Historisches Archiv

Vorstellung

Die europäischen Organe sind nach den Rechtsvorschriften, die 1983, 2003 und 2015 im Hinblick auf die Freigabe der historischen Archive der Organe der Europäischen Union erlassen wurden, verpflichtet, historische Archive zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In diesem Rahmen hat der Gerichtshof beschlossen, sein Archiv beim Europäischen Hochschulinstitut (EHI) in Florenz zu hinterlegen und es damit Hochschulforschern, Historikern und ganz allgemein den Unionsbürgern zur Verfügung zu stellen.
Die Überführung des historischen Archivs an das EHI in Florenz und die Einzelheiten über den Zugang der Öffentlichkeit sind im Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. Juni 2014 über die Hinterlegung des historischen Archivs des Gerichtshofs der Europäischen Union bei den historischen Archiven der Europäischen Union (Europäisches Hochschulinstitut) geregelt.

Interessenten können auch die Seite Historische Archive der Europäischen Union konsultieren.

Um welche Schriftstücke handelt es sich?

Die historischen Archive bestehen in den Schriftstücken, die die Organe in Wahrnehmung ihrer Aufgaben angefertigt oder empfangen haben, sofern sie zur ständigen Aufbewahrung ausgewählt wurden und älter als 30 Jahre sind.
Der Gerichtshof hat beschlossen, Zugang nicht nur zu Schriftstücken administrativer Art, sondern auch zu Gerichtsakten zu gewähren. Das gesamte historische Archiv des Gerichtshofs, das zugänglich ist, ist in das Inventar der historischen Archive der Europäischen Union (HAEU) aufgenommen worden.
Der Zugang zum historischen Archiv wird allerdings erst nach Prüfung eines entsprechenden Antrags gewährt.

An wen wende ich mich?

Der Zugang zu einer oder mehreren Akten des historischen Archivs kann über die Mailbox der Historischen Archive der Europäischen Union beantragt werden.
Der Zugangsantrag wird eingehend geprüft, z. B. im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre, geschäftlicher Interessen und des Beratungsgeheimnisses. Die Dauer der Bearbeitung des Antrags kann daher je nach Komplexität oder Umfang der Akte variieren.

Wie kann ich das Archiv sichten?

Ist der Zugang gewährt worden, hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Schriftstücke kostenfrei beim Europäischen Hochschulinstitut (EHI) in Florenz einzusehen.
Die Einzelheiten dazu sind dem genannten Beschluss des Gerichtshofs vom 10. Juni 2014 zu entnehmen.

Informationen und Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E‑Mail an die für die Verwaltung des historischen Archivs des Gerichtshofs der Europäischen Union zuständige Dienststelle.