Ein umweltbewusstes Unionsorgan

 
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Der Gerichtshof verfolgt seit mehreren Jahren eine ehrgeizige Umweltpolitik, um die höchsten Standards im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes zu erfüllen.

Wie jedes Jahr berichtet das Unionsorgan über die Entwicklung der jüngsten verfügbaren Indikatoren, d. h. derjenigen des Jahres 2021.

Bei der Ausführung seiner Bauvorhaben und der laufenden Verwaltung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente behält das Unionsorgan stets den Umweltschutz im Auge, was dadurch belegt wird, dass er seit 2016 EMAS(Eco- Management and Audit Scheme)-zertifiziert ist. Die EMAS-Zertifizierung, die in einer europäischen Verordnung geregelt ist, wird den Organisationen gewährt, die strenge Bedingungen im Zusammenhang mit ihrer Umweltpolitik und ihren Bemühungen um Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung erfüllen. Sie stellt daher ein starkes Zeichen der Anerkennung des ökologischen Engagements des Gerichtshofs und der erreichten guten Umweltleistungen dar.

In seiner jährlichen Umwelterklärung stellt der Gerichtshof eine ausführliche Bilanz seiner Umweltleistung und seiner gegenwärtigen und künftigen Umweltprojekte auf. Der Gerichtshof hat z. B. ein Online-Schulungsmodul entwickelt, mit dem er sich an alle Neuankömmlinge wendet, um sie über die Umweltaspekte ihrer täglichen Arbeit zu informieren und ihnen ein umweltgerechtes Verhalten im Hinblick auf EDV und Bürotechnik, Energie- und Wasserverbrauch, Abfallbehandlung und Fahrten vorzuschlagen.

Als eine konkrete Aktion hat der Gerichtshof kürzlich für sein Personal ein Netz von Wasserspendern eingerichtet, um den Verbrauch von Wasserflaschen aus Plastik drastisch zu verringern. Als die Mitarbeiter nach der Pandemie in ihre Büros zurückkehrten, wurden ihnen wiederverwendbare Flaschen zur Verfügung gestellt, damit sie sich an den Wasserspendern einfach mit Trinkwasser versorgen und auf Plastikflaschen verzichten können.

Hinsichtlich des Papierverbrauchs hat sich der Gerichtshof erstmals quantifizierte Ziele gesetzt für 2022-2023: eine Reduzierung um 10 % gegenüber 2019 im Jahr 2022 und eine weitere Reduzierung um 5 % im Jahr 2023. Außerdem hat der EMAS-Ausschuss im September 2022 beschlossen, die Zahl der persönlichen Drucker zu verringern und im Dezember 2022 insoweit erste Maßnahmen ergriffen.

Die e-curia-Anwendung für den Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Parteivertretern und den Unionsgerichten wirkt sich ebenfalls positiv auf die Umwelt aus. Wären beispielsweise alle Verfahrensschriftstücke, die dem Gerichtshof und dem Gericht 2022 via e Curia übermittelt wurden (knapp 1 Million Seiten), in Papierform mit den erforderlichen Kopiensätzen eingereicht worden, hätten dafür mehrere Tonnen Papier erzeugt und überdies physisch nach Luxemburg befördert werden müssen.

  • Ständige Verbesserung der Wiederverwertung von Abfällen: Sammlung und Trennung von gebrauchtem Büromaterial (Pilotprojekt)
  • Teilnahme am Bike-Sharing-System Vel’OH und Unterstützung der fahrradgestützten Mobilität
  • Ständige Verbesserung der Heiz-, Lüftungs- und Klimatisierungsinfrastruktur
  • Verringerung der Büro- und Gastronomieabfälle - 59.8% kg/FT E
  • Verringerung des Wasserverbrauchs - 38,2% m3/FTE
  • Verringerung des Papierverbrauchs - 58,4% kg/FTE
  • Verringerung des Stromverbrauchs - 5,9% kWh/FTE
  • 3 466 m2 Fotovoltaik-Zellen zur Erzeugung von 380 041 kWh: was dem jährlichen Strombedarf von 69 Familien entspricht
  • Verringerung der CO2-Emissionen - 34,3% kg CO2/FTE

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Maßeinheit, mit der die Arbeitszeit unabhängig von auf unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen beruhenden Unterschieden bei der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden angegeben wird.

Die Umweltindikatoren für Wasser, Abfälle, Papier und Elektrizität entsprechen denen des Jahres 2021. Die Abweichungen sind im Vergleich zum Bezugsjahr 2015 angegeben.

Die starke Fluktuation bei den verschiedenen Indikatoren ist darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2021 aufgrund der Gesundheitskrise ein Ausnahmejahr war.

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