Die Kanzlei führt die Akten der Rechtssachen und das Register des Gerichts, in das alle Verfahrensschriftstücke eingetragen werden.
Sie sorgt für die Entgegennahme, Weiterleitung und Aufbewahrung aller Schriftstücke sowie die Zustellung der Verfahrensschriftstücke an die Vertreter der Parteien und Personen, die Prozesskostenhilfe beantragen.
Die folgenden Informationen über die Arten der Einreichung von Schriftstücken stellen eine Zusammenfassung der vor dem Gericht geltenden Regeln dar. Einzelheiten sind den Verfahrensvorschriften zu entnehmen, die über den folgenden Link einsehbar sind: Gericht/Verfahren.
Vertreter
Die in Art. 19 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union genannten Vertreter (Bevollmächtigte, die von den Mitgliedstaaten oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Mitgliedstaaten sind, oder von der EFTA-Überwachungsbehörde bestellt sind, und Bevollmächtigte, die von den Organen der Europäischen Union bestellt sind, Anwälte, die berechtigt sind, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufzutreten, und Hochschullehrer, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind, dessen Rechtsordnung ihnen gestattet, vor Gericht als Vertreter einer Partei aufzutreten) müssen alle Verfahrensschriftstücke und deren Anlagen sowie alle sonstigen sich auf Rechtssachen beziehenden Schriftstücke mittels der elektronischen Anwendung e-Curia einreichen.
e-Curia ist über den folgenden Link zugänglich: e-Curia
Seit dem 1. Dezember 2018 ist e-Curia die ausschließliche Art des Austauschs zwischen den Vertretern und der Kanzlei in allen Verfahren vor dem Gericht. Betroffen sind alle Parteien (Kläger, Beklagte, Streithelfer, andere Verfahrensbeteiligte in Verfahren vor den Beschwerdekammern des EUIPO) sowie Personen, die Prozesskostenhilfe beantragen. Die anderen Einreichungsarten (Post, Fax, E‑Mail oder physische Übergabe an das Gericht) sind nur in den speziellen Fällen zulässig, die in den Verfahrensvorschriften vorgesehen sind.
Für weitere Informationen:
e-Curia obligatorisch vor dem Gericht
Personen, die Prozesskostenhilfe beantragen
Personen, die Prozesskostenhilfe beantragen und nicht anwaltlich vertreten sind, müssen das Prozesskostenhilfeformular bei der Kanzlei auf dem Postweg oder durch physische Übergabe an das Gericht einreichen.
Das Prozesskostenhilfeformular ist unter dem folgenden Link abrufbar: Gericht/Verfahren.
Es darf kein anderes Formular verwendet werden. Das bei der Kanzlei eingereichte Prozesskostenhilfeformular muss vom Antragsteller handschriftlich unterzeichnet sein.
Andere Anfragen
Für Anfragen allgemeiner Art ist das elektronische Kontaktformular auszufüllen, das unter dem folgenden Link abrufbar ist: Kontakt
Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union:
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
Tel.: (+352) 4303-1
Fax: (+352) 4303 2100
E‑Mail: GC.Registry@curia.europa.eu