Praktika
Allgemeine InformationenDer Gerichtshof der Europäischen Union bietet jedes Jahr eine begrenzte Zahl vergüteter Praktika in den Kabinetten der Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union sowie bei den Dienststellen des Gerichtshofs an. Die Praktika in den Kabinetten der Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union dauern mindestens drei und höchstens fünf Monate. Sie beginnen innerhalb der beiden nachstehend genannten Zeiträume am ersten oder 16. des Monats. Die Praktika bei den Dienststellen des Gerichtshofs dauern fünf Monate und beginnen am ersten Tag des ersten Monats der beiden nachstehend genannten Zeiträume. Bei den Dienststellen des Gerichtshofs werden die Praktikanten in der Regel in den Direktionen der Juristischen Übersetzung, in der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation, in der Direktion Kommunikation, in der Direktion Protokoll und Besuche, beim Rechtsberater für Verwaltungsangelegenheiten, bei der Kanzlei des Gerichts und in der Direktion Dolmetschen eingesetzt (zu den Praktika in der Direktion Dolmetschen siehe unten). Die Praktika finden zu folgenden Zeiten statt: - vom 1. März bis zum 31. Juli (Einreichung der Bewerbung jeweils vom 1. Juli bis zum 15. September); - vom 16. September bis Ende Februar bei den Praktika in den Kabinetten und vom 1. Oktober bis Ende Februar bei den Praktika bei den Dienststellen (Einreichung der Bewerbung jeweils vom 1. Februar bis zum 15. April). Bewerber mit einem Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder einem verwandten Fach oder, für Praktika in der Direktion Dolmetschen, mit einem Abschlusszeugnis als Konferenzdolmetscher müssen ihre Bewerbung über die Anwendung EU CV Online innerhalb der vorgesehenen Fristen einreichen. Sie müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und gute Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Aus dienstlichen Gründen ist eine gute Kenntnis der französischen Sprache wünschenswert. Die Bewerber dürfen nicht bereits ein (vergütetes oder nicht vergütetes) Praktikum bei einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union absolviert haben. Die Vergütung beläuft sich auf 1 468 Euro monatlich. Sie unterliegt nicht der für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union geltenden Steuerregelung. Praktikanten wird ein Reisekostenbeitrag in Höhe von 150 Euro gezahlt, wenn sie mindestens 200 km vom Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union entfernt wohnen. Die Praktika in der Direktion Dolmetschen, die zehn bis zwölf Wochen dauern, richten sich in erster Linie an junge Absolventen einer Konferenzdolmetscherausbildung, deren Sprachenkombination für die Direktion Dolmetschen von Interesse ist. Den jungen Dolmetscher soll ermöglicht werden, sich unter Betreuung im Dolmetschen, insbesondere im juristischen Dolmetschen, zu vervollkommnen, wozu sowohl die Vorbereitung der Akten als auch die terminologische Recherche und praktische Übungen in der „stummen" Kabine gehören. Kenntnisse des Schriftfranzösischen sind erforderlich. Die Auswahl der Bewerber erfolgt einmal jährlich um den 15. September herum für das gesamte Gerichtsjahr (Einreichungen der Bewerbungen vom 1. Juli bis zum 15. September eines jeden Jahres). Bitte beachten Sie, dass während der Gerichtsferien keine Sitzungen stattfinden. Nach einer Ausnahmeregelung kann unter bestimmten Bedingungen auf Initiative eines Mitglieds des Unionsorgans außerhalb der beiden genannten Zeiträume ein nicht vom Organ vergütetes Praktikum im Kabinett dieses Mitglieds absolviert werden, ohne dass ein Antrag über die Anwendung EU CV Online innerhalb der vorgesehenen Fristen gestellt werden müsste. Diese Praktika werden im Rahmen einer Erstausbildung, Berufsbildung oder Weiterbildung durchgeführt, in die sich die genannten Praktikumszeiträume nicht einpassen lassen. Für die Anwendung dieser Regelung ist erforderlich, dass die Praktikanten von dritter Seite ein Stipendium, eine Beihilfe oder Vergütung für das Praktikum erhalten. |