Die Direktion Humanressourcen hat zur Aufgabe, die Personalpolitik des Organs im Einklang mit dem durch das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union festgelegten rechtlichen Rahmen vorzuschlagen und durchzuführen.
Die Direktion besteht aus vier Referaten:
- Das Referat Talentauswahl ist für Einstellungs- und Auswahlverfahren, die interne Mobilität, Laufbahnberatung, Beurteilungs‑, Leistungsnachweis- und Beförderungsverfahren sowie für die Praktikumsregelung zuständig.
- Das Referat Arbeitsbedingungen ist für Arbeitsmedizin, soziale Hilfe, die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten sowie für verschiedene Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinderkrippen und ‑gärten, Teilzeitarbeit, Eltern- und Familienurlaub, flexible Arbeitszeit) zuständig.
- Das Referat Talententwicklung ist für die Aufstellung und Durchführung des Fortbildungsprogramms zuständig, das insbesondere die Bereiche Sprachen, Recht, Informatik und Management abdeckt, und begleitet die Dienststellen in Veränderungsprozessen.
- Das Referat Verwaltung von Ansprüchen stellt die finanziellen Ansprüche der Mitglieder und der Beamten und sonstigen Bediensteten des Organs sowie der abgeordneten nationalen Sachverständigen und Praktikanten fest und gewährleistet die Auszahlung.