Zur Einstellung von Rechts- und Sprachsachverständigen führt das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) für den Gerichtshof (wie für alle anderen Organe der Europäischen Union) in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf der einzelnen Referate Auswahlverfahren durch.
Die Ausschreibungen der Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Voraussetzungen unterscheiden sich bei den einzelnen Auswahlverfahren nur wenig. Sie können jedoch dem Markt, an den sich die Ausschreibung des Auswahlverfahrens richtet, und den speziellen Bedürfnissen eines Referats angepasst werden.
Neben den für alle Organe geltenden allgemeinen und besonderen Voraussetzungen verlangt der Gerichtshof von den Bewerbern stets eine durch ein Abschlusszeugnis des Staates oder eines der Staaten, für dessen Sprache das Auswahlverfahren durchgeführt wird, nachgewiesene vollständige juristische Ausbildung. Neben der Sprache des Auswahlverfahrens müssen die Bewerber mindestens zwei weitere Amtssprachen beherrschen.
Nach einem Zulassungsverfahren sind schriftliche und mündliche Prüfungen vorgesehen. Die schriftlichen Prüfungen bestehen in der Übersetzung von Rechtstexten aus zwei vom Bewerber gewählten Sprachen in die Sprache des Auswahlverfahrens. Die Übersetzungen sind ohne Wörterbücher zu erstellen.
Die erfolgreichen Teilnehmer am Auswahlverfahren werden in eine Reserveliste aufgenommen, und ihnen wird nach Maßgabe des Bedarfs des Dienstes und der Verfügbarkeit von Stellen für ihre Sprache eine Stelle angeboten.
Das hohe Qualitätsniveau, das im Hinblick auf die Verantwortung der Rechts- und Sprachsachverständigen für den Verfahrensablauf erforderlich ist, und die zunehmende Arbeitsbelastung setzen die Fähigkeit voraus, unter Druck zu arbeiten und Fristen einzuhalten. Die Rechts- und Sprachsachverständigen müssen außerdem imstande sein, sich der Art der Tätigkeit und der Fortentwicklung der Arbeitsmethoden anzupassen und sich kontinuierlich fortzubilden.