Ausblick in die Zukunft

 
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Im Mai 2004 traten zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei. Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien bekundeten damit ihr Vertrauen in das europäische Einigungswerk. Zwei Jahrzehnte später werden wir an der Seite dieser Mitgliedstaaten den 20. Jahrestag ihres Beitritts feiern. Die bezüglich der Zahl der Einwohner und Länder größte Erweiterung der Union hat unseren Horizont erweitert. Sie hat dem gemeinsamen Rechtsraum der Union ein neues Gesicht verliehen und ihn durch eine neue kulturelle und intellektuelle Vielfalt bereichert. Angesichts einerseits des Integrationsgrads, den die Union 2004 erreicht hatte, und andererseits der wirtschaftlichen, historischen und sprachlichen Vielfalt der zehn neuen Mitgliedstaaten stellte dieser Beitritt eine große Herausforderung für die Union dar. Von den neuen Mitgliedstaaten verlangte er erhebliche Anstrengungen und große Entschlossenheit, um die erforderlichen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Reformen durchzuführen. Auf der Ebene des Gerichtshofs führte die gleichzeitige Aufnahme von zehn Mitgliedstaaten zu tiefgreifenden und dauerhaften Veränderungen der Arbeitsmodalitäten.

Anlässlich des Jahrestags dieses wichtigen Ereignisses veranstaltet der Gerichtshof im Mai 2024 ein Kolloquium mit dem Titel „20. Jahrestag des Beitritts von zehn Staaten zur Europäischen Union: ein neuer konstitutioneller Moment für Europa", bei dem die Lehren aus der Erweiterung und der Stärkung der europäischen Integration bewertet werden sollen. Das Kolloquium wird sich mit den politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Erweiterung von 2004 auf die Union wie auch auf die zehn neuen Mitgliedstaaten befassen. Insbesondere soll untersucht werden, welchen Beitrag die zehn neuen Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Union als einer „Werteunion“, die auf gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, den Grundrechten und der Achtung von Minderheiten gründet, geleistet haben.

Im Jahr 2024 wird ferner die 2023 erzielte politische Einigung über die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht umzusetzen sein. Dies bedeutet insbesondere, dass die Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts geändert werden müssen. Es erfordert außerdem verschiedene Anpassungen bei den Arbeitsmodalitäten der beiden Gerichte und der laufenden Tätigkeit des Unionsorgans, wie z. B. eine Anpassung der ITSysteme.

Darüber hinaus setzt das Unionsorgan seinen Weg der digitalen Transformation fort. Insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und der Cybersicherheit gilt es, sich den neuen Herausforderungen und Möglichkeiten zu stellen. Neue, vor allem KI-basierte Hilfsmittel werden entwickelt und erforscht, um die beiden Gerichte bei der Erfüllung ihres Auftrags zu unterstützen und damit die Gerichtsverfahren zu optimieren. Im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Hilfsmittel muss nicht nur die Datenhoheit garantiert sein, sondern auch die Wahrung der Grundrechte und der Ethikregeln. Auch die Verordnung Nr. 2023/2841, die ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in allen Unionsinstitutionen gewährleisten soll, hat direkte Auswirkungen auf den Gerichtshof und bedeutet insbesondere, dass ein interner Rahmen zur Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit der Cybersicherheit festgelegt und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen regelmäßig unter Berücksichtigung der Risikoentwicklung bewertet werden müssen.

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