Der Gerichtshof der Europäischen Union verfolgt seit mehreren Jahren eine ehrgeizige Umweltpolitik, um die höchsten Standards im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes zu erfüllen.

Wie jedes Jahr berichtet das Unionsorgan über die Entwicklung der jüngsten verfügbaren Indikatoren, d. h. derjenigen des Jahres 2019. Das Jahr 2020 wird seinerseits in Anbetracht der Auswirkungen der generellen Telearbeit auf den ökologischen Fußabdruck des Organs ein ganz besonderes Jahr sein. Darüber wird im Jahresüberblick 2021 zu berichten sein.

Bei der Ausführung seiner Bauvorhaben und der laufenden Verwaltung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente behält das Unionsorgan stets den Umweltschutz im Auge, was dadurch belegt wird, dass er seit 2016 EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)-zertifiziert ist.

Die EMAS-Zertifizierung, die in einer europäischen Verordnung geregelt ist und den Organisationen gewährt wird, die strenge Bedingungen im Zusammenhang mit ihrer Umweltpolitik und ihren Bemühungen um Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung erfüllen, stellt daher ein starkes Zeichen der Anerkennung des ökologischen Engagements des Gerichtshofs und der erreichten guten Umweltleistungen dar.

In seiner jährlichen Umwelterklärung stellt der Gerichtshof eine ausführliche Bilanz seiner Umweltleistung und seiner gegenwärtigen und künftigen Umweltprojekte auf.

Mit einem Online-Schulungsmodul wendet sich der Gerichtshof an alle Neuankömmlinge, um sie über die Umweltaspekte ihrer täglichen Arbeit zu informieren und ihnen ein umweltgerechtes Verhalten im Hinblick auf EDV und Bürotechnik, Energie- und Wasserverbrauch, Abfallbehandlung und Fahrten vorzuschlagen.

Als ein konkretes Ziel hat sich der Gerichtshof vorgenommen, in den Sitzungs- und Beratungssälen keine Einwegplastikflaschen mehr zu verwenden: Seit November 2020 werden keine mehr bestellt.

Die „e Curia“-Anwendung für den Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und den Unionsgerichten wirkt sich positiv auf die Umwelt aus. Wären beispielsweise die Seiten an Verfahrensschriftstücken, die dem Gerichtshof und dem Gericht 2020 via e Curia übermittelt wurden (über 1,3 Mio. Seiten), mit den Kopiensätzen in Papierform eingereicht worden, hätten dafür mehrere Tonnen Papier erzeugt und zudem physisch nach Luxemburg befördert werden müssen.

  • Sammlung von Weichplastikverschlüssen
  • Verringerung des Einwegplastikverbrauchs
  • Erhöhung der Zahl der Abstellplätze für Fahrräder
  • Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche „lunchtime conference“ zur „nachhaltigen Mobilität“ (per Videokonferenz)
  • Sammlung von organischen Abfällen für die Biogas-Erzeugung
  • Verringerung der Büro- und Gastronomieabfälle -8.6% /FTE (im Jahr 2019). Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Maßeinheit, mit der die Arbeitszeit unabhängig von auf unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen beruhenden Unterschieden bei der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden angegeben wird.
  • Verringerung des Wasserverbrauchs -5.5% / m3/FTE (im Jahr 2019)
  • Verringerung des Papierverbrauchs -17.6% kg/FTE (im Jahr 2019)
  • Verringerung des Stromverbrauchs -10.6% kWh/FTE (im Jahr 2019)
  • 2 958 m2 Fotovoltaik-Zellen zur Erzeugung von knapp 356 761 kWh im Jahr 2019 was dem jährlichen Strombedarf von 65 Familien entspricht
  • Verringerung der CO2-Emissionen

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Maßeinheit, mit der die Arbeitszeit unabhängig von auf unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen beruhenden Unterschieden bei der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden angegeben wird. Die Umweltindikatoren für Wasser, Abfälle, Papier und Elektrizität entsprechen denen des Jahres 2019. Die Abweichungen sind im Vergleich zum Bezugsjahr 2015 angegeben.