Aufgabe des Rechtsberaters für Verwaltungsangelegenheiten ist es, das Organ bei allen Rechtsfragen zu beraten, die es als Verwaltungsorgan betreffen.
Insbesondere vertritt er das Organ vor den Unionsgerichten (Gerichtshof und Gericht) in Rechtsstreitigkeiten mit Beamten und sonstigen Bediensteten des Organs.
Er wird auch zu den Verfahren des Organs zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zu den Verträgen, die es zu schließen hat, konsultiert.