2021 (C‑422/219 und C‑423/19)

  • Der Gerichtshof hat festgestellt, dass ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel über die Wechselkursdifferenz für nichtig zu erklären, mit dem Unionsrecht vereinbar scheinen, wenn sie es ermöglichen, die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchliche Klausel befunden hätte, auch wenn die Nichtigerklärung des Vertrags für ihn vorteilhafter wäre. Der vom betroffenen Verbraucher zum Ausdruck gebrachte Wille kann keinen Vorrang haben bei der dem nationalen Gericht obliegenden Beurteilung der Frage, ob die ungarischen Rechtsvorschriften es ermöglichen, die Sach- und Rechtslage des Verbrauchers wiederherzustellen.
    Urteil OTP Jelzálogbank u. a. vom 2. September 2021 (C‑932/19)

  • In einem Urteil, in dem es darum ging, dass die irische Schifffahrtsgesellschaft Irish Ferries 2018 die Überfahrten für eine ganze Saison annullieren musste, weil sie ein neues Schiff wegen Lieferverzögerungen nicht einsetzen und auch kein Ersatzschiff beschaffen konnte, hat der Gerichtshof mehrere Vorschriften über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (Annullierung, Entschädigung, Fahrpreis usw.) erläutert. Er hat u. a. darauf hingewiesen, dass die Pflichten zu anderweitiger Beförderung und zur Entschädigung bei Annullierung eines Verkehrsdienstes in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Verordnung verfolgten Ziel stehen.
    Urteil Irish Ferries vom 2. September 2021 (C‑570/19)

  • Der Gerichtshof hat sich zu sogenannten „Nulltarif-Optionen“ für das Internet geäußert. Dabei handelt es sich um eine Geschäftspraxis, die darin besteht, dass ein Anbieter von Internetzugangsdiensten auf den mit einer bestimmten Anwendung oder einer bestimmten Kategorie von Anwendungen, die von seinen Partnern angeboten werden, verbundenen Datenverkehr ganz oder teilweise einen „Nulltarif“ oder einen vergünstigten Tarif anwendet. Der Gerichtshof hat entschieden, dass solche Tarifoptionen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet verstoßen, ebenso wie Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhen.
    Urteile Vodafone und Telekom Deutschland vom 2. September 2021 (C‑854/19 u. a.)

Familienrecht

Die Europäische Union legt gemeinsame Regeln im Familienrecht fest, damit die Unionsbürger bei der Ausübung ihrer Rechte nicht dadurch behindert werden, dass sie in verschiedenen Mitgliedstaaten leben oder im Lauf ihres Lebens von einem Mitgliedstaat in einen anderen umgezogen sind.

Die Bestimmungen, die grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Kindern und ihren Eltern regeln, sind in der Brüssel IIa-Verordnung enthalten, die der Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in der Union in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung ist.

  • Der Gerichtshof war in einem Verfahren, das einen Antrag auf Rückgabe des nach Finnland verbrachten Kindes eines iranischen Paars nach Schweden betraf, mit einem Fall von internationaler Kindesentführung befasst. Er hat ausgeführt, dass kein widerrechtliches Verbringen (oder widerrechtliches Zurückhalten) vorliegen kann, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind aus dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Mitgliedstaat der Union gebracht hat, nachdem die zuständige Behörde des Aufenthaltsstaats festgestellt hatte, dass die Asylanträge des Kindes und des betreffenden Elternteils in diesem anderen Mitgliedstaat zu prüfen seien.
    Urteil A vom 2. August 2021 (C‑262/21)

  • Dem Gerichtshof wurde der Fall eines minderjährigen Unionsbürgers unterbreitet, dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet. Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, verpflichtet ist, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen. Der Mitgliedstaat ist auch verpflichtet, das aus dem Aufnahmemitgliedstaat stammende Dokument anzuerkennen, das es dem Kind ermöglicht, mit jeder dieser beiden Personen sein Recht auszuüben, sich im Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten.
    Urteil Stolichna obshtina, rayon „Pancharevo“ vom 14. Dezember 2021 (C‑490/20)

Soziale Sicherheit

Die Unionsvorschriften sollen die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit koordinieren, um sicherzustellen, dass Personen, die in einen anderen Mitgliedstaat der Union ziehen, ihre soziale Absicherung (z. B. Rentenansprüche und Krankenversicherung) nicht verlieren und immer wissen, welche nationalen Bestimmungen für sie gelten. Mit anderen Worten darf eine Person, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Europa ausübt, im Vergleich zu einer Person, die immer in einem einzigen Mitgliedstaat gewohnt und gearbeitet hat, nicht benachteiligt werden. In diesem Rahmen von Regeln und Grundsätzen will der Gerichtshof die soziale Sicherheit der Unionsbürger gewährleisten, muss dabei aber auch die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats im Auge behalten.

  • In einer Rechtssache, die die Staatsbürgerschaft und die Mitgliedschaft in einem nationalen Sozialversicherungssystem betraf, hat der Gerichtshof festgestellt, dass wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat wohnen, das Recht haben, dem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats beizutreten. Das Unionsrecht schreibt jedoch keine Verpflichtung zur unentgeltlichen Mitgliedschaft in diesem System vor.
    Urteil A (Öffentliche Gesundheitsversorgung) vom 15. Juli 2021 (C‑535/19)

  • Im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wurde im britischen Recht eine neue Regelung für Unionsbürger eingeführt, nach der die Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht voraussetzt, dass die betreffende Person über bestimmte Mittel verfügt. Dagegen haben Unionsbürger keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistung („universal credit“) mehr. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass diese Regelung mit dem im Unionsrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Die zuständigen nationalen Behörden müssen sich allerdings vergewissern, dass die Verweigerung von Sozialhilfeleistungen den Unionsbürger und seine Kinder nicht einem Risiko der Verletzung ihrer Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Achtung der Menschenwürde, aussetzt.
    Urteil The Department for Communities in Northern Ireland vom 15. Juli 2021 (C‑709/20)

  • Der Gerichtshof hat die Kriterien erläutert, die bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob ein Leiharbeitsunternehmen gewöhnlich „andere nennenswerte Tätigkeiten als reine interne Verwaltungstätigkeiten“ im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ausübt, in dem es niedergelassen ist. Um als in einem Mitgliedstaat „gewöhnlich tätig“ angesehen werden zu können, muss ein Leiharbeitsunternehmen, so der Gerichtshof, einen nennenswerten Teil seiner Tätigkeit der Überlassung von Arbeitnehmern für entleihende Unternehmen verrichten, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats niedergelassen und dort tätig sind. Die Tätigkeit der Auswahl und der Einstellung von Leiharbeitnehmern im Mitgliedstaat des Sitzes des Leiharbeitsunternehmens reicht nicht aus, um annehmen zu können, dass dieses Unternehmen dort „nennenswerte Tätigkeiten“ ausübt.
    Urteil Team Power Europe vom 3. Juni 2021 (C‑784/19)

Gleichbehandlung

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Individuen als Menschen, Arbeitnehmer, Bürger oder Parteien in einem Gerichtsverfahren verankert. Vor allem die Richtlinie 2000/78 stellt einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie für den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung in diesen Bereichen bereit. Der Gerichtshof hat mehrere Rechtssachen entschieden, in denen es um unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung ging, und dabei insbesondere auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgestellt, wonach das mit den fraglichen Vorschriften verfolgte Ziel und der Grundsatz der Gleichbehandlung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen.

  • Im Juli 2021 hat der Gerichtshof eine mitgliedstaatliche Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen Strafvollzugsbeamten weiterzubeschäftigen, dessen Hörvermögen Mindesthörschwellen nicht erreicht, und die nicht die Prüfung gestattet, ob er in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, für mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt. Diese Regelung begründet nämlich eine Ungleichbehandlung, die unmittelbar auf einer Behinderung beruht.
    Urteil Tartu Vangla vom 15. Juli 2021 (C‑795/19)

  • Zwei Rechtssachen betrafen muslimische Arbeitnehmerinnen, die entschieden, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz durch sein Bedürfnis gerechtfertigt sein kann, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden. Im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen können die nationalen Gerichte dem Kontext des jeweiligen Mitgliedstaats und nationalen Vorschriften, die hinsichtlich des Schutzes der Religionsfreiheit günstiger sind, Rechnung tragen.
    Urteil WABE und MH Müller Handel vom 15. Juli 2021 (C‑804/18 und C‑341/19)

Staatliche Beihilfen und Covid-19

  • Im Juni 2020 meldete Portugal eine staatliche Beihilfe zugunsten des Luftfahrtunternehmens Transportes Aéreos Portugueses SGPS SA, der Muttergesellschaft und alleinigen Anteilseignerin der TAP Air Portugal, in Form eines Darlehens von höchstens 1,2 Mrd. Euro bei der Kommission an. Das Gericht hat den Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe im Kontext der Covid 19-Pandemie für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde, wegen unzureichender Begründung für nichtig erklärt. Es hat jedoch gerade wegen dieses Kontexts die Wirkungen der Nichtigerklärung bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission ausgesetzt.
    Urteil Ryanair DAC/Kommission (TAP – Covid-19) vom 19. Mai 2021 (T‑465/20)

  • Im April 2020 meldete Deutschland eine Einzelbeihilfe zugunsten des Luftfahrtunternehmens Condor Flugdienst GmbH in Form von zwei staatlich abgesicherten Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von 550 Mio. Euro bei der Kommission an. Das Gericht hat den Beschluss der Kommission, mit dem die staatliche Beihilfe genehmigt wurde, wegen unzureichender Begründung für nichtig erklärt. In Anbetracht des durch die Covid-19-Pandemie geprägten wirtschaftlichen und sozialen Kontexts hat es die Wirkungen der Nichtigerklärung jedoch bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission ausgesetzt.
    Urteil Ryanair/Kommission (Condor – Covid-19) vom 9. Juni 2021 (T‑665/20)

  • Das Gericht hat festgestellt, dass die staatliche Beihilferegelung, die Schweden in Form von Kreditgarantien zugunsten von Fluggesellschaften mit schwedischer Betriebsgenehmigung einführte, um die beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben dieses Mitgliedstaats während der Covid-19-Pandemie zu beheben, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Regelung betrifft insbesondere Luftfahrtunternehmen, die am 1. Januar 2020 eine Genehmigung für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten im Bereich der Luftfahrt innehatten, mit Ausnahme von Luftfahrtunternehmen, die keine Linienflüge durchführen.
    Urteil Ryanair DAC/Kommission vom 17. Februar 2021 (T‑238/20)

  • Das Gericht hat die staatliche Beihilferegelung bestätigt, die Frankreich in Form eines Moratoriums für die Zahlung von Steuern zugunsten von Luftfahrtunternehmen mit einer französischen Lizenz einführte. Diese Beihilferegelung, die die Zivilluftfahrtsteuer und die Solidaritätsabgabe auf Flugtickets betrifft, die im Zeitraum März bis Dezember 2020 auf monatlicher Basis zu entrichten waren, ist vom Gericht als geeignet erachtet worden, den durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schaden zu beheben, und stellt daher keine gegen das Unionsrecht verstoßende Diskriminierung dar.
    Urteil Ryanair DAC/Kommission vom 17. Februar 2021 (T‑259/20)

  • Das Gericht hat die Beihilfe bestätigt, die Schweden und Dänemark in Form von zwei revolvierenden Kreditfazilitäten bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 1,5 Mrd. schwedischen Kronen (SEK) zugunsten der Gesellschaft SAS für die durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flügen infolge der Reisebeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie entstandenen Schäden eingeführt hatte. Seiner Auffassung nach stellen die Beihilfen keine rechtswidrige Diskriminierung dar, da SAS in diesen beiden Mitgliedstaaten einen deutlich höheren Marktanteil als ihre größte Wettbewerberin hat.
    Urteile Ryanair DAC/Kommission (SAS, Dänemark; Covid-19) vom 14. April 2021 (T‑378/20 und T‑379/20)

  • Das Gericht hat entschieden, dass die Garantie Finnlands zugunsten des Luftfahrtunternehmens Finnair, um es diesem zu ermöglichen, ein Darlehen in Höhe von 600 Mio. Euro zur Deckung seines erforderlichen Betriebsvermögens infolge der Covid-19 Pandemie von einem Rentenfonds zu erhalten, im Einklang mit dem Unionsrecht steht. Die Garantie war erforderlich, da Finnair zahlungsunfähig zu werden drohte, weil sie ihre Tätigkeit aufgrund der Pandemie plötzlich einstellen musste und es ihr nicht möglich war, ihren Liquiditätsbedarf auf den Kreditmärkten zu decken.
    Urteil Ryanair DAC/Kommission vom 14. April 2021 (T‑388/20)

  • Das Gericht hat den Beschluss der Kommission bestätigt, mit dem der von Spanien eingerichtete Fonds zur Stützung der Zahlungsfähigkeit nicht finanzieller Unternehmen, die in Spanien niedergelassen sind, dort ihre wichtigsten Arbeitsstätten haben, als für die spanische Wirtschaft systemrelevant oder strategisch bedeutend angesehen werden und sich aufgrund der Covid- 19-Pandemie vorübergehend in Schwierigkeiten befinden, genehmigt wurde. Es hat darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme, die auf den Erlass von Rekapitalisierungsmaßnahmen abzielte und mit einem Budget von 10 Mrd. Euro versehen war, zwar eine Beihilferegelung darstellt, aber verhältnismäßig und nicht diskriminierend ist.
    Urteil Ryanair DAC/Kommission (Spanien – Covid-19) vom 19. Mai 2021 (T‑628/20)

Staatliche Beihilfen

Die Prüfung der Frage, ob Subventionen, die die Mitgliedstaaten Wirtschaftsteilnehmern gewähren, mit dem Unionsrecht vereinbar sind, kann eine komplexe und eingehende Beurteilung der Umstände erfordern, die die staatlichen Behörden dazu veranlasst haben, in den Wettbewerb einzugreifen. 2021 haben der Gerichtshof und das Gericht in mehreren Rechtssachen mit erheblichen wirtschaftlichen Implikationen die Beurteilung dieser nationalen Maßnahmen überprüft, die die Kommission, die über die Einhaltung des Beihilferechts der Union wacht, vorgenommen hatte.

  • Zum Nürburgring-Komplex in Deutschland gehört u. a. eine Motorsport-Rennstrecke und ein Freizeitpark. Im Anschluss an die Zahlungsunfähigkeit seiner Eigentümer, bei denen es sich um öffentliche Unternehmen handelte, wurde der Komplex an ein privates Unternehmen veräußert. Obwohl andere Wirtschaftsteilnehmer geltend gemacht hatten, dass die Veräußerung unter dem Marktpreis und auf diskriminierende Weise erfolgt war, beschloss die Kommission, kein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Mit Rechtsmitteln in diesem Fall befasst, hat der Gerichtshof den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt, die ihn bestätigenden Urteile des Gerichts aufgehoben und der Kommission aufgegeben, neu zu prüfen, ob mit der Veräußerung des Nürburgrings die Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war.
    Urteil Ja zum Nürburgring u. a/Kommission vom 2. September 2021 (C‑647/19 P u. a.)

  • Die Kommission hatte mit mehreren Beschlüssen festgestellt, dass ein Schiedsspruch, mit dem für den griechischen Aluminiumhersteller Mytilinaios ein vorgeblich ermäßigter Stromtarif für Lieferungen von DEI, einem griechischen Stromerzeuger und –lieferanten, festgesetzt wurde, nicht mit der Gewährung eines Vorteils verbunden war. Das Gericht hat diese Beschlüsse für nichtig erklärt, weil die Kommission verpflichtet war, unter Vornahme komplexer wirtschaftlicher und technischer Beurteilungen sorgfältig, hinreichend und umfassend zu untersuchen, ob Mytilinaios durch den Schiedsspruch einen Vorteil gewährt wurde.
    Urteil DEI/Kommission vom 22. September 2021 (T‑639/14 u. a.)

  • Eine Genossenschaft von Fischereiunternehmen und selbständigen Fischern klagte gegen den Beschluss der Kommission, keine Einwände gegen Beihilfen für die Errichtung der ersten Offshore‑Windparks in Frankreich zu erheben. Das Gericht hat festgestellt, dass diese Personen nicht klagebefugt sind, da sie zum einen nicht im Wettbewerb mit den Betreibern dieser Windparks stehen und zum anderen nicht nachgewiesen haben, dass die Gefahr einer konkreten Auswirkung der streitigen Beihilfen auf ihre Situation besteht.
    Urteil CAPA u. a./Kommission vom 15. September 2021 (T‑777/19)

Sozialrecht

Auch 2021 hatte der Gerichtshof das Unionsrecht im Bereich der Sozialpolitik auszulegen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und den sozialen Schutz der Arbeitnehmer. Der Unionsgesetzgeber hat entsprechende Mindestvorschriften festgelegt, die die Mitgliedstaaten beachten müssen. So enthält das Unionsrecht im Bereich der Arbeitszeitgestaltung Mindestvorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, indem den Arbeitnehmern Mindestruhezeiten gewährt werden. Um die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben zu gewährleisten, sind Vorschriften über den Elternurlaub vorgesehen. Ferner werden die Systeme der sozialen Sicherheit koordiniert, um den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in der Union umzusetzen. Schließlich muss der Gerichtshof erläutern, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer aus Drittstaaten Zugang zu nationalen Sozialleistungen haben.


Der Gerichtshof am Arbeitsplatz – Schutz der Arbeitnehmerrechte
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  • Von einem rumänischen Gericht zur Auslegung der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung befragt, hat der Gerichtshof die Situation von Sachverständigen untersucht, die von der Academia de Studii Economice din București (ASE) mit einer Vielzahl von Arbeitsverträgen beschäftigt wurden und an bestimmten Tagen die im Rahmen der Regelarbeitszeit gearbeiteten Stunden, d. h. 8 Stunden pro Tag, mit den im Rahmen eines oder mehrerer Projekte gearbeiteten Stunden kumuliert hatten. Er hat festgestellt, dass die tägliche Mindestruhezeit, wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen hat, für die Verträge zusammengenommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen gilt.
    Urteil Academia de Studii Economice din Bucureşti/Organismul Intermediar pentru Programul Operaţional Capital Uman – Ministerul Educaţiei Naţionale vom 17. März 2021 (C‑585/19)

  • Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem ehemaligen Unteroffizier der slowenischen Armee und dem Verteidigungsministerium über die Vergütung für seinen Bereitschaftsdienst hat der Gerichtshof erläutert, in welchen Fällen die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung nicht für Tätigkeiten, die von Militärangehörigen ausgeübt werden, gilt. Die Richtlinie verbietet es nicht, dass ein Bereitschaftsdienst, in dem ein Militärangehöriger innerhalb der Kaserne bleiben muss, in der er eingesetzt wird, dort aber keinen effektiven Dienst verrichtet, anders vergütet wird als ein Bereitschaftsdienst, in dem er Leistungen eines effektiven Dienstes erbringt.
    Urteil Ministrstvo za obrambo vom 15. Juli 2021 (C‑742/19)

  • In einem von einem luxemburgischen Gericht eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren hat der Gerichtshof die Richtlinie zur Durchführung der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub ausgelegt. Er hat ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis abhängig machen darf, dass der Elternteil zur Zeit der Geburt oder Adoption des Kindes einer Beschäftigung nachgegangen ist. Der Mitgliedstaat darf jedoch verlangen, dass der Elternteil ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten unmittelbar vor Beginn des Elternurlaubs beschäftigt war.
    Urteil XI/Caisse pour l’avenir des enfants vom 25. Februar 2021 (C‑129/20)

  • In Italien wurde mehreren Drittstaatsangehörigen, die über eine Arbeitserlaubnis verfügten, die ihnen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer Unionsrichtlinie gewährt worden war, eine Geburtsbeihilfe und eine Mutterschaftsbeihilfe mit der Begründung verweigert, dass sie nicht die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besäßen. Von der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof, Italien) angerufen, hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Drittstaatsangehörigen Anspruch auf die im italienischen Recht vorgesehenen Beihilfen haben.
    Urteil O. D. u. a./Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) vom 2. September 2021 (C‑350/20)

Bankenunion

Die Bankenunion ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschafts- und Währungsunion der Union, die als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 und die anschließende Staatsschuldenkrise in der Eurozone geschaffen wurde. Mit der Bankenunion soll sichergestellt werden, dass der Bankensektor in der Eurozone und in der Europäischen Union insgesamt stabil, sicher und zuverlässig ist und somit zur allgemeinen Finanzstabilität beiträgt, dass Banken Finanzkrisen widerstehen können und dass eine Lösung für Bankausfälle gefunden wird, bei der nicht auf das Geld der Steuerzahler der Union zurückgegriffen werden muss und die möglichst geringe Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union hat. Die Mitgliedstaaten der Eurozone sind Teil der Bankenunion und die anderen Mitgliedstaaten können durch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank an der Bankenunion teilnehmen. Der Gerichtshof und das Gericht müssen sich regelmäßig mit Fragen im Zusammenhang mit der Bankenunion befassen.

  • Im Juni 2018 erhob die lettische Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten der Zentralbank Lettlands, der als solcher auch Mitglied des Erweiterten Rates und des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) war, Anklage wegen verschiedener Korruptionsdelikte. In Anbetracht dieser Besonderheit hatte das mit dem Verfahren befasste lettische Gericht Zweifel, ob der Betroffene Immunität nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union in Anspruch nehmen kann, das den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union für alle in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen eine Befreiung von der Gerichtsbarkeit gewährt. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Befreiung nicht gilt, wenn eine Strafverfolgungsbehörde feststellt, dass die Handlungen des Präsidenten einer Zentralbank eines Mitgliedstaats, derentwegen sie ermittelt, von ihm offenkundig nicht in amtlicher Eigenschaft vorgenommen wurden. Betrugs-, Korruptions- oder Geldwäschehandlungen werden von einem Zentralbankpräsidenten nicht in amtlicher Eigenschaft vorgenommen.
    Urteil LG Ģenerālprokuratūra vom 30. November 2021 (C‑3/20)

  • 2016 gab die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Leitlinien für Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft heraus. Mit einer auf ihrer Website veröffentlichten Bekanntmachung erklärte die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Aufsichts- und Abwicklungsbehörde, Frankreich), dass sie diese Leitlinien einhalte, so dass diese auf alle ihrer Kontrolle unterstellten Finanzinstitute Anwendung fänden. Die Fédération Bancaire Française (FBF) beantragte daraufhin beim französischen Staatsrat die Nichtigerklärung der Bekanntmachung, da die EBA nicht befugt sei, derartige Leitlinien herauszugeben. Der Conseil d‘État (Staatsrat, Frankreich) legte dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen bezüglich der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der streitigen Leitlinien zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe und bezüglich der Gültigkeit der Leitlinien vor. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das Vorabentscheidungsverfahren für die Überprüfung der Gültigkeit genutzt werden kann und dass die streitigen Leitlinien gültig sind.
    Urteil FBF vom 15. Juli 2021 (C‑911/19)

Restriktive Maßnahmen und Außenpolitik

Restriktive Maßnahmen oder „Sanktionen“ sind ein wesentliches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Sie werden als Teil eines ganzheitlichen und umfassenden Ansatzes eingesetzt, zu dem auch ein politischer Dialog gehört. Die Union greift auf sie zurück, um die Werte, die grundlegenden Interessen und die Sicherheit der Union zu schützen sowie Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken. Sanktionen sollen nämlich eine Änderung in der Politik oder im Handeln derjenigen bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten, und so die Ziele der GASP befördern.

  • „Sekundärsanktionen“ beruhen darauf, dass die US-Regierung die Vormachtstellung des amerikanischen Finanzsystems dazu nutzen kann, ausländische Einrichtungen zu zwingen, auf ansonsten legale Geschäfte mit den sanktionierten Personen zu verzichten. Das Unionsrecht verbietet den betreffenden Einrichtungen die Befolgung dieser Sanktionen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die die Kommission erteilen kann, wenn die Interessen dieser Einrichtungen durch die Nichtbefolgung der ausländischen Rechtsvorschriften schwer geschädigt würden. Die Deutsche Telekom hatte ohne Begründung oder Genehmigung der Kommission einseitig Dienstleistungsverträge gekündigt, die sie mit der deutschen Niederlassung der iranischen Bank Melli, die sich im Besitz des iranischen Staates befindet, geschlossen hatte. Der Gerichtshof hat entschieden, dass das unionsrechtliche Verbot, den Sekundärsanktionen nachzukommen, die die Vereinigten Staaten gegen Iran verhängt haben, in einem Zivilprozess geltend gemacht werden kann, und zwar auch ohne eine gesonderte Aufforderung oder Weisung einer US-amerikanischen Behörde. Das deutsche Gericht, an das sich die iranische Bank gewandt hatte, muss das Ziel, das mit diesem Verbot verfolgt wird, gegen die Wahrscheinlichkeit, dass die Deutsche Telekom in dem Fall, dass sie die Geschäftsverbindung mit der Bank nicht beenden würde, wirtschaftlichen Verlusten ausgesetzt wird, sowie gegen deren Ausmaß abwägen.
    Urteil Bank Melli Iran vom 21. Dezember 2021 (C‑124/20)

  • Im Hinblick auf die sich verschlechternde Lage in Venezuela in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erließ der Rat der Europäischen Union 2017 eine Verordnung, mit denen restriktive Maßnahmen gegenüber Venezuela getroffen wurden. Venezuela beantragte die Nichtigerklärung dieser Maßnahmen beim Gericht, das die Auffassung vertrat, dass dieser Staat nicht klagebefugt sei. Auf ein Rechtsmittel hin hat der Gerichtshof dagegen entschieden, dass Venezuela gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf diesen Staat eingeführt werden, klagen kann, und die Sache zur Entscheidung über die Begründetheit der Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückverwiesen.
    Urteil Venezuela/Rat vom 21. Juni 2021 (C‑872/19)

Europäischer Strafrechtsraum

Der Europäische Strafrechtsraum beruht auf mehreren Säulen: der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, der Annäherung des Strafrechts der Mitgliedstaaten, der Schaffung integrierter Akteure der Zusammenarbeit und schließlich der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich. So hat das Ziel der Europäischen Union, ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, dazu geführt, dass die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft und durch ein System der Übergabe zwischen den Justizbehörden ersetzt wurde. Der Europäische Haftbefehl stellt im Bereich des Strafrechts die erste Konkretisierung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung dar, der den Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bildet. Es handelt sich um eine gerichtliche Entscheidung eines Mitgliedstaats zur Festnahme und Übergabe einer Person, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung gesucht wird. Die Entscheidungen zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls müssen auf nationaler Ebene ausreichend kontrolliert werden. Kommt es dabei zu Auslegungsschwierigkeiten, wird der Gerichtshof angerufen, um diese zu beseitigen.

  • In einem Urteil, in dem es um die Vollziehung eines vom Vereinigten Königreich vor seinem Austritt aus der Europäischen Union ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Irland geht, hat der Gerichtshof entschieden, dass die im Austrittsabkommen enthaltenen Bestimmungen über das System des Europäischen Haftbefehls im Verhältnis zum Vereinigten Königreich und die im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und diesem Drittstaat enthaltenen Bestimmungen über den neuen Übergabemechanismus für Irland bindend sind. Da die Aufnahme dieser Bestimmungen in die Abkommen es nicht rechtfertigte, eine Rechtsgrundlage bezüglich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Hinblick auf den Abschluss dieser Abkommen hinzuzufügen, war es nicht erforderlich, dass Irland die Möglichkeit eingeräumt wurde, zu wählen, ob es den Bestimmungen unterliegen wolle oder nicht.
    Urteil Governor of Cloverhill Prison u. a. vom 16. November 2021 (C‑479/21 PPU)

B | KENNZAHLEN DER RECHTSPRECHUNGSTÄTIGKEIT

Gerichtshof

Der Gerichtshof kann vor allem befasst werden:

  • mit Vorabentscheidungsersuchen, wenn ein nationales Gericht Zweifel hinsichtlich der Auslegung oder der Gültigkeit eines von der Union erlassenen Rechtsakts hat. Das nationale Gericht setzt dann das bei ihm anhängige Verfahren aus und ruft den Gerichtshof an, der über die Auslegung oder die Gültigkeit der fraglichen Bestimmungen entscheidet. Nach dieser Klärung durch den Gerichtshof kann das nationale Gericht über den ihm vorliegenden Rechtsstreit befinden. Für Rechtssachen, in denen eine besonders rasche Antwort geboten ist (wenn es z. B. um Asyl, Grenzkontrollen oder Kindesentführungen geht), ist ein Eilvorabentscheidungsverfahren vorgesehen;
  • mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Gerichts, die einen Rechtsbehelf darstellen, in dessen Rahmen der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts aufheben kann;
  • mit Klagen, die in erster Linie gerichtet sind:
    • auf Nichtigerklärung eines Rechtsakts der Union (Nichtigkeitsklage) oder
    • auf Feststellung, dass ein Mitgliedstaat gegen das Unionsrecht verstoßen hat (Vertragsverletzungsklage). Kommt der Mitgliedstaat dem Urteil, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wurde, nicht nach, kann eine zweite Klage wegen „doppelter Vertragsverletzung“ dazu führen, dass der Gerichtshof eine finanzielle Sanktion gegen den Mitgliedstaat verhängt;
  • mit Ersuchen um ein Gutachten über die Vereinbarkeit einer Übereinkunft, die die Union mit einem Drittstaat oder einer internationalen Organisation schließen will, mit den Verträgen. Das Ersuchen kann von einem Mitgliedstaat oder einem europäischen Organ (Parlament, Rat oder Kommission) eingereicht werden.

838 neue Rechtssachen

Vorabentscheidungs- verfahren 567 davon 9 Eilvorabentscheidungs- verfahren

Mitgliedstaaten, aus denen die meisten Ersuchen stammen: Deutschland 106 Bulgarien 58 Italien 46 Rumänien 38 Österreich 37

Klagen 29 davon 22 Vertragsverletzungsklagen und 1 Klage wegen „doppelter Vertragsverletzung“

232 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts

12 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Eine Partei, die außerstande ist, die Verfahrenskosten zu bestreiten, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

772 erledigte Rechtssachen

Vorabentscheidungs- verfahren

547 davon 9 Eilvorabentscheidungsverfahren

30 Klagen

(festgestellte Vertragsverletzungen gegen 11 Mitgliedstaaten)

1 Antrag auf Gutachten

183 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts

davon 23 die zur Aufhebung der Entscheidung des Gerichts geführt haben

durchschnittliche Verfahrensdauer 16,6 Monate

3,7 Monate durchschnittliche Dauer der Eilvorabentscheidungsverfahren

1 113 anhängige Rechtssachen am 31. Dezember 2021

Wichtigste behandelte Sachgebiete

Geistiges und gewerbliches Eigentum 49

Landwirtschaft 24

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 136

Sozialrecht 64

Staatliche Beihilfen und Wettbewerb 115

Steuerwesen 80

Umwelt 45

Verbraucherschutz 63

Verkehr 61

Verkehrs- und Niederlassungsfreiheit und Binnenmarkt 77

Zollunion 17

Mitglieder des Gerichtshofs

Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und 11 Generalanwälten.

Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung eines Ausschusses, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der vorgeschlagenen Bewerber für die Ausübung der fraglichen Ämter abzugeben, im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederernennung ist zulässig.

Sie sind unter Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder sonst hervorragend befähigt sind.

K. Lenaerts

Präsident

L. Bay Larsen

Vizepräsident

A. Arabadjiev

Präsident der Ersten Kammer

A. Prechal

Präsident der Zweiten Kammer

K. Jürimäe

Präsident der Dritten Kammer

C. Lycourgos

Präsident der Vierten Kammer

E. Regan

Präsident der Fünften Kammer

M. Szpunar

Erster Generalanwalt

S. Rodin

Präsident der Zehnten Kammer

I. Jarukaitis

Präsident der Zehnten Kammer

N. Jääskinen

Präsident der Achten Kammer

I. Ziemele

Präsident der Sechsten Kammer

J. Passer

Präsident der Siebten Kammer

J. Kokott

Generalanwältin

M. Ilešič

Richter

J.-C. Bonichot

Richter

T. von Danwitz

Richter

M. Safjan

Richter

F. Biltgen

Richter

M. Campos Sánchez-Bordona

Generalanwalt

P. G. Xuereb

Richter

N. J. Cardoso da Silva Piçarra

Richter

L. S. Rossi

Richterin

G. Pitruzzella

Generalanwalt

P. Pikamäe

Generalanwalt

A. Kumin

Richter

N. Wahl

Richter

J. Richard de la Tour

Generalanwalt

A. Rantos

Generalanwalt

D. Gratsias

Richter

M. L. Arastey Sahún

Richterin

A. M. Collins

Generalanwalt

M. Gavalec

Richter

N. Emiliou

Generalanwalt

Z. Csehi

Richter

O. Spineanu-Matei

Richterin

T. Ćapeta

Generalanwältin

L. Medina

Generalanwältin

A. Calot Escobar

Kanzler

Zusammensetzung des Gerichtshofs

(Protokollarische Rangfolge am 31. Dezember 2021)

Erste Reihe, von links nach rechts:

Erster Generalanwalt M. Szpunar, Kammerpräsident C. Lycourgos, Kammerpräsidentin A. Prechal, Vizepräsident L. Bay Larsen, Präsident K. Lenaerts, Kammerpräsident A. Arabadjiev, Kammerpräsidentin K. Jürimäe, Kammerpräsidenten E. Regan und S. Rodin

Zweite Reihe, von links nach rechts:

Richter T. von Danwitz und M. Ilešič, Kammerpräsidenten J. Passer, N. Jääskinen und I. Jarukaitis, Kammerpräsidentin I. Ziemele, Generalanwältin J. Kokott, Richter J. C. Bonichot

Dritte Reihe, von links nach rechts:

Generalanwalt P. Pikamäe, Richterin L. S. Rossi, Richter P. G. Xuereb, F. Biltgen und M. Safjan, Generalanwalt M. Campos Sánchez-Bordona, Richter N. J. Piçarra, Generalanwalt G. Pitruzzella

Vierte Reihe, von links nach rechts:

Richterin M. L. Arastey Sahún, Generalanwalt A. Rantos, Richter N. Wahl und A. Kumin, Generalanwalt J. Richard de la Tour, Richter D. Gratsias, Generalanwalt A. M. Collins

Fünfte Reihe, von links nach rechts:

Generalanwältin L. Medina, Richterin O. Spineanu-Matei, Generalanwalt N. Emiliou, Richter M. Gavalec und Z. Csehi, Generalanwältin T. Ćapeta, Kanzler A. Calot Escobar

Gericht

Das Gericht entscheidet im ersten Rechtszug über Klagen von natürlichen Personen oder juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinigungen etc.) und Mitgliedstaaten gegen Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union sowie über Klagen auf Ersatz eines von den Organen oder ihren Bediensteten verursachten Schadens. Eine große Zahl der Streitsachen ist wirtschaftlicher Natur: geistiges Eigentum (Marken, Muster und Modelle der Europäischen Union), Wettbewerb, staatliche Beihilfen sowie Banken- und Finanzaufsicht.

Das Gericht ist auch für die Entscheidung über die dienstrechtlichen Streitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten zuständig.

Gegen die Entscheidungen des Gerichts kann beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt werden, das auf Rechtsfragen beschränkt ist. In Rechtssachen, die bereits zweifach geprüft worden sind (durch eine unabhängige Beschwerdekammer, dann durch das Gericht), lässt der Gerichtshof das Rechtsmittel nur dann zu, wenn damit eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufgeworfen wird.

882 neue Rechtssachen

785 Klagen

davon 80 staatliche Beihilfen und Wettbewerb (davon 4 von den Mitgliedstaaten erhobene Klagen)

308 geistiges und gewerbliches Eigentum

81 öffentlicher Dienst der EU

316 sonstige Klagen (davon 11 von den Mitgliedstaaten erhobene Klagen)

70 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Eine Partei, die außerstande ist, die Verfahrenskosten zu bestreiten, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

951 erledigte Rechtssachen

836 Klagen

davon 81 staatliche Beihilfen und Wettbewerb

307 geistiges und gewerbliches Eigentum

128 öffentlicher Dienst der EU

320 sonstige Klagen

durchschnittliche Verfahrensdauer 17,3 Monate

29 % Anteil der mit Rechtsmitteln beim Gerichtshof angefochtenen Entscheidungen

1 428 anhängige Rechtssachen am 31. Dezember 2021

Wichtigste behandelte Sachgebiete

Geistiges und gewerbliches Eigentum 320

Landwirtschaft 23

Öffentliche Aufträge 25

Restriktive Maßnahmen 51

Staatliche Beihilfen 273

Statut der Beamten der EU 133

Umwelt 16

Wettbewerb 96

Wirtschafts- und Währungspolitik 179

Zugang zu Dokumenten 44

Mitglieder des Gerichts

Das Gericht der Europäischen Union besteht seit dem 1. September 2019 aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. Die Richter werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist möglich. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten für drei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Sie üben ihre Aufgaben in völliger Unparteilichkeit aus.

M. van der Woude

Präsident

S. Papasavvas

Vizepräsident

H. Kanninen

Kammerpräsident

V. Tomljenović

Kammerpräsidentin

S. Gervasoni

Kammerpräsident

D. Spielmann

Kammerpräsident

A. Marcoulli

Kammerpräsidentin

R. da Silva Passos

Kammerpräsident

J. Svenningsen

Kammerpräsident

M. J. Costeira

Kammerpräsidentin

A. Kornezov

Kammerpräsident

G. De Baere

Kammerpräsident

M. Jaeger

Richter

S. Frimodt Nielsen

Richter

J. Schwarcz

Richter

M. Kancheva

Richterin

E. Buttigieg

Richter

V. Kreuschitz

Richter

L. Madise

Richter

C. Iliopoulos

Richter

V. Valančius

Richter

N. Półtorak

Richterin

F. Schalin

Richter

I. Reine

Richterin

R. Barents

Richter

P. Nihoul

Richter

U. Öberg

Richter

K. Kowalik-Bańczyk

Richterin

C. Mac Eochaidh

Richter

R. Frendo

Richterin

T. Pynnä

Richterin

L. Truchot

Richter

J. Laitenberger

Richter

R. Mastroianni

Richter

J. Martín y Pérez de Nanclares

Richter

O. Porchia

Richterin

G. Hesse

Richter

M. Sampol Pucurull

Richter

M. Stancu

Richterin

P. Škvařilová-Pelzl

Richterin

I. Nõmm

Richter

G. Steinfatt

Richterin

R. Norkus

Richter

T. Perišin

Richterin

D. Petrlík

Richter

M. Brkan

Richterin

P. Zilgalvis

Richter

K. A. Kecsmár

Richter

I. Gâlea

Richter

E. Coulon

Kanzler