… möchte ich trotz der Schwierigkeiten, mit denen wir alle uns im Privat- und Berufsleben konfrontiert sahen, mit Stolz darauf hinweisen, dass die vom gesamten Personal unter Beweis gestellte Anpassungsfähigkeit und Entschlossenheit es dem Gerichtshof und dem Gericht ermöglicht haben, im Interesse des Rechtssuchenden eine effiziente Bearbeitung der Rechtssachen und die Qualität der Entscheidungen zu gewährleisten.
In Europa wie im Rest der Welt war das vergangene Jahr maßgeblich durch die Covid-19-Pandemie geprägt, die unser privates und soziales Leben sowie unsere Arbeitsbedingungen grundlegend verändert hat. Dank der vom Gerichtshof in der Vergangenheit aufgestellten Krisenpläne sowie der beispielhaften Apassungsfähigkeit und des vorbildlichen Einsatzes der Mitglieder und des Personals des Unionsorgans konnte auf diese unerwartete Situation mit Effizienz reagiert werden.
In Rekordzeit wurden innovative technische Lösungen gefunden, damit die beiden Gerichte so normal wie möglich im Dienste der europäischen Justiz weiterarbeiten konnten.
Das Unionsorgan hat die geeigneten Maßnahmen ergriffen, um das Personal zu schützen und die Ausbreitung des Virus unter den Mitarbeitern zu verhindern und um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen so normal wie möglich bleiben. Nach einer erzwungenen Unterbrechung zwischen Mitte März und Ende Mai war es dem Unionsorgan wieder möglich, mündliche Verhandlungen durchzuführen und dabei den Schutz aller Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Statistiken des vergangenen Jahres spiegeln in begrenztem Maße die Folgen der Gesundheitskrise wider. Wegen der Verlangsamung der Tätigkeit der nationalen Gerichte in den ersten Monaten der Pandemie liegt die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen unter der Rekordzahl von 2019, bewegt sich vielmehr auf dem Niveau der Jahre 2018 und 2017. Die Zahl der erledigten Rechtssachen ist nur leicht zurückgegangen, und zwar dank der verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen, die in Anbetracht dessen getroffen wurden, dass mehr als zwei Monate lang keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt werden konnten und auch danach Reisebeschränkungen bestanden. Daher ist es bemerkenswert, dass sich die Tätigkeit der beiden Gerichte trotz des kritischen Kontexts dieses Jahres 2020 auf einem ähnlichen Niveau wie 2017 und sogar über dem von 2016 halten konnte.
Unter der in diesem Überblick aufgeführten wichtigsten Rechtsprechung des Jahres finden sich zahlreiche wichtige Urteile insbesondere auf dem Gebiet der Grundfreiheiten und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Diese Urteile zeigen, welche grundlegende Rolle den Unionsgerichten im europäischen institutionellen Gefüge und im Verhältnis zu Wirtschaftsakteuren und Bürgern zukommt.
Das Jahr 2020 war auch durch ein anderes Ereignis geprägt: den tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar, um 24 Uhr, nach einem gemeinsamen Schicksal von über 47 Jahren Im Zuge des Brexit sind die britischen Mitglieder des Unionsorgans ausgeschieden, die Situation der britischen Bediensteten wurde jedoch nicht berührt.
Im Zusammenhang mit diesem Blick zurück auf das Jahr 2020 möchte ich trotz der Schwierigkeiten, mit denen wir alle uns im Privat- und Berufsleben konfrontiert sahen, mit Stolz darauf hinweisen, dass die vom gesamten Personal unter Beweis gestellte Anpassungsfähigkeit und Entschlossenheit es dem Gerichtshof und dem Gericht ermöglicht haben, im Interesse des Rechtssuchenden eine effiziente Bearbeitung der Rechtssachen und die Qualität der Entscheidungen zu gewährleisten. Aus all den Maßnahmen und Entwicklungen, die ins Werk gesetzt wurden, um zu diesem Ergebnis zu gelangen, lassen sich Lehren ziehen, aus denen das Unionsorgan gemäß seinem Ziel einer ständigen Verbesserung des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz in der Zukunft Nutzen ziehen wird.