Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln

Besucher, die sich in den Gebäuden des Gerichtshofs aufhalten, sind gehalten, folgende Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln zu beachten:

  • Wegen der Sicherheitskontrollen werden die Besucher gebeten, die Besuchszeiten genau einzuhalten.
  • Die Besucher werden gebeten, sich während der gesamten Dauer des Besuchs zurückhaltend und dezent zu verhalten sowie angemessene Kleidung zu tragen.
  • Besucher, die an einer öffentlichen Sitzung teilnehmen, werden gebeten, vor deren Beginn im Sitzungssaal Platz zu nehmen; es ist nicht gestattet, den Saal während der Sitzung zu betreten oder zu verlassen. Während der mündlichen Verhandlung sind die Besucher gehalten, sich ruhig zu verhalten. In den Sitzungssälen und Konferenzsälen ist zudem der Verzehr von Speisen oder Getränken nicht gestattet.
  • Während der Sitzungen ist das Fotografieren oder Aufzeichnen der Verhandlung untersagt. Um Störungen des Dolmetschsystems zu vermeiden, müssen Mobiltelefone ausgeschaltet sein.
  • Jeder Besucher muss im Besitz einer Ausweiskarte sein, die während der gesamten Dauer des Besuchs sichtbar zu tragen ist. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich die Besucher im Gerichtshof nur in den im Besuchsprogramm vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
  • Die Gruppenleiter werden gebeten, während der gesamten Dauer des Besuchs bei den Besuchern zu bleiben.
  • Der Gerichtshof hat sich gezwungen gesehen, die Sicherheitsmaßnahmen für den Zugang zu seinen Gebäuden zu verstärken. Die Besucher werden gebeten, die entsprechenden Anweisungen der Sicherheitsbediensteten und des Besucherdienstes genau zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gepäck der Besucher bei ihrer Ankunft untersucht wird.
  • In den Gebäuden des Gerichtshofs ist das Rauchen verboten.