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Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten

Die Direktion Haushalt und Finanzangelegenheiten ist für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplans sowie für die Rechnungsführung und die Verwaltung der Finanzen des Organs zuständig. Sie stellt auch die Einhaltung der Finanzregelung (Haushaltsordnung, Normen für die interne Kontrolle usw.) sicher. Sie besteht aus zwei Referaten, die mit der finanziellen Unterstützung, dem Haushalt und der Rechnungsprüfung und Buchführung betraut sind.

In Bezug auf den Jahreshaushaltsplan des Gerichtshofs ist die Direktion mit der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans und den Verhandlungen mit der Haushaltsbehörde, aber auch mit der regelmäßigen Überwachung des Haushaltsvollzugs betraut. Zu diesem Zweck führt sie die Haushaltsbücher, anhand deren der Jahresbericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement des Gerichtshofs erstellt werden kann. Sie koordiniert auch die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts des bevollmächtigten Anweisungsbefugten (Kanzler des Gerichtshofs).

Außerdem koordiniert die Direktion die Kontakte zum Rechnungshof und zum Ausschuss für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung des Haushalts des Gerichtshofs seit 2015 und seine Gliederung nach Ausgabenarten:


Haushalt des Gerichtshofs der Europäischen Union

budget-CoJ 

Haushaltsplan 2025 - Verteilung der Mittel

 

pie 

square1 Mitglieder & Personal

square2 Gebäude und Nebenkosten

square3 Informatik

square3. Externe Leistungen im Sprachbereich

square4 Sonstige Ausgaben

 

Näheres zum Haushaltplan des Gerichtshofs ist auf EUR-Lex zu finden.

Die Tätigkeit der Finanzbuchführung und des Finanzmanagements umfasst die Führung der Finanzbuchführung, die Vorbereitung und Vorlage des Jahresabschlusses des Organs sowie die Verwaltung der Kassenmittel und die finanzielle Abwicklung der Haushaltsvorgänge (Zahlung der Ausgaben, Einziehung der Forderungen und Erhebung der Einnahmen). In diesem Zusammenhang kommt der Direktion eine zentrale Koordinierungsrolle für die Aktualisierung und/oder die Schaffung von EDV-Anwendungen zur Finanzverwaltung, Haushalts- und Rechnungsführung zu. Ein wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit ist auch die Beratung der anderen Dienststellen des Organs bei der Durchführung von Haushalts- und Finanzvorgängen.

Schließlich ist die Direktion für die Umsetzung der für den Unionshaushalt geltenden Haushaltsordnung, die Aktualisierung der internen Haushaltsordnung des Organs sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Chartas und Vorschriften (Charta der Anweisungsbefugten, Charta des Rechnungsführers, Mindestnormen für die interne Kontrolle usw.) zuständig. Sie ist auch mit der Verwaltung der Weiterübertragung der Anweisungsbefugnisse betraut.

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Anwendung der Finanzregelung hat die Direktion insbesondere ihre Beratungs- und Koordinierungsrolle im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge (Musterdokumente, zentrale Datenbank für Verträge, Verpflichtungen des Organs in Bezug auf rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen).